Besteuerung von Immobilien
Der gemeinschaftliche Besitz und Kauf von Eigentum kann in einigen
Bereichen Probleme verursachen.
Besteht eine Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder eine
Zugewinngemeinschaft? Haben Sie einen Ehevertrag, einen Erbvertrag
oder einen letzten Willen?
Beim Verkauf einer Immobilie durch einen ausländischen Staatsbürger
wird eine Einbehaltung von 10% des Bruttoverkaufspreises vorgenommen.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Immobilienvermietung und -verkauf
unterliegen in den U.S.A. der Einkommenssteuer. Im Falle der
Vermietung wählen Sie dazu den sogenannten Nettowert ("Net Basis") und
informieren Sie sich über das Formular 4224.
Immobilienfinanzierung
Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass es aufgrund einer finanziell
guten Situation in ihrem Heimatland einfach sein wird, eine
Finanzierung für Ihren Privat- oder Geschäftsbesitz in den U.S.A. zu
erlangen. Dies ist von Bank zu Bank unterschiedlich, und oft sind die
benötigten finanziellen Informationen schwer zu verstehen,
insbesondere wenn Sie das amerikanische Finanzsystem noch nicht genau
kennen. Beachten Sie, dass Sie einem amerikanischen Kreditgeber ohne
eine finanzielle Geschichte (credit history) gegenüberstehen.
Einige Banken verleihen Geld an Kapitalgesellschaften (corporations),
andere nicht. Beim Kauf des Eigentums in Ihrem eigenen Namen sollten
Sie abwägen, ob eine Finanzierung gegenüber dem Risiko einer möglichen
Erbschaftssteuerschuld wünschenswert ist. Erkundigen Sie sich auf alle
Fälle ausgiebig und mit der notwendigen Sorgfalt am Finanzmarkt. Es
gibt eine Reihe von Hypothekenmaklern und Banken, die ständig mit
ausländischen Geldnehmern als Kunden arbeiten.
Eröffnung eines Geschäfts - Firmengründung
Kaufen Sie nicht einfach ein Geschäft, um ein Visum zu bekommen.
Informieren Sie sich vor einer Firmengründung oder einer
Geschäftsübernahme durch Fachleute, um sicherzustellen, dass das
Geschäft zur Einwanderung in die U.S.A. geeignet und anerkannt wird.
Es ist Ihr Geld, das Sie nicht verlieren wollen.
Überfordern Sie sich finanziell nicht mit dem Kauf eines Hauses, wenn
Sie das Geld auch für den Kauf eines Geschäfts benötigen, um sich für
ein L-1 oder E-2 Visum zu qualifizieren. Beide Ziele sind jedoch mit
der richtigen Planung erreichbar.
In den U.S.A. sind Eigentums- und Besitzverhältnisse nicht immer
eindeutig geklärt. Dies gilt leider auch für Firmen und Geschäfte.
Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt über laufende Gerichtsverfahren
und Eigentumsrechte. Auch Aspekte im Rahmen des Umweltschutzes können
von wichtiger
Bedeutung sein.
Verpflichten Sie den Verkäufer des
Geschäfts oder der Firma, Sie genau und umfassend in die
Geschäftsgepflogenheiten und das Geschäft selbst einzuweisen. Unter
bestimmten Umständen können Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung
erhalten, während der Verkäufer des Geschäfts das Geschäft für Sie
leitet. Dies ist für sechs bis zwölf Monate ab dem Verkauf des
Geschäfts möglich.
Übersehen Sie auch nicht die Möglichkeit eines Studentenvisums (F-1).
Eventuell sollten sie Sie vor einer Aktivität im U.S. Markt auch Ihre
englischen Sprachkenntnisse auf den neuesten Stand bringen.
Hinweise zu Steuern
Beratung im Rahmen der Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer
ist unbedingt erforderlich, wenn Sie planen, Vermögen in den U.S.A. zu
besitzen oder Vermögen in die U.S.A. zu transferieren.
Bevor Sie in den Status als ansässiger ausländischer Staatsbürger
wechseln, sollten Sie als nicht-ansässiger ausländischer Staatsbürger
eine umsichtige und langfristige Steuerplanung vornehmen.
Die Steuerplanung für ausländische Investoren, Hauskäufer und
-eigentümer, Geschäftsgründer und Pensionäre in den U.S.A. ist eine
komplizierte Angelegenheit. Stellen Sie sicher, dass Ihre
Buchhaltungsfirma und Ihr Rechtsanwalt sich in dem Gebiet sehr gut
auskennen und als amerikanische Rechtsanwälte zur Beratung im
Steuerrecht zugelassen sind. Die Bezeichnung 'Steuerberater' ist in
den U.S.A. leider nicht gesetzlich geschützt.
Das amerikanische Einwanderungs- und
Steuerrecht verlangt eine ausgiebige Planung durch qualifizierte
Fachleute auf ihrem Gebiet. Ihnen wurde mit diesem Text nur ein grober
Überblick gegeben. Eine qualifizierte Beratung durch amerikanische,
zugelassene Rechtsanwälte ist sehr ratsam.
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Wayne M. Levine hat seine Rechtsanwaltskanzlei auf
Einwanderungsfragen ausgerichtet und praktiziert in Naples und
Lantana, Florida.
Tel. (gebührenfrei) 1-800-462-4010;
Fax: (561) 586-0071,
E-Mail:
WayneMLevine@aol.com
Stanley F. Rose ist
Rechtsanwalt (Fachanwalt für Steuerrecht und ausländische
Investitionen) in Naples, Florida. Er arbeitet ebenfalls als
Berater für die Rechtsanwaltskanzlei Wayne M. Levine, Lantana
und Naples. Seine Beraterpraxis konzentriert sich auf die
Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer für ansässige und
nicht ansässige ausländische Staatsbürger, die in den U.S.A und
in ausländische Geschäfte und Transaktionen investieren.
Er spricht englisch, deutsch, portugiesisch und französisch.
Tel. (239) 566-3511, Fax (239) 566-8523
E-Mail:
srose@rosetaxlaw.com.
Webseite auch in deutsch: www.rosetaxlaw.com |