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Alexander Reus, Rechtsanwalt und
Dorothea Goelz, Rechtsreferendarin,
über Beschäftigung von Arbeitnehmern in Florida
Die wirtschaftliche Verflechtung zwischen den USA und Deutschland
führt immer mehr dazu, dass sich deutsche Betriebe in den Vereinigten
Staaten und vor allem Florida niederlassen. Bei der Einstellung von
Arbeitnehmern werfen die Besonderheiten des US-amerikanischen
Arbeitsrechtes für den Arbeitgeber viele Fragen und Unsicherheiten
auf. Entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil wird das amerikanische
Arbeitsrecht nicht alleine von "hire and fire" bestimmt. Zwar gibt es
generell keinen Kündigungsschutz, so dass der Arbeitgeber wesentlich
freier mit Arbeitskräften verfahren kann, als dies in Deutschland
möglich ist. Andererseits ist das amerikanische Arbeitsrecht im
Bereich des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der
Antidiskriminierungsgesetze stärker ausgeprägt als das deutsche.
Nachfolgend sollen die wichtigsten Unterschiede zum deutschen
Arbeitsrecht aufgezeigt werden.
USA: Arbeitsvertrag nicht üblich
Bei Arbeitsverhältnissen, die eine Berührung sowohl zu deutschem als
auch zu amerikanischem Recht aufweisen, ist zunächst abzuklären,
welches Recht zur Anwendung gelangt. Wird ein Arbeitnehmer nur
vorübergehend unter Beibehaltung des deutschen Arbeitsvertrages in die
USA entsandt, so bestimmt sich das Arbeitsverhältnis zwar weiterhin
nach deutschem Arbeitsrecht. Dennoch kann der Arbeitgeber nicht darauf
vertrauen, nicht in den USA verklagt zu werden.
Wird das
in Deutschland bestehende Arbeitsverhältnis aufgelöst oder ein neues
in den USA begründet, so sieht das Gesetz grundsätzlich eine freie
Rechtswahl hinsichtlich des Arbeitsvertragsstatuts vor. Treffen die
Vertragsparteien keine ausdrückliche Vereinbarung, so unterliegt das
Arbeitsverhältnis dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer seine
Tätigkeit verrichtet oder in dem sich die Niederlassung, die den
Arbeitnehmer eingestellt hat, befindet. Sollte sich allerdings aus
einer Gesamtbetrachtung heraus ergeben, dass der Arbeitsvertrag oder
das Arbeitsverhältnis engere Verbindungen zu einem anderen Staat
aufweisen, so ist das Recht dieses Staates anzuwenden. Solche
Umstände, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung in eine
Gesamtbetrachtung einbezogen werden, können beispielsweise die
Staatsangehörigkeit der Parteien, die Vertragssprache oder die Währung
sein, in der das Gehalt ausgezahlt wird.
Aufgrund
dieser unterschiedlichen Möglichkeiten einer gerichtlichen Auslegung
sollte bei Abschluss eines jeden Arbeitsvertrages das anzuwendende
Recht ausdrücklich bestimmt werden. Dabei ist zu beachten, dass es in
den USA im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland nicht üblich ist,
einen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Arbeitsrecht in Florida
Das US-amerikanische Arbeitsrecht wird bestimmt durch die Gesetzgebung
des Bundes, der einzelnen Bundesstaaten sowie regionaler
Körperschaften, in Tarifverträgen, im Common Law und dem "Case law"
und wird nicht zuletzt durch den individuellen Arbeitsvertrag
geregelt.
a)
Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
Zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften in den USA zählen
die Antidiskriminierungsbestimmungen, die sowohl auf Länder- als auch
auf Bundesebene bestehen. Nach Titel VII des "Civil Rights Act of
1964" gelten die Antidiskriminierungsgesetze für alle Arbeitgeber, die
15 oder mehr Personen beschäftigen. Allerdings müssen regionale
Unterschiede beachtet werden, die Vorrang vor dieser Bundesregelung
haben. So hat beispielsweise der Landkreis Dade-County eine Verordnung
erlassen, wonach Arbeitgeber bereits mit 5 oder mehr Arbeitnehmern
unter diese Bestimmungen fallen.
Sowohl in
Florida als auch auf bundesstaatlicher Ebene genießen die Arbeitnehmer
Schutz vor Diskriminierungen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion,
Geschlecht, Herkunft, Alter oder Behinderungen. Florida untersagt
zudem Diskriminierungen aufgrund des Familienstandes, HIV oder
AIDS-Infektionen und der Sichelzellenanämie (sickle-cell-trait).
Schwangere werden über die jeweiligen Antidiskriminierungsgesetze und
den "Family and Medical Leave Act" geschützt.
Ein
weiterer Bereich der Antidiskriminierungsgesetze liegt im Schutz gegen
sexuelle Belästigungen ("sexual harassment"). Als sexuelle Belästigung
werden jeder unerwünschte sexuelle Antrag, das Auslegen von
eindeutigem Bildmaterial am Arbeitsplatz, anzügliche Blicke, Pfiffe
oder Gesten, Kommentare über die körperliche Erscheinung und jeder
unerwünschte körperliche Kontakt gewertet. Darüber hinaus regelt
dieses Gesetz auch das Ausnutzen einer beruflichen Position, um
sexuelle Handlungen zu erwirken oder dulden zu lassen. Diese zum
Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Gesetze verbieten dem Arbeitgeber
jegliche Diskriminierung bei der Einstellung, Bezahlung und der
Festlegung von Arbeitsbedingungen. Verstößt ein Arbeitgeber gegen
diese Schutzbestimmungen, so kann er zu Schadensersatz in erheblicher
Höhe beziehungsweise zur Wiedereinstellung des unter Verstoß gegen die
Antidiskriminierungsgesetze rechtswidrig gekündigten Arbeitnehmers
verurteilt werden.
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