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Wichtige Einwanderungs- und steuerrechtliche Hinweise

  

Der ausländische Staatsbürger als Geschäftsmann und Käufer eines Hauses
Von Stanley F. Rose und Wayne M. Levine

Informationen in diesem Artikel sind als allgemeine Informationen vorgesehen 
und sollten nicht als Rechtsberatung für eine bestimmte Person oder Situation 
aufgefasst werden.

Mehr und mehr ausländische Staatsbürger entdecken Südwest Florida als Region, um einen Teil ihres hart verdienten Vermögens anzulegen. Auf der Suche nach ihrem Zweitwohnsitz oder einer Geschäftsgründung zum Zwecke eines ständigen Aufenthalts begegnen sie dabei in den U.S.A. zunächst nicht wahrgenommenen Unterschieden jeglicher Natur. Diese betreffen beispielsweise die Finanzierung durch eine Bank und verschiedene rechtliche Themen und Steuerfragen in Verbindung mit einer solchen Investition. Dieser Artikel versucht eine Reihe von Themen
darzustellen, um dem ausländischen Staatsbürger aufkommende Fragestellungen bewusster zu machen.

Einwanderungsrecht
Der einfache Kauf eines Hauses oder der Besitz eines, auch erheblichen, Guthabens ist nicht genug, um sich als ausländischer Staatsbürger ständig in den U.S.A. aufhalten zu dürfen.
Allgemein sind ausländische Staatsbürger dazu berechtigt, die U.S.A. auf einem B-1/B-2 Visum (Geschäfts- oder Touristenvisum) für maximal 6 Monate im Jahr zu besuchen. Diese Visa können noch einmal alle 2 oder 3 Jahre um 6 Monate verlängert werden. Jedoch kann der wiederholte Besuch der U.S.A. auf einem B-1/B-2 Visum ohne den Nachweis einer erheblich außerhalb der USA verbrachten Zeit zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer Abweisung an der Grenze führen. Der Aufenthalt in den U.S.A über den Visa Waiver ist auf 90 Tage begrenzt.

Sollten Sie vorhaben, länger oder dauerhaft in den U.S.A. zu bleiben, sollten Sie sich über eine geschäftliche Investition und über das L-1 Visum (inter-company transfer Visum), das
E-1/E-2 Visum (Visum im Rahmen des Handelsabkommens) oder das neue $ 1.000.000 Green Card Visum, welches zur Daueraufenthaltsgenehmigung führt, genauer informieren. Mit dem neuen Green Card Visum ist ebenfalls eine Investition von $ 500.000 in einem unterentwickelten Gebiet (z.B. Immokalee in Collier County) möglich.

Die $1.000.000 / $500.000 Investition muss dabei mindestens 10 Mitarbeiter voll beschäftigen. Sie sollten auf keinen Fall mit einem B-1/B-2 Visum oder dem Visa Waiver einreisen und Ihre Kinder in die Schule gehen lassen. Hierbei werden Visabestimmungen erheblich verletzt, und sie machen sich der arglistigen Täuschung (visa fraud) schuldig. Wenn Sie vorhaben, in den U.S.A. dauerhaft zu leben, sollten sie auf keinen Fall ihr Geschäft in ihrem Heimatland beenden oder aufgeben. Sprechen sie vorher mit ihrem U.S. Einwanderungs- und Steuerrechtsanwalt. Ihr Geschäft könnte wichtig sein, wenn ein L1 Visum ins Auge gefasst wird. Das L1 Visum kann zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung (Green Card) führen. Man ist niemals zu alt, um eine Daueraufenthaltsgenehmigung aufgrund einer bestimmten beruflichen Fertigkeit zu erlangen. Es gibt leider jedoch kein Visum für eine Pensionierung in den U.S.A. Es sind auch Studentenvisa für alle Altersgruppen verfügbar. Studenten werden nicht auf deren Einkommen in den U.S.A. besteuert.

Sollten sie vorhaben, innerhalb der nächsten drei Jahre ihren ständigen Aufenthalt in die U.S.A. zu verlegen, sprechen sie bitte schon heute mit ihrem U.S. Einwanderungs- und Steuerrechtsanwalt. Es gibt eine ganze Reihe von Dingen zu beachten und zu planen.

Steuerfragen
U.S. Bürger und ansässige ausländische Staatsbürger werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Nicht-ansässige ausländische Staatsbürger werden nur auf das Einkommen in den U.S.A. besteuert.
Nicht-ansässige ausländische Staatsbürger werden zu ansässigen ausländischen Staatsbürgern, wenn eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Green Card) vorliegt, ein Aufenthalt in den U.S.A. länger als 182 Tage im Kalenderjahr dauert oder der U.S.-Aufenthalt länger als 121 Tage im Durchschnitt eines dreijährigen Zeitraums war. Es gibt einige Ausnahmen. Zum Beispiel könnte die Einreichung des Formulars 8840 sinnvoll sein. Bitte fragen Sie ihren U.S. Einwanderungs- und Steuerrechtsanwalt für Ihren Einzelfall und zählen Sie Ihre Aufenthaltstage in den U.S.A.!

U.S. Bürger und ansässige ausländische Staatsbürger unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf das weltweite Vermögen. Nicht-ansässige ausländische Staatsbürger unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer nur für Vermögen in den U.S.A. Die Abzugs- und Absetzungsmöglichkeiten für U.S. Bürger, ansässige ausländische Staatsbürger und nicht-ansässige ausländische Staatsbürger unterscheiden sich erheblich.

Die Frage, ob man als ausländischer Staatsbürger ansässig ist oder nicht, wird im Falle der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Überprüfung des sogenannten "Faktums und des Umstands" (Facts and Circumstances Test) geklärt. Die meisten ausländischen Staatsbürger mit einem B-1/B-2 Visum sind nicht-ansässige ausländische Staatsbürger.

Es bietet sich für die meisten nicht-ansässigen ausländischen Staatsbürger oft eine Eigentumsstruktur ihres Vermögens über eine ausländische Kapitalgesellschaft oder eine zweiteilige (two tier) Kapitalgesellschaftsstruktur an, um U.S. Erbschafts- und Schenkungssteuern zu vermeiden.
Sind sie Staatsbürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, sollten sie das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen sehr genau lesen. Sie werden auf einige interessante Ausnahmen stoßen. Es existiert eine ausstehende Gesetzesänderung (das Protocol) zu dem deutsch-amerikanischen Erbschaftssteuerabkommen, welches im Dezember 1998 unterzeichnet wurde. Dieser Änderungsantrag muss jedoch noch durch das deutsche Parlament und den U.S. Kongress ratifiziert werden.
Die U.S. Steuerbehörde (I.R.S.) tauscht Steuerinformationen mit allen Ländern aus, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Seien sie sich dessen bewusst!

Eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu bekommen und dadurch das Recht zu haben, sich dauerhaft in den U.S.A. aufzuhalten, ist steuerlich gesehen oft der Mühe wert. Es ist jedoch sehr ratsam, sich zunächst sehr genau zur Einkommens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer und damit zur Steuerplanung beraten zu lassen.
 

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