|
Das neue Gesetz zum Florida-Führerschein hat unter unseren Lesern
hohe Wellen geschlagen.
(Siehe auch Artikel „Neues Führerscheingesetz - was nun?“ in der
letzten Ausgabe von Florida Sun).
Im folgenden Artikel beantworten deshalb Rechtsanwalt Alexander Reus
sowie die Rechtsreferendare
Alexander Schork, Bernd Gross und Jybcke Rodrian weitere Fragen zu
diesem Thema.
Die Zeiten, in denen man in Florida als ausländischer Urlauber oder
„Langzeitresident“ einfach einen Führerschein für 20 Dollar erlangen
konnte, sind vorbei.
Ein Führerschein, auch genannt „driver’s license“, dient als
Identifikationsdokument wie in Deutschland der Personalausweis, den es
in den USA nicht gesondert gibt. Wer keine Fahrerlaubnis besitzt, kann
sich jedoch eine Florida I.D. besorgen, die ähnlich wie der
Führerschein aussieht.
Als unmittelbare Folge auf die Anschläge vom 11. September hat
Florida-Gouverneur Jeb Bush eine erheblich restriktivere
Vergaberegelung verkündet, die insbesondere Ausländer betrifft. In
Zukunft werden biometrische Daten (wie Fingerabdrücke oder Iris-Scans)
des Besitzers auf einem Mikrochip gespeichert. Außerdem werden neue
Anträge nur noch von zehn der bisher 143 Vergabestellen in Florida
bearbeitet. Dort wird speziell ausgebildetes Personal eingesetzt.
Um einen neuen Florida-Führerschein zu erhalten, sind verschiedene
Dokumente erforderlich, zu denen ein zwingend notwendiges
Primärdokument und ein
„Backup-Dokument“ gehören. Die möglichen sechs Primärdokumente sind
eine amerikanische Geburtsurkunde, ein gültiger Ausweis, eine
Greencard, das I-94-Visa-Dokument, ein Führerschein eines anderen
US-Staates oder eine Arbeitserlaubnis vom Justizministerium. Als
Backup kann z.B. ein deutscher Führerschein vorgelegt werden.
Durch die neuen Bestimmungen stellen sich verschiedene Fragen.
Kann man einen Führerschein auch dann machen, wenn man am „Visa
Waiver Programm“ teilnimmt oder mit B-1/2 Visum in den USA ist und
können bereits ausgestellte Führerscheine nachträglich befristet
werden?
Führerschein bei Teilnahme am Visa Waiver Programm
Wie bereits dargestellt, benötigt man zum Erlangen eines Führerscheins
ein Primärdokument. Von den genannten Dokumenten kommt für einen
deutschen Staatsbürger meist nur das grüne I-94W Visadokument in
Betracht. Das Visa Waiver Programm erlaubt im Rahmen eines
internationalen Abkommens deutschen Urlaubern die Einreise in die USA
ohne Visum, wobei die Aufenthaltsdauer allerdings auf drei Monate
beschränkt ist.
Es ist möglich, als Teilnehmer am Visa Waiver Programm einen Florida
Führerschein zu erhalten. Diesen muss man beim „Department of Highway
Security and Motor Vehicles of Florida“ unter Vorlage des Reisepasses,
der INS-Dokumente und des deutschen Führerscheins beantragen. Man
erhält dann zunächst eine Fahrerlaubnis für 30 Tage. Während dieser
Zeit werden alle Daten von den Behörden durchleuchtet und bei
positivem Bescheid wird anschließend der neue Führerschein
ausgestellt. Allerdings wird der Führerschein auf die Dauer des
Aufenthalts beschränkt. Im Falle der Teilnahme am Visa Waiver Programm
beträgt die Gültigkeitsdauer daher längstens drei Monate. Bei einer
erneuten Einreise in die USA muss der Antrag komplett neu gestellt
werden. Es sollte deshalb noch einmal betont werden, dass deutsche
Besucher in Florida ohne Probleme mit ihrer deutschen Fahrerlaubnis
fahren dürfen.
Führerschein im Rahmen des B-Visums bis zu sechs Monaten
Diese Visa-Form ist ein Nicht-Einwanderungsvisa für Personen, die
nicht unter das Visa Waiver Programm fallen und/oder mehr als 90 Tage
in den USA verweilen werden.
Man unterscheidet hierbei B1-Visa, für alle diejenigen, die
vorübergehend geschäftlich in den USA sind und B2-Visa für diejenigen,
die aus touristischen Gründen einreisen.
Mit einem B-Visum ist es möglich, einen Führerschein in Florida zu
machen. Allerdings ist auch dessen Gültigkeitsdauer an die genehmigte
Aufenthaltsdauer in den USA gekoppelt.
Kann der Führerschein nachträglich befristet werden?
Bisher waren Führerscheine auf fünf oder zehn Jahre befristet. Diese
Befristung war von der jeweiligen Aufenthaltsdauer in den USA
unabhängig. Für bereits vor den Änderungen ausgestellte Führerscheine
wurde diese Regelung im Grunde aufrecht erhalten, allerdings mit einer
erheblichen Einschränkung. Sobald eine Umschreibung des Führerscheins
erforderlich ist, beispielsweise wegen Umzugs, wird der neue
Führerschein auf die Dauer des jeweiligen Aufenthalts befristet. Diese
Befristung tritt auch bei einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer ein.
Solange der ausgestellte Führerschein jedoch nicht geändert werden
muss, genießt er Bestandsschutz. Eine Befristung wird nicht
automatisch vorgenommen, auch nicht bei Polizeikontrollen durch
Einziehung des Führerscheins oder ähnlichem.
Alexander Reus ist als
Rechtsanwalt in Florida, New York und Washington D.C.
zugelassen. Er hat ebenfalls eine deutsche juristische
Ausbildung und leitet als Partner die Europäische Abteilung der
Kanzlei Becker & Poliakoff, P.A. mit 14 Büros in Florida.
Herr Reus ist unter
areus@becker-poliakoff.com oder Tel: 305-262-4433 zu
erreichen. |
|
|