Warum
qualifiziert eine Investition in ein Haus nicht für das E-2 Visum?
Für das E-2 Visum ist es erforderlich, dass in einen aktiven Betrieb
investiert wird. Unter aktivem Geschäft versteht man, dass die Firma
geschäftlich tätig ist, also effektiv Produkte herstellt oder Dienste
leistet.
Das U.S. Konsulat betrachtet die Vermietung eines Hauses nicht als
aktives Geschäft, obwohl Hausvermietung für ein Visum qualifizieren
kann.
Welche
Möglichkeiten bestehen, um sich mit einer Investition in Immobilien
für ein Investorenvisum zu qualifizieren?
Für das Investorenvisum müssen neben der Bestimmung des aktiven
Betriebes noch weitere Forderungen erfüllt werden:
1.
Das Konsulat erfordert, dass es sich um eine erhebliche Investition
handelt. Das Kapital muss zum größten Teil vom Investor gestellt
werden, es darf sich nicht ausschließlich um geliehenes Kapital
handeln. Immobilieninvestitionen sind grundsätzlich erheblich, und
Europäer investieren normalerweise ihr eigenes Kapital.
2.
Die Investition darf nicht marginal sein, d.h. nur ein Einkommen für
den Unterhalt des Besitzers und seiner Familie gewähren. Generell soll
die Investition einige Arbeitsstellen für amerikanische Arbeitnehmer
schaffen.
3.
Der Investor muss in die USA kommen, um seine Firma aufzubauen, zu
leiten und seine Investition weiter zu entwickeln.
Diese
Auflagen sind mit Immobilieninvestitionen nicht so einfach zu
erfüllen. Wie kann man sich trotzdem mit Immobilieninvestitionen für
ein Visum qualifizieren?
Um die Bestimmungen der Investition in ein aktives Geschäft zu
erfüllen, muss der Investor mehrere Mietwohnungen anschaffen,
normalerweise mindestens vier Appartements, vorzugsweise mehr. Diese
Investitionen können aus kleineren Mietshäusern, Eigentumswohnungen
oder Geschäftsräumen zusammengesetzt werden. Oder der Investor kann
ein kleines Geschäft zusammen mit einer Investition in Mietswohnungen
führen. Dieser Betrieb muss nicht unbedingt aus einer erheblichen
Investition bestehen, sondern kann ein Import/Export-Geschäft sein
oder zum Beispiel eine Firma, die die Häuser oder Investitionen
anderer Leute verwaltet.
Ein weiteres Beispiel für einen aktiven Betrieb könnte eine
Gesellschaft sein, die Häuser kauft oder verkauft oder renoviert.
Diese Geschäftsaktivitäten schaffen normalerweise mindestens eine
Arbeitsstelle oder mehrere Halbtags-Jobs, oder sie beschäftigen
mehrere selbstständige Arbeitnehmer, zum Beispiel für Instandhaltung,
Schwimmbadreinigung und Hauspflege.
Wenn der
Investor auf ein anderes Einkommen zurückgreifen kann oder erhebliche
Ersparnisse hat, so können diese vom Konsulat berücksichtigt werden,
da dieser dann nicht auf das Einkommen des neuen Unternehmens
angewiesen ist.
Es ist
auch manchmal schwierig, den Ankauf von Bauland- oder Ackerland als
qualifizierende Investition für ein E-2 Visum vorzulegen. Wenn jedoch
der Investor beweisen kann, dass Pläne für den Anbau oder für die
Bebauung dieses Landes vorliegen, dann ist es möglich, dass ein E-2
Visum ausgestellt wird.
Manchmal kann ein 50-prozentiger Anteil an einem aktiven
Immobiliengeschäft einen Antragsteller für ein E-2 Visum
qualifizieren, zum Beispiel ein Anteil an einem kleinen
Einkaufszentrum oder Bürogebäude. Normalerweise beschäftigen diese
Zentren einige Arbeitnehmer, sei es im Bereich Instandhaltung ,
Verwaltung oder in anderen Jobs.
Zusammenfassend können wir sagen: Obwohl eine Investition in ein Haus
in Amerika nicht ausreicht, um einen Visumsantrag zu stellen, so kann
eine Investition in Immobilien die Voraussetzungen für ein Visum
erfüllen. Es gibt Investitionsstrategien, die für ein Investorenvisum
qualifizieren, jedoch sollte man sich von einem Einwanderungsanwalt
und einem Immobilienmakler beraten lassen, ehe man Investitionen in
Immobilien im Hinblick auf einen langfristigen Aufenthalt in den USA
plant.
Die Rechtsanwaltskanzlei
von Peter J. Jaensch ist eine der größten
deutschsprachigen Kanzleien für Einwanderungsrecht in den USA.
Die Kanzlei befindet sich in Sarasota, Florida.
Sie können Peter Jaensch Fragen unter der Faxnummer (239)
951-0677 oder per E-Mail an
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