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Mit Immobilien zum US-Visum

  

Kann ich mit dem Kauf eines Hauses in Florida das E-2 Investor Visum beantragen?
Diese Frage nehmen wir fast täglich in unserer Einwanderungskanzlei von europäischen Interessenten entgegen.
Leider müssen wir diese Frage mit nein beantworten. Eine Investition in ein Haus, sogar in ein Millionen-Dollar- Haus, qualifiziert nicht für ein Investorenvisum. Auch wenn das Haus zeitweilig oder dauerhaft vermietet ist, genügt es nicht als Investition für ein Visum.

Warum qualifiziert eine Investition in ein Haus nicht für das E-2 Visum?
Für das E-2 Visum ist es erforderlich, dass in einen aktiven Betrieb investiert wird. Unter aktivem Geschäft versteht man, dass die Firma geschäftlich tätig ist, also effektiv Produkte herstellt oder Dienste leistet.
Das U.S. Konsulat betrachtet die Vermietung eines Hauses nicht als aktives Geschäft, obwohl Hausvermietung für ein Visum qualifizieren kann.

Welche Möglichkeiten bestehen, um sich mit einer Investition in Immobilien für ein Investorenvisum zu qualifizieren?
Für das Investorenvisum müssen neben der Bestimmung des aktiven Betriebes noch weitere Forderungen erfüllt werden:

1. Das Konsulat erfordert, dass es sich um eine erhebliche Investition handelt. Das Kapital muss zum größten Teil vom Investor gestellt werden, es darf sich nicht ausschließlich um geliehenes Kapital handeln. Immobilieninvestitionen sind grundsätzlich erheblich, und Europäer investieren normalerweise ihr eigenes Kapital.

2. Die Investition darf nicht marginal sein, d.h. nur ein Einkommen für den Unterhalt des Besitzers und seiner Familie gewähren. Generell soll die Investition einige Arbeitsstellen für amerikanische Arbeitnehmer schaffen.

3. Der Investor muss in die USA kommen, um seine Firma aufzubauen, zu leiten und seine Investition weiter zu entwickeln.

Diese Auflagen sind mit Immobilieninvestitionen nicht so einfach zu erfüllen. Wie kann man sich trotzdem mit Immobilieninvestitionen für ein Visum qualifizieren?
Um die Bestimmungen der Investition in ein aktives Geschäft zu erfüllen, muss der Investor mehrere Mietwohnungen anschaffen, normalerweise mindestens vier Appartements, vorzugsweise mehr. Diese Investitionen können aus kleineren Mietshäusern, Eigentumswohnungen oder Geschäftsräumen zusammengesetzt werden. Oder der Investor kann ein kleines Geschäft zusammen mit einer Investition in Mietswohnungen führen. Dieser Betrieb muss nicht unbedingt aus einer erheblichen Investition bestehen, sondern kann ein Import/Export-Geschäft sein oder zum Beispiel eine Firma, die die Häuser oder Investitionen anderer Leute verwaltet.
Ein weiteres Beispiel für einen aktiven Betrieb könnte eine Gesellschaft sein, die Häuser kauft oder verkauft oder renoviert.

Diese Geschäftsaktivitäten schaffen normalerweise mindestens eine Arbeitsstelle oder mehrere Halbtags-Jobs, oder sie beschäftigen mehrere selbstständige Arbeitnehmer, zum Beispiel für Instandhaltung, Schwimmbadreinigung und Hauspflege.

Wenn der Investor auf ein anderes Einkommen zurückgreifen kann oder erhebliche Ersparnisse hat, so können diese vom Konsulat berücksichtigt werden, da dieser dann nicht auf das Einkommen des neuen Unternehmens angewiesen ist.

Es ist auch manchmal schwierig, den Ankauf von Bauland- oder Ackerland als qualifizierende Investition für ein E-2 Visum vorzulegen. Wenn jedoch der Investor beweisen kann, dass Pläne für den Anbau oder für die Bebauung dieses Landes vorliegen, dann ist es möglich, dass ein E-2 Visum ausgestellt wird.
Manchmal kann ein 50-prozentiger Anteil an einem aktiven Immobiliengeschäft einen Antragsteller für ein E-2 Visum qualifizieren, zum Beispiel ein Anteil an einem kleinen Einkaufszentrum oder Bürogebäude. Normalerweise beschäftigen diese Zentren einige Arbeitnehmer, sei es im Bereich Instandhaltung , Verwaltung oder in anderen Jobs.

Zusammenfassend können wir sagen: Obwohl eine Investition in ein Haus in Amerika nicht ausreicht, um einen Visumsantrag zu stellen, so kann eine Investition in Immobilien die Voraussetzungen für ein Visum erfüllen. Es gibt Investitionsstrategien, die für ein Investorenvisum qualifizieren, jedoch sollte man sich von einem Einwanderungsanwalt und einem Immobilienmakler beraten lassen, ehe man Investitionen in Immobilien im Hinblick auf einen langfristigen Aufenthalt in den USA plant.
 

Mehr Informationen:

Die Rechtsanwaltskanzlei von  Peter J. Jaensch ist eine der größten deutschsprachigen Kanzleien für Einwanderungsrecht in den USA. Die Kanzlei befindet sich in Sarasota, Florida.
Sie können Peter Jaensch Fragen unter der Faxnummer (239) 951-0677 oder per E-Mail an peterj@visaamerica.com  zustellen.
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