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Green Card - Ja oder Nein?

 von Norma Vincent 

Angesichts der neuen Erbschaftssteuerregelungen unter Präsident Bush sind solche Gesichtspunkte vielleicht in Zukunft nicht mehr relevant. Freibeträge für Personen mit Lebensmittelpunkt in den Vereinigten Staaten steigen auch dauernd. Im Jahre 2006 wird der Freibetrag eine Million Dollar sein. Werden diese Regelungen jedoch für den Steuerzahler wirkliche Ersparnisse bringen? Wegfallen der Nachlasssteuer zieht bei Verkauf der geerbten Güter höhere Einkommenssteuern für Erben nach sich, da Vermögenswerte nicht zum Marktwert am Todestage des Verstorbenen, sondern zum Original-Erwerbswert übernommen werden. Steuerberater sollten jedoch sehr beschäftigt sein, da das neue Gesetz relativ kompliziert ist. Ob Herr Bush und seine Partei mit dem neuen Gesetz den Steuerzahlern also im Endeffekt einen Gefallen getan haben, bleibt abzuwarten.

Wie gesagt, dient die Green Card zum Antritt des ständigen Wohnsitzes in den USA, wobei man unbeschränkt innerhalb und außerhalb des Landes reisen kann, solange man die USA als ständigen Aufenthaltsort beibehält und dort enge Bindungen nachweisen kann. Verlässt man die Vereinigten Staaten für längere Zeit, beispielsweise länger als ein Jahr, dann kann es sein, dass der INS bei Einreise den Besitz der Green Card in Frage stellt. Mit Einreichen gewisser Formulare und Erklärungen kann man solchen Fragen vorbeugen. Solange man zum Beispiel eine Widereinreisegenehmigung, die so genannte „Reentry Permit“ beantragt und sich weniger als zwei Jahre im Ausland aufhält, entstehen selten Probleme. Bei längeren Aufenthalten muss man eventuell zum US-Konsulat im Heimatland, um ein „Special Immigrant Visa“ zu beantragen. Dazu muss man beweisen, dass man trotz des langen Aufenthaltes im Ausland, enge Bindungen zu den USA beibehalten hat. Wenige wissen jedoch, dass negative Konsequenzen schon bei Beantragung der Green Card oder Beteiligung an der Green Card Lotterie eintreten können.

Schon alleine das Stellen eines Antrages zum Erwerb der Green Card hat Steuerkonsequenzen. Wird ein Ausländer durch zu langen Aufenthalt US-Steuerbürger, befindet sich jedoch weniger als eine gewisse Anzahl von Tagen innerhalb eines Kalenderjahres in den USA, kann dieser sich immer noch als Steuerzahler einer anderen Steuerheimat einstufen lassen lassen, sofern er nähere Verbindungen zu dieser Heimat nachweisen kann.
Dazu wird ein besonderes Formular, das so genannte IRS Formular 8840 abgegeben. Dies steht ihm jedoch nicht zu, wenn er im gleichen Jahr einen Schritt unternahm, der die Absicht, die USA zur Heimat zu machen, kundtat. Beantragung der Green Card ist ein solcher Schritt. Berufung auf ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Klassifizierung als Steuerbürger hat die selben Konsequenzen, möglichen Entzug der Green Card. Vorsicht also, Timing ist alles. Beteiligung an der Creen-Card-Lotterie wird übrigens nicht als ein solcher ausdrucksschwangerer Schritt angesehen.

Mit Beantragung der Green Card, sogar unter Umständen mit Absenden eines Lotterieformulars, kann man sich bereits die Chancen auf Ausstellung gewisser Visa verbauen. Das Einwanderungsrecht teilt Antragsteller grundsätzlich in zwei Kategorien: Einwanderer und Nicht-Einwanderer. In der Kategorie Nichteinwanderungsvisa finden sich zum Beispiel die B (Besucher), L (innerhalb der Organisation versetzter Führungskräfte ) und F (Studenten) und J (Auszubildende). Antragsteller für diese Kategorie von Visa werden weniger scharf geprüft, da sie unter Eid aussagen müssen, dass sie nicht permanent in den Vereinigten Staaten bleiben wollen.

Jemals Green Card Beantragt?
Um Antragsteller ohne Einwanderungsabsichten von denen mit Einwanderungsabsichten zu trennen, erscheint auf dem einschlägigen Antragsformular schon seit langem die Frage, ob man jemals die Green Card beantragt hat. Wer dies getan hat, so der INS, trägt sich in Wirklichkeit mit Einwanderungsabsichten und versucht, die strikteren, mit Beantragung der Green Card verbundenen Prüfungen zu umgehen. Seit neuestem wird jedoch auch gefragt, ob man sich jemals an der Green-Card-Lotterie beteiligt hat. Wer mit „ja“ antwortet, hat sich damit möglicherweise jegliche Chance auf die zukünftige Ausstellung eines Visums unter einer der populären Nichteinwanderungskategorien verbaut. Problem: Man hat keinen Anspruch auf Anhörung. Wer lügt und dabei ertappt wird, bekommt kein Visum, kann sogar aus den USA verwiesen werden und ist aktenmäßig für immer mit diesem Umstand belastet.
Im Endeffekt ist wie bei allem im Leben Vorsicht geboten. Man sollte sich vor jedem nur schwer widerrufbaren Schritt über die Konsequenzen genau im Klaren sein. Lassen Sie sich daher von zugelassenen Fachleuten umfassend beraten.

 

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Mehr Informationen:

Norma Vincent ist gebürtige Deutsche, kam vor 15 Jahren in die USA und ist in Florida Rechtsanwältin.

Ihre Fachbereiche sind Immobilien-, Steuer- u. Einwanderungsrecht.
Sie führt die Niederlassung der
Kanzlei Baur, Klein, Matos & Riedi P.A.
in Naples. Tel. (239) 434-0046,
E-Mail: nvincent@worldwidelaw.com
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