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So spielen Sie die Green Card-Lotterie richtig!

                     Von Holger Zimmermann


Im letzten Jahr gewannen 850 Deutsche, 163 Schweizer und 64 Österreicher die begehrte Green Card durch die Green Card-Lotterie. Die alljährliche Verlosung im Oktober ist eine einzigartige Möglichkeit, durch die es fast jeder mit einer Portion Glück schaffen kann, in die USA einzuwandern. Die Lotterie wurde mit dem „Immigration Act of 1990“ ins Leben gerufen, um Personen aus Ländern mit
geringer Einwanderungsrate die Möglichkeit zu geben, in die USA auszuwandern.

Pro Jahr werden jeweils 55.000 Green Cards im Losverfahren vergeben. Aufgrund der Bevorzugung einiger Länder bei der Einwanderung in früheren Jahren und der hohen Einwanderungsraten bestimmter Länder wurde ein System festgelegt, nach dem es ein bestimmtes Kontingent für die einzelnen Kontinente und eine Höchstgrenze zu vergebender Green Cards pro Land gibt. Dadurch, dass Europa in den letzten Jahren immer den „Löwenanteil“ (ca. 23.000 Green Cards) erhielt, sind gerade hier die Chancen besonders gut. Einige Länder sind aber auch ganz von der Verlosung ausgeschlossen. Neben Mexiko und China waren dies im Jahr 2002 Großbritannien, Indien, Südkorea, Taiwan, die Philippinen, Vietnam, Haiti, Kanada, Kolumbien, die Dominikanische Republik, El Salvador und Jamaika.

Für die Verlosung muss man nachweisen können, dass man mindestens über eine der High School entsprechende Schulausbildung (in Deutschland reicht der Realschulabschluss) verfügt oder dass man in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre in einem Beruf gearbeitet hat, für den eine 2-jährige Ausbildungs- oder Einarbeitungszeit vorgeschrieben ist. Da die USA keine duale Ausbildung wie in Deutschland kennen, ist nicht unbedingt immer eine deutsche Ausbildung Voraussetzung. Verlangt wird ferner ein sauberes Führungszeugnis, ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man nicht an AIDS oder anderen gefährlichen oder ansteckenden Krankheiten erkrankt ist, und der Nachweis, dass man bei einem Umzug in die USA nicht zum Sozialfall würden. Alle diese Nachweise müssen aber erst im Gewinnfall erbracht werden. Gewinner der Green Card dürfen dann auch ihre gesamte Familie (Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren) in die USA mitnehmen.

Die formalen Bestimmungen
Die Angaben zur Person, die bei der Antragstellung gemacht werden müssen, sind zunächst einmal nicht sehr umfangreich. Lediglich Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Ort, Bundesland und Geburtsland jedes Bewerbers, sowie seiner gesamten Familie einschließlich der unverheirateten Kinder unter 21 Jahren müssen angegeben werden. Ferner muss eine gültige Kontaktanschrift angegeben und ein exakt zugeschnittenes Foto beigelegt werden. Viele Bewerber vermuten daher, dass die Antragstellung einfach und ein Gewinn reine Glücksache wäre. Gerade deshalb werden aber zahlreiche Fehler gemacht. Insgesamt über 2,5 Millionen Anträge wurden allein im Jahr 2002 disqualifiziert.

Die formalen Bestimmungen für die Bewerbung sind also penibel einzuhalten. Schon bei der kleinsten Ungenauigkeit wird der Antrag vernichtet, ohne dass man darüber je eine Benachrichtigung erhält. Da jedes Jahr Millionen von Anträgen in den USA eingehen, wird jeder Antrag, der nicht eindeutig dem gewünschten Format entspricht, sofort vom Computer aussortiert. Es dürfen auch keine Einschreiben, Eilsendungen und ähnliches geschickt werden! Ebenso ist die Einreichungsfrist genau einzuhalten. Anträge, die auch nur eine Minute zu früh oder zu spät eingehen, werden aussortiert und haben keine Chance. Das genaue Zeitfenster, welches jährlich im Oktober liegt, wird jeweils im August von der US-Regierung bekannt gegeben. Um rechtzeitig davon zu erfahren, kann man sich beispielsweise unter www.americandream.de/news  in einen Newsletter eintragen und wird dann kostenlos informiert.

Gewinnbenachrichtigung
Die Ziehung der erfolgreichen Teilnehmer erfolgt normalerweise in den Monaten Mai und Juni des Folgejahres. Die Gewinner - und nur die Gewinner - werden schriftlich benachrichtigt. Wer nicht gewinnt, kann jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Die gezogenen Personen werden vor Ausstellung der Green Card noch einmal in ein US-Konsulat eingeladen, um die oben bereits erwähnten Nachweise zu erbringen, was sehr aufwendig sein kann. Nach der ersten Einreise in die USA wird dann die Green Card ausgestellt, die bei korrekter Nutzung lebenslang gültig ist, aber wie ein deutscher Pass alle zehn Jahre verlängert werden muss.

Möchten Sie weitere Auskünfte zur Green Card-Lotterie? Agenturen wie zum Beispiel „The American Dream“ helfen mit umfangreichen Unterlagen, die kostenlos angefordert werden können. Natürlich erteilen auch die US-Botschaften Auskunft über die Lotterie, allerdings in Deutschland zur Zeit nur über eine sehr teure Bandansage. Auch Rechtsanwälte in den USA helfen gegen eine Gebühr beim richtigen Spielen der Green Card-Lotterie.
 

Mehr Informationen

THE AMERICAN DREAM USA Services GmbH,
 Heinsestr. 16, D-13467 Berlin,
Internet: www.americandream.de 
Hotline: 030-511 0 511 (Germany)
Bandansage der US-Botschaft
(0190-850058-00, _ 1,86/Min.)

Florida Sun Magazine
Verlosung

Gewinnen Sie eines von drei Green Card Service-Paketen im Wert von je 45,–
Wir machen Ihnen das Gewinnen leichter! Verlost werden drei „Green Card-Service-Pakete“ von www.americandream.de . Diese beinhalten die komplette Antragstellung im Rahmen der US-Green Card-Lotterie, die Zusendung eines offiziellen Zertifikats, Betreuung während der Lotterie-Phase und kostenlose Beratung im Gewinnfall bis zum Erhalt der Green Card. Wert je 45,-
www.Americandream.de  verfügt über eine deutsche Lizenz zur Auswanderungsberatung für die USA und kümmert sich sowohl um Antragsteller als auch um Gewinner der Green Card.
Bitte senden Sie uns Ihren Namen, Adresse, Telefonnumer und E-mail mit einer kurzen Erklärung, warum Sie die Greencard gewinnen möchten.
Bitte senden Sie Ihre Antwort per Luftpost, Fax oder E-mail an:
Florida Sun Magazine
1521 Alton Road # 136,
Miami Beach, FL 33139,
Fax: 001-305-538-1138
E-mail: info@floridasunmagazine.com
Einsendeschluss ist der 10. September 2003
(Poststempel).
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 

 

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