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Einwanderung & Arbeiten

Von Peter J. Jaensch   

"Ich habe nicht viel Geld, doch ich besitze..." 
Informationen zum kreativen Investieren in den USA
Anwalt für Einwanderungsangelegenheiten

Da der US Dollar im Augenblick so hoch bewertet ist, sind Investitionen in der USA heute wesentlich teurer als vor einem Jahr. Welche kreativen Investitionsmöglichkeiten im Hinblick auf das E-2 Investorenvisum stehen europäischen Bürgern offen?

Bringen Sie alles in die USA, das für Ihre Firma von Wert ist.

Unter "Alles was Wert hat" zählen das Inventar von Produkten, Maschinen, Installationen, Werkzeugen, bis zum intellektuellen Besitz wie Patente, Urheberrechte, Erfindungen und sozusagen alles, was bewiesenermaßen von erheblichem Wert ist und in einem aktiven US Unternehmen angewendet werden kann.

Sogar der Austausch von Grundbesitz oder anderem Besitz kann als Investition gelten, so zum Beispiel wenn der Besitzer eines deutschen Mietshauses seinen Besitz für ein Geschäft oder Wohnungen in Florida tauscht. So kann er die Kosten für den Verkauf seines Besitzes in Deutschland sparen, während er keine teuren US Dollar kaufen muss. Oder ein deutscher Investor kauft in Amerika ein für das E-2 Visum qualifizierendes Geschäft oder Grundbesitz und zahlt dafür zum Beispiel mit Mercedes oder BMWs.

Im Moment kann in vielen Fällen mit der Deutschen Mark mehr in Deutschland erworben werden, wenn man den Geldumtausch vermeidet. Was an Inventar in Deutschland investiert wurde, darf hier als Investition in das US Geschäft angerechnet werden.

Möglicherweise wird der amerikanische Verkäufer bereit sein, eine Hypothek vom deutschen Käufer anzunehmen - gegen anderweitigen Besitz, sei es in Florida oder in Deutschland. So wäre das Einkommen des Verkäufers garantiert, während der deutsche Käufer mit dem Geldumtausch warten kann, bis die Deutsche Mark (oder der Euro) wieder stärker ist, ehe er den amerikanischen Verkäufer ausbezahlt.
Die Hypothek für den Kauf des amerikanischen Besitzes im Rahmen einer Investition für die E-2 Visumsqualifizierung soll nicht mehr als 50 Prozent des Verkaufspreises darstellen. Natürlich ist die herkömmliche Art und Weise, $100,000 Dollar oder mehr Bargeld in ein aktives Unternehmen zu investieren, immer noch der sicherste Weg zum E-2 Investor Visum.

Ein regelmäßiger Import oder Export von Waren oder Diensten zwischen Amerika und Deutschland kann für das E-1 Handelsvisum qualifizieren. Für den Erhalt dieses Visums ist der Wert der importierten Waren weniger wichtig als Häufigkeit und Regelmäßigkeit des Handels. In diesem Sinne könnte zum Beispiel ein monatlicher Versand von 500 Flaschen Bier eher für ein E-1 Visum qualifizieren als der jährliche Export eines Mercedes Benz Wagens von über $100,000 Dollar. Dieses Beispiel ist natürlich sehr vereinfacht, um die E-1 Bestimmungen zu erläutern.

Intellektueller Besitz, der für das E-2 Investorvisum angerechnet werden könnte, beinhaltet Patente und Erfindungen, die in einem aktiven Unternehmen nutzbar sind. Urheberrechte für ein Buch oder für Musik, die in Amerika vermarktet werden sollen, können auch als Investition akzeptiert werden.

Informationstechnologie (IT) kann ebenfalls zur Qualifizierung für ein E-1 oder E-2 Visum anerkannt werden. Einfuhr von Computern und Computerprogrammen zum Aufbau von einem Internet Beratungsservice ist ebenfalls qualifizierbar. Computerbezogene Technologie, Software oder Hardware, die in die USA importiert wird, könnte als ausreichend für den Erhalt eines E Visums betrachtet werden, wenn sie zum Aufbau eines aktiven Betriebes benötigt wird. IT Beratungsfirmen aus Deutschland können sich für das E-1 Visum qualifizieren, ohne notwendigerweise viel Geld zu investieren.

Man sollte jedoch beachten, dass die Investition in ein "aktives" Unternehmen getätigt werden muss. Das heißt, es muss sich um eine effektiv tätige Gesellschaft handeln, die Dienstleistungen und/oder den Verkauf von Produkten anbietet. Folgende Unternehmen können zum Beispiel als aktiv bezeichnet werden: ein Antiquitätengeschäft, eine Baufirma, die Häuser renoviert, eine Gesellschaft, die Grundbesitze kauft und verkauft, ein Bistro oder Café, ein Betrieb, der Instandsetzungsarbeiten verrichtet, oder ein privates Seniorenpflegeheim.

Für Investitions- oder Handelsbezogene Visen muss der Antragsteller einen Geschäftsplan für die neue US Firma vorlegen. Dieser Geschäftsplan beschreibt geplante Aktivitäten sowie Einkommensschätzung und zukünftige US Angestellte, vor allem wenn die projektierten jährlichen Nettoeinnahmen unter $50,000 liegen.
Zusammenfassend kann man sagen: Auch mit wenig Bargeld kann ein E-1 oder E-2 Visum erhältlich sein. Es sind kreative Strategien und sorgsam ausgearbeitete Anträge gefordert, um im US- Konsulat positiv berücksichtigt zu werden.

Einen Anwalt zu engagieren ist eine wichtige Entscheidung und sollte nicht nur auf Werbung beruhen. Ehe Sie sich entscheiden, stellen wir Ihnen gerne Informationen über unsere Qualifikationen und Sachkenntnisse zu.
 

Mehr Informationen:

Die Rechtsanwaltskanzlei von Peter J. Jaensch ist eine der größten deutschsprachigen Kanzleien für Einwanderungsrecht in den USA. Die Kanzlei befindet sich in Sarasota, Florida.

Sie können Peter Jaensch Ihre Fragen unter der Faxnummer (239) 951-0677 oder per E-Mail an peterj@visaamerica.com  zustellen.

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