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Der ausländische
Staatsbürger als Geschäftsmann und Käufer eines Hauses
Von Stanley F. Rose und Wayne M. Levine
Informationen in diesem Artikel sind
als allgemeine Informationen vorgesehen
und sollten nicht als Rechtsberatung für eine bestimmte Person oder
Situation
aufgefasst werden.
Mehr und mehr ausländische
Staatsbürger entdecken Südwest Florida als Region, um einen Teil ihres
hart verdienten Vermögens anzulegen. Auf der Suche nach ihrem
Zweitwohnsitz oder einer Geschäftsgründung zum Zwecke eines ständigen
Aufenthalts begegnen sie dabei in den U.S.A. zunächst nicht
wahrgenommenen Unterschieden jeglicher Natur. Diese betreffen
beispielsweise die Finanzierung durch eine Bank und verschiedene
rechtliche Themen und Steuerfragen in Verbindung mit einer solchen
Investition. Dieser Artikel versucht eine Reihe von Themen
darzustellen, um dem ausländischen Staatsbürger aufkommende
Fragestellungen bewusster zu machen.
Einwanderungsrecht
Der einfache Kauf eines Hauses oder der Besitz eines, auch
erheblichen, Guthabens ist nicht genug, um sich als ausländischer
Staatsbürger ständig in den U.S.A. aufhalten zu dürfen.
Allgemein sind ausländische Staatsbürger dazu berechtigt, die U.S.A.
auf einem B-1/B-2 Visum (Geschäfts- oder Touristenvisum) für maximal 6
Monate im Jahr zu besuchen. Diese Visa können noch einmal alle 2 oder
3 Jahre um 6 Monate verlängert werden. Jedoch kann der wiederholte
Besuch der U.S.A. auf einem B-1/B-2 Visum ohne den Nachweis einer
erheblich außerhalb der USA verbrachten Zeit zu einem bestimmten
Zeitpunkt zu einer Abweisung an der Grenze führen. Der Aufenthalt in
den U.S.A über den Visa Waiver ist auf 90 Tage begrenzt.
Sollten Sie vorhaben, länger oder
dauerhaft in den U.S.A. zu bleiben, sollten Sie sich über eine
geschäftliche Investition und über das L-1 Visum (inter-company
transfer Visum), das
E-1/E-2 Visum (Visum im Rahmen des Handelsabkommens) oder das neue $
1.000.000 Green Card Visum, welches zur Daueraufenthaltsgenehmigung
führt, genauer informieren. Mit dem neuen Green Card Visum ist
ebenfalls eine Investition von $ 500.000 in einem unterentwickelten
Gebiet (z.B. Immokalee in Collier County) möglich.
Die $1.000.000 / $500.000 Investition
muss dabei mindestens 10 Mitarbeiter voll beschäftigen. Sie sollten
auf keinen Fall mit einem B-1/B-2 Visum oder dem Visa Waiver einreisen
und Ihre Kinder in die Schule gehen lassen. Hierbei werden
Visabestimmungen erheblich verletzt, und sie machen sich der
arglistigen Täuschung (visa fraud) schuldig. Wenn Sie vorhaben, in den
U.S.A. dauerhaft zu leben, sollten sie auf keinen Fall ihr Geschäft in
ihrem Heimatland beenden oder aufgeben. Sprechen sie vorher mit ihrem
U.S. Einwanderungs- und Steuerrechtsanwalt. Ihr Geschäft könnte
wichtig sein, wenn ein L1 Visum ins Auge gefasst wird. Das L1 Visum
kann zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung (Green Card) führen. Man ist
niemals zu alt, um eine Daueraufenthaltsgenehmigung aufgrund einer
bestimmten beruflichen Fertigkeit zu erlangen. Es gibt leider jedoch
kein Visum für eine Pensionierung in den U.S.A. Es sind auch
Studentenvisa für alle Altersgruppen verfügbar. Studenten werden nicht
auf deren Einkommen in den U.S.A. besteuert.
Sollten sie vorhaben, innerhalb der
nächsten drei Jahre ihren ständigen Aufenthalt in die U.S.A. zu
verlegen, sprechen sie bitte schon heute mit ihrem U.S. Einwanderungs-
und Steuerrechtsanwalt. Es gibt eine ganze Reihe von Dingen zu
beachten und zu planen.
Steuerfragen
U.S. Bürger und ansässige ausländische Staatsbürger werden auf ihr
weltweites Einkommen besteuert. Nicht-ansässige ausländische
Staatsbürger werden nur auf das Einkommen in den U.S.A. besteuert.
Nicht-ansässige ausländische Staatsbürger werden zu ansässigen
ausländischen Staatsbürgern, wenn eine Daueraufenthaltsgenehmigung
(Green Card) vorliegt, ein Aufenthalt in den U.S.A. länger als 182
Tage im Kalenderjahr dauert oder der U.S.-Aufenthalt länger als 121
Tage im Durchschnitt eines dreijährigen Zeitraums war. Es gibt einige
Ausnahmen. Zum Beispiel könnte die Einreichung des Formulars 8840
sinnvoll sein. Bitte fragen Sie ihren U.S. Einwanderungs- und
Steuerrechtsanwalt für Ihren Einzelfall und zählen Sie Ihre
Aufenthaltstage in den U.S.A.!
U.S. Bürger und ansässige ausländische
Staatsbürger unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf das
weltweite Vermögen. Nicht-ansässige ausländische Staatsbürger
unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer nur für Vermögen in
den U.S.A. Die Abzugs- und Absetzungsmöglichkeiten für U.S. Bürger,
ansässige ausländische Staatsbürger und nicht-ansässige ausländische
Staatsbürger unterscheiden sich erheblich.
Die Frage, ob man als ausländischer
Staatsbürger ansässig ist oder nicht, wird im Falle der Erbschafts-
und Schenkungssteuer durch die Überprüfung des sogenannten "Faktums
und des Umstands" (Facts and Circumstances Test) geklärt. Die meisten
ausländischen Staatsbürger mit einem B-1/B-2 Visum sind
nicht-ansässige ausländische Staatsbürger.
Es bietet sich für die meisten
nicht-ansässigen ausländischen Staatsbürger oft eine Eigentumsstruktur
ihres Vermögens über eine ausländische Kapitalgesellschaft oder eine
zweiteilige (two tier) Kapitalgesellschaftsstruktur an, um U.S.
Erbschafts- und Schenkungssteuern zu vermeiden.
Sind sie Staatsbürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz,
sollten sie das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen sehr genau lesen.
Sie werden auf einige interessante Ausnahmen stoßen. Es existiert eine
ausstehende Gesetzesänderung (das Protocol) zu dem
deutsch-amerikanischen Erbschaftssteuerabkommen, welches im Dezember
1998 unterzeichnet wurde. Dieser Änderungsantrag muss jedoch noch
durch das deutsche Parlament und den U.S. Kongress ratifiziert werden.
Die U.S. Steuerbehörde (I.R.S.) tauscht Steuerinformationen mit allen
Ländern aus, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Seien
sie sich dessen bewusst!
Eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu
bekommen und dadurch das Recht zu haben, sich dauerhaft in den U.S.A.
aufzuhalten, ist steuerlich gesehen oft der Mühe wert. Es ist jedoch
sehr ratsam, sich zunächst sehr genau zur Einkommens-, Schenkungs- und
Erbschaftssteuer und damit zur Steuerplanung beraten zu lassen.
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