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Florida Sun Magazine - Das Insiderjournal aus Florida

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Leser fragen – Experten antworten

                      

Wir planen ein Ferienhaus in Florida zu kaufen, sind aber beunruhigt über die Diskussionen um eine drastische Kürzung der Aufenthaltsdauer mit dem B1/B2 Visum. Was raten Sie uns als zukünftige Hausbesitzer und wie sollen wir uns an der Grenze verhalten?
Holger und Gisela Zimmermann

Norma Vincent, Rechtsanwältin bei Steel Hector & Davis, P.A. in Naples
Es gibt sehr Positives zu berichten: Die Proteste gegen die vorgeschlagenen Einreiseverschärfungen haben Früchte getragen. Das US-Justizministerium nahm am
28. Februar offiziell Abstand von den vorgeschlagenen Verschärfungen.
Die INS heißt jetzt Bureau of Citizenship & Immigration Services und untersteht ab 1. März dem neu geformten Department of Homeland Security, welchem freisteht, wiederum neue Regelungen zu entwerfen, die hoffentlich das nächste Mal etwas besser durchdacht sind. Garantien, dass niemals Verschärfungen eintreten, können also nicht gegeben werden, aber die Situation ist bis auf Weiteres entschärft.
Erst einmal müsste ein neuer Vorschlag wieder im Federal Register veröffentlicht und zum Kommentar der Öffentlichkeit freigegeben werden. Wir bei der German American Business Chamber haben argumentiert, dass eine verschärfende Maßnahme mit solch großen Auswirkungen auf die US-Wirtschaft nicht durch eine interne Regulierung des INS stattfinden kann, sondern durch offene Debatten beim Gesetzgeber verabschiedet werden muss.
Jedoch ist es wichtig zu verstehen, dass ein Visum keine Einreiseberechtigung darstellt. Das war es noch nie. Ein von einem US-Konsulat im Ausland ausgestelltes Visum gibt einem Einreisenden lediglich das Recht, den INS-Beamten an der Grenze um Einlass zu bitten. Stellt der Grenzbeamte Fragen, sind diese sachlich und höflich zu beantworten. Forderungen auf Einlass und gereiztes Verhalten führen meist aus rein menschlich-psychologischen Gründen zu einer negativen Reaktion.
Ich rate meinen Mandanten dass Mitführen gewisser Dokumente wie z.B. Nachweis von Besitz oder Anmietung einer Immobilie. Lassen Sie den US-Führerschein, die Scheckbücher und US-Bankkarten lieber im Koffer (oder in den USA), damit der Beamte nicht fälschlich den Eindruck bekommt, Sie lebten hier. Das Schlüsselwort ist “Vacation Home (Ferienhaus)”.


Ich bin 22 Jahre alt, gelernte Hotelkauffrau und arbeite in einem Münchner Hotel. Ich absolviere außerdem ein Fernstudium BWL/ Touristik. Für acht Monate war ich mit dem J-Visum in Miami und arbeitete dort an einer Hotelrezeption. Als das Hotel mein Visum verlängern wollte, meinte die Carl-Duisburg-Gesellschaft (die Austauschgesellschaft, die mein Visum sponserte), dass mein J-Visum nicht verlängerbar sei.
Da es für meine berufliche Karriere nur von Vorteil wäre, für mehrere Jahre in den USA zu arbeiten, frage ich mich, wie ich das nun am Besten anstellen sollte.

Verena Kölbl, Gröbenzell

Richard J. Lind, Immigrationsanwalt
in Miami
Die meisten J-Visums dürfen verlängert werden. In manchen Fällen jedoch beinhalten diese eine zweijährige Sperre, während der man kein anderes US-Visum beantragen darf. In diesem Fall kann man aber versuchen, eine Sondergenehmigung zu beantragen. Ein Immigrationsanwalt kann Ihnen nach einem Blick auf Ihr altes Visum mehr dazu sagen. Falls Ihr Visum ohne Sperre ausgestellt war, können Sie eine andere Organisation finden, die ein neues J-Visum sponsert. In Ihrem Falle wäre auch ein H-Visum (Trainee-Visum) interessant, für welches Sie jedoch eine Sponsor-Firma in den USA finden müssen. Das Visum kann für längere Zeit ausgestellt werden
(4 - 5 Jahre). Für ein H1-B-Visum, das auch zu einer Green Card führen kann, reichen im Moment Ihre Qualifikationen nicht aus. Ein anderer Weg ist die Labor Certification, die zur Green Card führt. Doch es finden sich nur wenige Arbeitgeber für diesen Schritt - die Labor Certification ist langwierig, schwierig und teuer.

