Wer in den USA
beabsichtigt, ausländisches Kapital und eine Darlehensfinanzierung
für den Bau oder Kauf einer Immobilie zu finden,
sollte bestimmte Investitions- und Finanzierungsstrukturen kennen
Wenn ein ausländischer Staatsbürger in den USA sich mit dem Gedanken
beschäftigt, eine Immobilie wie zum Beispiel ein Haus, ein Apartment
oder eine Eigentumswohnung zum ständigen Aufenthalt, als Ferienwohnung
oder zur Vermietung zu kaufen, sollte er als nicht ansässiger
ausländischer Investor in den USA Schritte unternehmen, um nach seinem
Tod eine mögliche Besteuerung gemäß dem Erbschaftssteuergesetz zu
vermeiden.
Wenn der Investor als Eigentümer das
Eigentum in seinem eigenen Namen gekauft hat und auch zum
Todeszeitpunkt Eigentümer gewesen ist, unterliegt es amerikanischer
Erbschaftssteuern als Teil des Nachlasses. Wenn er jedoch das Eigentum
von einer ausländischen Kapitalgesellschaft hat kaufen lassen, die in
seinem Besitz oder dem Besitz einer US-Kapitalgesellschaft ist, wäre
er zu dem Todeszeitpunkt vor der Erbschaftssteuer geschützt. Die
ausländische Kapitalgesellschaft könnte im Heimatland des Investors
oder einem anderen Land, zum Beispiel den Bahamas, den
Niederländischen Antillen, oder den British Virgin Islands usw.
gegründet werden.
Es gibt weitere Wege, um das gewünschte
Resultat zu erzielen; jedoch ist die Struktur des Eigentumserwerbs
über eine ausländische Kapitalgesellschaft für den Investor eine sehr
einfache. Dennoch sollten solche und andere Konstruktionen nicht ohne
fachkundige Rechtsberatung sowohl im Heimatland, dem Land in dem die
ausländische Kapitalgesellschaft gegründet wird und dem
US-Bundesstaat, in dem die Immobilie sich befindet, aufgebaut werden.
Eventuell existieren Doppelbesteuerungsabkommen, welche aus
Erbschafts- und Einkommenssteuergesichtspunkten die gewünschten
Resultate berücksichtigen. Diese Doppelbesteuerungsabkommen müssen bei
der Analyse der Situation des Investors stets beachtet werden.
Fremdfinanzierung
Zusätzlich ist der Immobilienbauträger eventuell daran interessiert,
Fremdfinanzierung für einen Teil seines Projekts zu erlangen. Als
allgemeine Regel gilt, dass die Vereinigten Staaten eine
Steuereinbehaltung von 30 Prozent (Quellensteuer) auf Zinsen
durchführen, die an einen ausländischen Staatsbürger gezahlt werden,
wenn nicht Ausnahmen oder Reduzierungen dieser Steuern in den
US-Steuergesetzen oder Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern
vorgesehen sind. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die für Bauprojekte
angewandt werden kann. Hierbei handelt es sich um das Instrument der
„Eurobond“-Verschuldung, bei der die gezahlten Zinsen von der üblichen
US-Quellensteuer ausgenommen sind und auf dem „Portfolio Zinsen“
Modell basieren.
Die Regelungen zum „Portfolio
Zinsen“-Modell sind in ihrem Umfang sehr eingeschränkt. Damit sie für
die Ausnahme in der Steuereinbehaltung angewandt werden können, dürfen
die Portfolio Schuldverschreibungen nicht im Besitz des Anteilseigners
sein, der 10 Prozent oder mehr der wahlberechtigten Aktien der
ausgebenden Kapitalgesellschaft besitzt. Der Kauf solcher
Schuldverschreibungen ist in den USA ansässigen Personen nicht
erlaubt. Einschließlich der Tatsache, dass die Zinsen außerhalb der
USA ausgezahlt werden, sollte der Vertrag eindeutig zeigen, dass
beteiligte US-Personen auf die gesamt gezahlten Zinsen versteuert
werden und der Vertrag in einer Art und Weise verkauft werden muss,
dass der Kauf nur durch nicht in den USA ansässige Investoren möglich
ist.
Theoretisch erlaubt das obige Modell einem
ausländischen Investor 9,99 Prozent der Anteile der
Kapitalgesellschaft, die das Projekt durchführt, zu besitzen, und
gleichzeitig Schuldverschreibungen zu erwerben. Diese werden durch die
Kapitalgesellschaft ausgegeben, welche Portfolio Zinsen zahlt, die von
der Quellensteuer ausgenommen sind. Natürlich können diese
Schuldverschreibungen auch an nicht in den USA ansässige Personen
gezahlt werden, die keine Eigenanteile der betroffenen
Kapitalgesellschaft besitzen. Jedoch sollte dieses besondere
Finanzierungsmodell und die einhergehende Investitionsstruktur nicht
angewandt werden, ohne dass der ausländische Investor und der
Bauträger eine ausführliche Rechtsberatung einholen.
Diese Zusammenfassung dient einfachen
Informationszwecken und sollte nicht als Rechtsberatung aufgefasst
werden. Der potenzielle ausländische Investor und der Bauträger
sollten in diesem Zusammenhang rechtlichen Rat einholen, um unter
Beachtung der Erbschafts-, Gesellschafts- und Personenbesteuerung, des
Unternehmensrechts, des Immobilienrechts und der Kosten eine Struktur
aufzubauen, die Portfolio Schuldverschreibungsinstrumente beinhaltet.
Stanley F. Rose ist Rechtsanwalt
(Fachanwalt für Steuerrecht und ausländische Investitionen) in
Naples, Florida. Er arbeitet ebenfalls als Berater für die
Rechtsanwaltskanzlei Wayne M. Levine, Lantana und Naples. Seine
Beraterpraxis konzentriert sich auf die Einkommens, Erbschafts-
und Schenkungssteuer für ansässige und nicht ansässige
ausländische Staatsbürger, die in den USA und in ausländische
Geschäfte und Transaktionen investieren. Er ist für
internationales Recht zertifiziert durch das Florida Bar und ist
Notar für Zivilrecht. Er spricht Englisch, Spanisch,
Portugiesisch, Deutsch und Französisch.
Tel. (239) 566 3511,
Fax (239) 566 8523,
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Stanley F. Rose
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den Charakter einer allgemeinen Information und sollten nicht
als rechtliche Beratung für eine bestimmte Person aufgefasst
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