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Wir planen ein Ferienhaus in
Florida zu kaufen, sind aber beunruhigt über die Diskussionen um eine
drastische Kürzung der Aufenthaltsdauer mit dem B1/B2 Visum. Was raten
Sie uns als zukünftige Hausbesitzer und wie sollen wir uns an der
Grenze verhalten?
Holger und Gisela Zimmermann
Norma Vincent, Rechtsanwältin bei Steel Hector & Davis, P.A. in Naples
Es gibt sehr Positives zu berichten: Die Proteste gegen die
vorgeschlagenen Einreiseverschärfungen haben Früchte getragen. Das
US-Justizministerium nahm am
28. Februar offiziell Abstand von den vorgeschlagenen Verschärfungen.
Die INS heißt jetzt Bureau of Citizenship & Immigration Services und
untersteht ab 1. März dem neu geformten Department of Homeland
Security, welchem freisteht, wiederum neue Regelungen zu entwerfen,
die hoffentlich das nächste Mal etwas besser durchdacht sind.
Garantien, dass niemals Verschärfungen eintreten, können also nicht
gegeben werden, aber die Situation ist bis auf Weiteres entschärft.
Erst einmal müsste ein neuer Vorschlag wieder im Federal Register
veröffentlicht und zum Kommentar der Öffentlichkeit freigegeben
werden. Wir bei der German American Business Chamber haben
argumentiert, dass eine verschärfende Maßnahme mit solch großen
Auswirkungen auf die US-Wirtschaft nicht durch eine interne
Regulierung des INS stattfinden kann, sondern durch offene Debatten
beim Gesetzgeber verabschiedet werden muss.
Jedoch ist es wichtig zu verstehen, dass ein Visum keine
Einreiseberechtigung darstellt. Das war es noch nie. Ein von einem
US-Konsulat im Ausland ausgestelltes Visum gibt einem Einreisenden
lediglich das Recht, den INS-Beamten an der Grenze um Einlass zu
bitten. Stellt der Grenzbeamte Fragen, sind diese sachlich und höflich
zu beantworten. Forderungen auf Einlass und gereiztes Verhalten führen
meist aus rein menschlich-psychologischen Gründen zu einer negativen
Reaktion.
Ich rate meinen Mandanten dass Mitführen gewisser Dokumente wie z.B.
Nachweis von Besitz oder Anmietung einer Immobilie. Lassen Sie den
US-Führerschein, die Scheckbücher und US-Bankkarten lieber im Koffer
(oder in den USA), damit der Beamte nicht fälschlich den Eindruck
bekommt, Sie lebten hier. Das Schlüsselwort ist “Vacation Home
(Ferienhaus)”.
Ich bin 22 Jahre alt, gelernte
Hotelkauffrau und arbeite in einem Münchner Hotel. Ich absolviere
außerdem ein Fernstudium BWL/ Touristik. Für acht Monate war ich mit
dem J-Visum in Miami und arbeitete dort an einer Hotelrezeption. Als
das Hotel mein Visum verlängern wollte, meinte die
Carl-Duisburg-Gesellschaft (die Austauschgesellschaft, die mein Visum
sponserte), dass mein J-Visum nicht verlängerbar sei.
Da es für meine berufliche Karriere nur von Vorteil wäre, für mehrere
Jahre in den USA zu arbeiten, frage ich mich, wie ich das nun am
Besten anstellen sollte.
Verena Kölbl, Gröbenzell
Richard J. Lind, Immigrationsanwalt
in Miami
Die meisten J-Visums dürfen verlängert werden. In manchen Fällen
jedoch beinhalten diese eine zweijährige Sperre, während der man kein
anderes US-Visum beantragen darf. In diesem Fall kann man aber
versuchen, eine Sondergenehmigung zu beantragen. Ein
Immigrationsanwalt kann Ihnen nach einem Blick auf Ihr altes Visum
mehr dazu sagen. Falls Ihr Visum ohne Sperre ausgestellt war, können
Sie eine andere Organisation finden, die ein neues J-Visum sponsert.
In Ihrem Falle wäre auch ein H-Visum (Trainee-Visum) interessant, für
welches Sie jedoch eine Sponsor-Firma in den USA finden müssen. Das
Visum kann für längere Zeit ausgestellt werden
(4 - 5 Jahre). Für ein H1-B-Visum, das auch zu einer Green Card führen
kann, reichen im Moment Ihre Qualifikationen nicht aus. Ein anderer
Weg ist die Labor Certification, die zur Green Card führt. Doch es
finden sich nur wenige Arbeitgeber für diesen Schritt - die Labor
Certification ist langwierig, schwierig und teuer.
Als Floridaliebhaber lese ich immer mit
Begeisterung Ihre Zeitschrift, besonders gern die Immigrationsartikel.