Als Floridaliebhaber lese ich immer mit Begeisterung Ihre Zeitschrift, besonders gern die Immigrationsartikel.
Ist es für mich als deutscher Rentner mit eigenem Haus in Florida und gesichertem Einkommen möglich, permanent in Florida zu leben, und was muss man tun, damit man diesen Status bekommt.

Hartmut Langer

Hugh W. Nevin, Jr., Rechtsanwalt bei der Kanzlei Cohen & Grigsby, Bonita Springs
Obwohl es leider noch immer kein U.S.-Visum spezifisch für Pensionäre gibt, weder auf zeitlich begrenzter noch auf permanenter (sogenannter Green Card-) Basis, so bestehen dennoch für solche Einzelpersonen Visumwahlmöglichkeiten, die sehr attraktiv sein können. Erstens: Deutsche, die eine “wesentliche Investition” (welche von der Art des Unternehmens abhängt) in ein U.S.-Unternehmen leisten, welches sie auch mehrheitlich besitzen, können das sogenannte E-2 “treaty investor” Visum anstreben, welches in Abschnitten von jeweils fünf Jahren erteilt wird und unbeschränkt erneuert werden kann. Zweitens: Einzelpersonen, die entweder ein Unternehmen in Übersee besitzen oder managen und die auch daran interessiert sind, eine Zweigstelle oder Tochtergesellschaft desselben Unternehmens in den Vereinigten Staaten zu gründen oder in einer Führungsposition zu leiten, können dann das U.S.-Unternehmen als Träger für ein L-1A “Multinationaler Manager” Visum, und danach als Grundlage für die Green Card, benutzen.


Ich habe gehört, dass man im Norden Floridas (Panhandle) Eigentumswohnungen preisgünstig kaufen kann, bevor diese überhaupt gebaut werden. Wie funktioniert das?
S. Münze, Nürnberg

Edith Wilker, Geschäftsführerin
von Florida Buyers Agent
Die meisten Bauträger in Florida finanzieren ihre Objekte, wie auch in Deutschland, durch eine Bank. Das Risiko während der Bauzeit ist für die Bank sehr hoch. Der Bauträger muss deshalb in der Regel der Bank einen prozentualen Nachweis an Kaufinteressenten nachweisen, um das Risiko zu minimieren. Um möglichst schnell in den Genuss der Bankzusage zu kommen, bieten Bauträger in dieser Phase (Preconstruction-Phase) ihre Objekte preiswert an. Obwohl das auch in anderen Teilen Florida praktiziert wird, bietet der Panhandle im Moment die meisten Resourcen. Panama City und Pencacola sind mit Preconstruction-Vorverkäufen sehr stark im Kommen. Steht einmal die Bauträgerfinanzierung, erhöht sich in der Regel der Kaufpreis erheblich, da jetzt für den Restverkauf kein Zeitlimit besteht.
Während der Bauzeit liegt die Anzahlung des Käufers auf einem escrow account (Notaranderkonto). Gezahlt wird in drei Stufen:
Stufe 1 (Preconstruction): Die Anzahlung zwischen $ 5.000 und $ 25.000 wird auf ein escrow account gezahlt und zu Gunsten des Kunden verzinst.
Stufe 2 (Hardcontract): Die Bauträgerfinanzierung ist bewilligt und der Bau beginnt. Die Anzahlung wird nun auf 20 - 25% des Kaufpreises aufgestockt.
Stufe 3 (Closing): Nach Fertigstellung des Gebäudes ist der Rest des Kaufpreises fällig und die Eigentumswohnung geht in den Besitz des Kunden über.


Meine Frau und ich sind Anteilseigner an einer Firma mit Sitz in den Bahamas, die eine große US-Immobilie besitzt. Wie können wir sicher gehen, dass unsere Kinder eines Tages dieses Erbe antreten können, ohne Ilegale Verwicklungen zu haben und keine US-Einkommenssteuer zahlen zu müssen?
K. Giesling

Stanley F. Rose, Steueranwalt in Naples
Viele meiner Klienten mit Firmen außerhalb der USA (Bahamas, British Virgin Islands etc.) zum Zwecke von US-Immobilienbesitz und zur Vermeidung von US-Erbschaftssteuern haben die Aktienanteile der Firmen auf ihren Namen oder, wenn verheiratet, in beide Namen ausgestellt. Es war schon immer ein Problem, wie diese Anteile auf die Erben übertragen werden können, wenn beide Anteilseigner zur gleichen Zeit sterben sollten. Doch es gibt eine einfache Lösung: Wenn Sie die Aktienanteile Ihrer nicht US-Firma in Florida (zum Beispiel in Ihrem Haus oder Bankschließfach) aufbewahren und ein Florida-Testament machen, gehen die Anteile nach der Testamentsbestätigung eindeutig an Ihre Erben und unterliegen trotzdem nicht der US-Erbschaftssteuer.
 

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