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Arbeit und Recht

  

Alexander Reus, Rechtsanwalt und 
Dorothea Goelz, Rechtsreferendarin, 
über Beschäftigung von Arbeitnehmern in Florida


Die wirtschaftliche Verflechtung zwischen den USA und Deutschland führt immer mehr dazu, dass sich deutsche Betriebe in den Vereinigten Staaten und vor allem Florida niederlassen. Bei der Einstellung von Arbeitnehmern werfen die Besonderheiten des US-amerikanischen Arbeitsrechtes für den Arbeitgeber viele Fragen und Unsicherheiten auf. Entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil wird das amerikanische Arbeitsrecht nicht alleine von "hire and fire" bestimmt. Zwar gibt es generell keinen Kündigungsschutz, so dass der Arbeitgeber wesentlich freier mit Arbeitskräften verfahren kann, als dies in Deutschland möglich ist. Andererseits ist das amerikanische Arbeitsrecht im Bereich des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Antidiskriminierungsgesetze stärker ausgeprägt als das deutsche. Nachfolgend sollen die wichtigsten Unterschiede zum deutschen Arbeitsrecht aufgezeigt werden.

USA: Arbeitsvertrag nicht üblich
Bei Arbeitsverhältnissen, die eine Berührung sowohl zu deutschem als auch zu amerikanischem Recht aufweisen, ist zunächst abzuklären, welches Recht zur Anwendung gelangt. Wird ein Arbeitnehmer nur vorübergehend unter Beibehaltung des deutschen Arbeitsvertrages in die USA entsandt, so bestimmt sich das Arbeitsverhältnis zwar weiterhin nach deutschem Arbeitsrecht. Dennoch kann der Arbeitgeber nicht darauf vertrauen, nicht in den USA verklagt zu werden.

Wird das in Deutschland bestehende Arbeitsverhältnis aufgelöst oder ein neues in den USA begründet, so sieht das Gesetz grundsätzlich eine freie Rechtswahl hinsichtlich des Arbeitsvertragsstatuts vor. Treffen die Vertragsparteien keine ausdrückliche Vereinbarung, so unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit verrichtet oder in dem sich die Niederlassung, die den Arbeitnehmer eingestellt hat, befindet. Sollte sich allerdings aus einer Gesamtbetrachtung heraus ergeben, dass der Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweisen, so ist das Recht dieses Staates anzuwenden. Solche Umstände, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung in eine Gesamtbetrachtung einbezogen werden, können beispielsweise die Staatsangehörigkeit der Parteien, die Vertragssprache oder die Währung sein, in der das Gehalt ausgezahlt wird.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Möglichkeiten einer gerichtlichen Auslegung sollte bei Abschluss eines jeden Arbeitsvertrages das anzuwendende Recht ausdrücklich bestimmt werden. Dabei ist zu beachten, dass es in den USA im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland nicht üblich ist, einen Arbeitsvertrag abzuschließen.

Arbeitsrecht in Florida
Das US-amerikanische Arbeitsrecht wird bestimmt durch die Gesetzgebung des Bundes, der einzelnen Bundesstaaten sowie regionaler Körperschaften, in Tarifverträgen, im Common Law und dem "Case law" und wird nicht zuletzt durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt.

a) Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
Zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften in den USA zählen die Antidiskriminierungsbestimmungen, die sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene bestehen. Nach Titel VII des "Civil Rights Act of 1964" gelten die Antidiskriminierungsgesetze für alle Arbeitgeber, die 15 oder mehr Personen beschäftigen. Allerdings müssen regionale Unterschiede beachtet werden, die Vorrang vor dieser Bundesregelung haben. So hat beispielsweise der Landkreis Dade-County eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber bereits mit 5 oder mehr Arbeitnehmern unter diese Bestimmungen fallen.

Sowohl in Florida als auch auf bundesstaatlicher Ebene genießen die Arbeitnehmer Schutz vor Diskriminierungen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Herkunft, Alter oder Behinderungen. Florida untersagt zudem Diskriminierungen aufgrund des Familienstandes, HIV oder AIDS-Infektionen und der Sichelzellenanämie (sickle-cell-trait). Schwangere werden über die jeweiligen Antidiskriminierungsgesetze und den "Family and Medical Leave Act" geschützt.

Ein weiterer Bereich der Antidiskriminierungsgesetze liegt im Schutz gegen sexuelle Belästigungen ("sexual harassment"). Als sexuelle Belästigung werden jeder unerwünschte sexuelle Antrag, das Auslegen von eindeutigem Bildmaterial am Arbeitsplatz, anzügliche Blicke, Pfiffe oder Gesten, Kommentare über die körperliche Erscheinung und jeder unerwünschte körperliche Kontakt gewertet. Darüber hinaus regelt dieses Gesetz auch das Ausnutzen einer beruflichen Position, um sexuelle Handlungen zu erwirken oder dulden zu lassen. Diese zum Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Gesetze verbieten dem Arbeitgeber jegliche Diskriminierung bei der Einstellung, Bezahlung und der Festlegung von Arbeitsbedingungen. Verstößt ein Arbeitgeber gegen diese Schutzbestimmungen, so kann er zu Schadensersatz in erheblicher Höhe beziehungsweise zur Wiedereinstellung des unter Verstoß gegen die Antidiskriminierungsgesetze rechtswidrig gekündigten Arbeitnehmers verurteilt werden.
 

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