Ist es für mich als deutscher Rentner mit eigenem Haus in Florida und
gesichertem Einkommen möglich, permanent in Florida zu leben, und was
muss man tun, damit man diesen Status bekommt.
Hartmut Langer
Hugh W. Nevin, Jr., Rechtsanwalt bei der Kanzlei Cohen & Grigsby,
Bonita Springs
Obwohl es leider noch immer kein U.S.-Visum spezifisch für Pensionäre
gibt, weder auf zeitlich begrenzter noch auf permanenter (sogenannter
Green Card-) Basis, so bestehen dennoch für solche Einzelpersonen
Visumwahlmöglichkeiten, die sehr attraktiv sein können. Erstens:
Deutsche, die eine “wesentliche Investition” (welche von der Art des
Unternehmens abhängt) in ein U.S.-Unternehmen leisten, welches sie
auch mehrheitlich besitzen, können das sogenannte E-2 “treaty investor”
Visum anstreben, welches in Abschnitten von jeweils fünf Jahren
erteilt wird und unbeschränkt erneuert werden kann. Zweitens:
Einzelpersonen, die entweder ein Unternehmen in Übersee besitzen oder
managen und die auch daran interessiert sind, eine Zweigstelle oder
Tochtergesellschaft desselben Unternehmens in den Vereinigten Staaten
zu gründen oder in einer Führungsposition zu leiten, können dann das
U.S.-Unternehmen als Träger für ein L-1A “Multinationaler Manager”
Visum, und danach als Grundlage für die Green Card, benutzen.
Ich habe gehört, dass man im Norden
Floridas (Panhandle) Eigentumswohnungen preisgünstig kaufen kann,
bevor diese überhaupt gebaut werden. Wie funktioniert das?
S. Münze, Nürnberg
Edith Wilker, Geschäftsführerin
von Florida Buyers Agent
Die meisten Bauträger in Florida finanzieren ihre Objekte, wie auch in
Deutschland, durch eine Bank. Das Risiko während der Bauzeit ist für
die Bank sehr hoch. Der Bauträger muss deshalb in der Regel der Bank
einen prozentualen Nachweis an Kaufinteressenten nachweisen, um das
Risiko zu minimieren. Um möglichst schnell in den Genuss der
Bankzusage zu kommen, bieten Bauträger in dieser Phase (Preconstruction-Phase)
ihre Objekte preiswert an. Obwohl das auch in anderen Teilen Florida
praktiziert wird, bietet der Panhandle im Moment die meisten Resourcen.
Panama City und Pencacola sind mit Preconstruction-Vorverkäufen sehr
stark im Kommen. Steht einmal die Bauträgerfinanzierung, erhöht sich
in der Regel der Kaufpreis erheblich, da jetzt für den Restverkauf
kein Zeitlimit besteht.
Während der Bauzeit liegt die Anzahlung des Käufers auf einem escrow
account (Notaranderkonto). Gezahlt wird in drei Stufen:
Stufe 1 (Preconstruction): Die Anzahlung zwischen $ 5.000 und $ 25.000
wird auf ein escrow account gezahlt und zu Gunsten des Kunden
verzinst.
Stufe 2 (Hardcontract): Die Bauträgerfinanzierung ist bewilligt und
der Bau beginnt. Die Anzahlung wird nun auf 20 - 25% des Kaufpreises
aufgestockt.
Stufe 3 (Closing): Nach Fertigstellung des Gebäudes ist der Rest des
Kaufpreises fällig und die Eigentumswohnung geht in den Besitz des
Kunden über.
Meine Frau und ich sind Anteilseigner an
einer Firma mit Sitz in den Bahamas, die eine große US-Immobilie
besitzt. Wie können wir sicher gehen, dass unsere Kinder eines Tages
dieses Erbe antreten können, ohne Ilegale Verwicklungen zu haben und
keine US-Einkommenssteuer zahlen zu müssen?
K. Giesling
Stanley F. Rose, Steueranwalt in Naples
Viele meiner Klienten mit Firmen außerhalb der USA (Bahamas, British
Virgin Islands etc.) zum Zwecke von US-Immobilienbesitz und zur
Vermeidung von US-Erbschaftssteuern haben die Aktienanteile der Firmen
auf ihren Namen oder, wenn verheiratet, in beide Namen ausgestellt. Es
war schon immer ein Problem, wie diese Anteile auf die Erben
übertragen werden können, wenn beide Anteilseigner zur gleichen Zeit
sterben sollten. Doch es gibt eine einfache Lösung: Wenn Sie die
Aktienanteile Ihrer nicht US-Firma in Florida (zum Beispiel in Ihrem
Haus oder Bankschließfach) aufbewahren und ein Florida-Testament
machen, gehen die Anteile nach der Testamentsbestätigung eindeutig an
Ihre Erben und unterliegen trotzdem nicht der US-Erbschaftssteuer.
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