Im Interview: Holger G.
Ziegeler,
Deputy Consul General of the Federal Republic of Germany,
zur Reform der deutschen Staatsbürgerschaft
Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche in den USA
Florida
Sun: Herr Ziegeler, darauf haben Tausende von Green Card-Besitzern
in den USA gewartet! Eine Gesetzesänderung, die es erlaubt, bei
Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft die deutsche
Staatsbürgerschaft zu behalten. Können Sie uns das neue Gesetz etwas
näher erklären?
Holger Ziegeler: Wenn ein Deutscher oder eine Deutsche eine
andere Staatsbürgerschaft annimmt, also zum Beispiel die
amerikanische, verliert er oder sie automatisch die deutsche
Staatsbürgerschaft. Mit der Gesetzesänderung vom 1. Januar 2000 ist es
aber in vielen Fällen leichter geworden, eine so genannte
Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, die es einer Person erlaubt,
trotz der Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft die deutsche
Staatsbürgerschaft beizubehalten.
Florida
Sun: Welche Anforderungen muss der deutsche Staatsbürger erfüllen,
um die Beibehaltungsgenehmigung zu erhalten?
Holger Ziegeler: Schon vor der Gesetzesänderung konnte eine
Beibehaltung beantragt werden. Doch in dem Bemühen, grundsätzlich eine
doppelte Staatsbürgerschaft zu vermeiden, war das Gesetz sehr streng
ausgelegt. Die neue Gesetzgebung gibt nun mehr Fallkonstellationen.
Der Bürger muss dazu nachweisen, dass er noch fortbestehende
Verbindungen zu Deutschland hat. Das können enge
Verwandschaftsbeziehungen, Besitz von Immobilien oder Renten- und
Versicherungsansprüche in Deutschland sein. Das Verfahren selbst ist
relativ aufwendig, da man neben den Gründen, die einen zu diesem
Schritt bringen, auch nachweisen muss, dass man selbst die deutsche
Staatsbürgerschaft noch besitzt.
Florida
Sun: Wo und wie kann diese Genehmigung beantragt werden?
Holger Ziegeler: Im Prizip könnte man dies mit einem formlosen
Antrag, aber um dabei zu helfen, dass keine der notwendigen Angaben
übersehen werden, haben wir ein einfaches Formular entwickelt. Diese
Anträge gibt es bei deutschen Botschaften und Konsulaten.
Alle Anträge gehen an das Bundesverwaltungsamt in Köln, das jetzt für
alle Deutschen im Ausland in dieser Sache zuständig ist. Es gibt noch
keine Erfahrungswerte, wie lange die Entscheidung dauert, aber es wird
in der nicht einfachen Prüfung sicher mit mehreren Monaten - oder noch
länger - zu rechnen sein.
Florida
Sun: Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Holger Ziegeler: Die Beibehaltungsgenehmigung muss man
unbedingt erhalten, bevor man die amerikanische Staatsbürgerschaft
annimmt. Es reicht nicht, wenn man sie zwar beantragt hat, aber das
Bundesverwaltungsamt noch nicht positiv entschieden hat. Auf das
richtige Timing kommt es an!
Übrigens ist man sich jetzt weitgehend einig, dass ein Gelöbnis zur
Loyalität, wie es die Vereinigten Staaten aus historischer Tradition
verlangen, nicht mehr der Beibehaltung der deutschen
Staatsbürgerschaft im Wege steht.
Florida
Sun: Kann die Beibehaltungsgenehmigung rückwirkend beantragt
werden?
Holger Ziegeler: Das ist leider nicht möglich.