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Wichtige Einwanderungs- und steuerrechtliche Hinweise

  

Besteuerung von Immobilien
Der gemeinschaftliche Besitz und Kauf von Eigentum kann in einigen Bereichen Probleme verursachen.
Besteht eine Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder eine Zugewinngemeinschaft? Haben Sie einen Ehevertrag, einen Erbvertrag oder einen letzten Willen?
Beim Verkauf einer Immobilie durch einen ausländischen Staatsbürger wird eine Einbehaltung von 10% des Bruttoverkaufspreises vorgenommen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Immobilienvermietung und -verkauf unterliegen in den U.S.A. der Einkommenssteuer. Im Falle der Vermietung wählen Sie dazu den sogenannten Nettowert ("Net Basis") und informieren Sie sich über das Formular 4224.

Immobilienfinanzierung
Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass es aufgrund einer finanziell guten Situation in ihrem Heimatland einfach sein wird, eine Finanzierung für Ihren Privat- oder Geschäftsbesitz in den U.S.A. zu erlangen. Dies ist von Bank zu Bank unterschiedlich, und oft sind die benötigten finanziellen Informationen schwer zu verstehen, insbesondere wenn Sie das amerikanische Finanzsystem noch nicht genau kennen. Beachten Sie, dass Sie einem amerikanischen Kreditgeber ohne eine finanzielle Geschichte (credit history) gegenüberstehen.
Einige Banken verleihen Geld an Kapitalgesellschaften (corporations), andere nicht. Beim Kauf des Eigentums in Ihrem eigenen Namen sollten Sie abwägen, ob eine Finanzierung gegenüber dem Risiko einer möglichen Erbschaftssteuerschuld wünschenswert ist. Erkundigen Sie sich auf alle Fälle ausgiebig und mit der notwendigen Sorgfalt am Finanzmarkt. Es gibt eine Reihe von Hypothekenmaklern und Banken, die ständig mit ausländischen Geldnehmern als Kunden arbeiten.

Eröffnung eines Geschäfts - Firmengründung
Kaufen Sie nicht einfach ein Geschäft, um ein Visum zu bekommen. Informieren Sie sich vor einer Firmengründung oder einer Geschäftsübernahme durch Fachleute, um sicherzustellen, dass das Geschäft zur Einwanderung in die U.S.A. geeignet und anerkannt wird. Es ist Ihr Geld, das Sie nicht verlieren wollen.
Überfordern Sie sich finanziell nicht mit dem Kauf eines Hauses, wenn Sie das Geld auch für den Kauf eines Geschäfts benötigen, um sich für ein L-1 oder E-2 Visum zu qualifizieren. Beide Ziele sind jedoch mit der richtigen Planung erreichbar.
In den U.S.A. sind Eigentums- und Besitzverhältnisse nicht immer eindeutig geklärt. Dies gilt leider auch für Firmen und Geschäfte. Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt über laufende Gerichtsverfahren und Eigentumsrechte. Auch Aspekte im Rahmen des Umweltschutzes können von wichtiger
Bedeutung sein.

Verpflichten Sie den Verkäufer des Geschäfts oder der Firma, Sie genau und umfassend in die Geschäftsgepflogenheiten und das Geschäft selbst einzuweisen. Unter bestimmten Umständen können Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, während der Verkäufer des Geschäfts das Geschäft für Sie leitet. Dies ist für sechs bis zwölf Monate ab dem Verkauf des Geschäfts möglich.
Übersehen Sie auch nicht die Möglichkeit eines Studentenvisums (F-1). Eventuell sollten sie Sie vor einer Aktivität im U.S. Markt auch Ihre englischen Sprachkenntnisse auf den neuesten Stand bringen.

Hinweise zu Steuern
Beratung im Rahmen der Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer ist unbedingt erforderlich, wenn Sie planen, Vermögen in den U.S.A. zu besitzen oder Vermögen in die U.S.A. zu transferieren.
Bevor Sie in den Status als ansässiger ausländischer Staatsbürger wechseln, sollten Sie als nicht-ansässiger ausländischer Staatsbürger eine umsichtige und langfristige Steuerplanung vornehmen.
Die Steuerplanung für ausländische Investoren, Hauskäufer und -eigentümer, Geschäftsgründer und Pensionäre in den U.S.A. ist eine komplizierte Angelegenheit. Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungsfirma und Ihr Rechtsanwalt sich in dem Gebiet sehr gut auskennen und als amerikanische Rechtsanwälte zur Beratung im Steuerrecht zugelassen sind. Die Bezeichnung 'Steuerberater' ist in den U.S.A. leider nicht gesetzlich geschützt.

Das amerikanische Einwanderungs- und Steuerrecht verlangt eine ausgiebige Planung durch qualifizierte Fachleute auf ihrem Gebiet. Ihnen wurde mit diesem Text nur ein grober Überblick gegeben. Eine qualifizierte Beratung durch amerikanische, zugelassene Rechtsanwälte ist sehr ratsam.
 

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Mehr Informationen:

Wayne M. Levine hat seine Rechtsanwaltskanzlei auf Einwanderungsfragen ausgerichtet und praktiziert in Naples und Lantana, Florida.
Tel. (gebührenfrei) 1-800-462-4010;
Fax: (561) 586-0071,
E-Mail: WayneMLevine@aol.com

Stanley F. Rose ist Rechtsanwalt (Fachanwalt für Steuerrecht und ausländische Investitionen) in Naples, Florida. Er arbeitet ebenfalls als Berater für die Rechtsanwaltskanzlei Wayne M. Levine, Lantana und Naples. Seine Beraterpraxis konzentriert sich auf die Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer für ansässige und nicht ansässige ausländische Staatsbürger, die in den U.S.A und in ausländische Geschäfte und Transaktionen investieren.
Er spricht englisch, deutsch, portugiesisch und französisch.
Tel. (239) 566-3511, Fax (239) 566-8523
E-Mail: srose@rosetaxlaw.com.
Webseite auch in deutsch: www.rosetaxlaw.com

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