Aus Sicht
des US-Gesetzgebers dient eine Daueraufenthaltsgenehmigung, die so
genannte Green Card, dazu, regelrecht in die USA zu immigrieren. Wer
wirklich die Einbürgerung anstrebt, braucht schließlich eine solche
Aufenthaltsgenehmigung und sollte grundsätzlich keine Einwände gegen
die Erfüllung gewisser Bürgerpflichten haben. Leute, die die Green
Card jedoch nur aus Bequemlichkeit anstreben oder besitzen, sollten
sich im Klaren sein, was sie sich damit einhandeln.
Eine
Kategorie langjähriger Green-Card-Besitzer, die eigentlich im Ausland
leben, jedoch gerne in den sauren Apfel der mit der Green Card
verbundenen Auflagen beißen, sind Bürger politisch und sozial
instabiler Länder. Wenn zu Hause die Sicherheit der Familie auf dem
Spiel steht, wird die Green Card zum Rettungsring, die Auflagen daher
tragbar.
Für die
Zwecke dieses Artikels gehen wir davon aus, dass Sie, der Leser oder
die Leserin, eine nicht vorbestrafte Person aus einem relativ sicheren
europäischen Land sind, welches Visumsfreiheit durch das Visa Waiver
Programm genießt. Einreisende mit entsprechendem Pass – es sei denn
sie wollen hier arbeiten – brauchen also überhaupt kein Visum für
Aufenthalte von bis zu drei Monaten. Zusätzlich, solange man eigene
Mittel, Hauptwohnsitz im Ausland und Reisefreiheit beweisen kann,
sollte auch die Ausstellung eines B1/B2 Besuchervisums für Aufenthalte
bis zu sechs Monaten im Jahr keine Schwierigkeit darstellen. Fragen
Sie sich daher zuerst, ob Sie die Green Card überhaupt benötigen.
Wir geben
Ihnen eine kurze Darstellung, der mit Besitz oder Beantragung der
Green Card verbundenen Konsequenzen. Dieser Artikel stellt keine
Rechtsberatung dar. Spezifische Fragen sollten mit Kenntnis und unter
Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation von zugelassenen
Fachleuten beantwortet werden.
Spätestens zum Zeitpunkt der Einreise in die USA mit einer Green Card
(selbst wenn diese noch nicht ausgestellt wurde) wird ein Ausländer
hier eindeutig „Steuerinländer“, das heißt mit weltweitem Einkommen
steuerpflichtig. Im Ausland gezahlte Steuern werden zwar angerechnet,
was ist jedoch, wenn die Gewinne dort steuerfrei sind (zum Beispiel
wegen des beim Verkauf realisierten Mehrwerts langjähriger
Investments)? Hier werden Sie unter Umständen zur Kasse gebeten.
Weiterhin unterliegen Sie weit reichenden Offenlegungspflichten in
Bezug auf Teilhaberschaft an ausländischen Rechtspersonen. Auf eines
können Sie sich gefasst machen, selbst wenn keine zusätzlichen Steuern
anfallen: Die Erstellung der Steuererklärung wird allein durch deren
Komplexität einige Kosten verursachen.
Für
wohlhabende Leute, die die Green Card wirklich zur Einwanderung
benötigen, kommt Steuerplanung zu diesem Zeitpunkt schon etwas spät.
Obwohl man unter Umständen für kurze Zeit noch eine Steuerheimat im
Ausland angeben kann, um vor endgültiger Übersiedelung wenigstens den
Hauptteil der Besitztümer liquide zu machen und somit den oben
genannten Steuern zu entgehen, gefährdet man dadurch den Besitz der
Green Card. Selbst wenn die Karte selber nie in Frage gestellt wird,
kann es sein, dass man bei Antrag auf Staatsbürgerschaft nach
Steuerbelegen gefragt wird. Befinden sich unter diesen Belegen statt
der Steuerinländerformulare 1040 die Steuerausländerformulare 1040 NR,
kann es zum Verlust der Green Card kommen.
Man sitzt also zwischen zwei Stühlen. Benimmt man sich wie ein
Steuerinländer, muss man Steuern zahlen, benimmt man sich wie ein
Steuerausländer, kann es sein, dass die Green Card entzogen wird. Hier
wiederum muss man sich entscheiden, wie wichtig der Besitz der Green
Card ist. Nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- u. Nachteile
entscheiden sich viele zur offiziellen Ablegung.
Erbschaftssteuerpflichtig, bzw. nachlasssteuerpflichtig (in den USA
wird nicht das Erbe, sondern der Nachlass besteuert) sind Personen,
die hier ihren Lebensmittelpunkt haben – ganz abgesehen von deren
Visastatus. Selbst illegale Einwanderer unterliegen daher hier der
Nachlasssteuer, sofern sie hier leben. Die Einstellungen des
amerikanischen Fiskus (Internal Revenue Service „IRS“) und der
Einwanderungsbehörde (Immigration and Naturalization Service „INS“)
stimmen diesbezüglich nicht überein.
Obwohl Beantragung und Besitz der Green Card vom INS als Absicht
angesehen werden , sich in den USA niederzulassen, werden diese
Faktoren allein im Ermessen des IRS nicht automatisch als Beweis des
steuerlichen Lebensmittelpunktes angesehen. Wer für diese Zwecke
Steuerinländer ist, genießt meist höhere Freibeträge.
Neue
Erbschaftssteuerregelungen
Hier jedoch ein Widerspruch: Im Todesfalle behandelt der IRS jemanden,
der mindestens 7 von 15 Jahren im Besitz der Green Card war und dann
aus steuerlichen Gründen die Green Card abgab, genau wie einen aus
Steuergründen ausgebürgerten US-Staatsbürger und behält sich die
Besteuerung gewisser Güter vor. Dieser Umstand hat schon viele dazu
angeregt, ihre Green Card abzugeben, bevor der Stichtag erreicht ist.
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