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"Ich habe nicht
viel Geld, doch ich besitze..."
Informationen zum kreativen Investieren
in den USA
Anwalt für Einwanderungsangelegenheiten
Da der US Dollar im Augenblick so
hoch bewertet ist, sind Investitionen in der USA heute wesentlich
teurer als vor einem Jahr. Welche kreativen Investitionsmöglichkeiten
im Hinblick auf das E-2 Investorenvisum stehen europäischen Bürgern
offen?
Bringen Sie alles in die USA,
das für Ihre Firma von Wert ist.
Unter "Alles was Wert hat" zählen das Inventar von Produkten,
Maschinen, Installationen, Werkzeugen, bis zum intellektuellen Besitz
wie Patente, Urheberrechte, Erfindungen und sozusagen alles, was
bewiesenermaßen von erheblichem Wert ist und in einem aktiven US
Unternehmen angewendet werden kann.
Sogar der Austausch von Grundbesitz
oder anderem Besitz kann als Investition gelten, so zum Beispiel wenn
der Besitzer eines deutschen Mietshauses seinen Besitz für ein
Geschäft oder Wohnungen in Florida tauscht. So kann er die Kosten für
den Verkauf seines Besitzes in Deutschland sparen, während er keine
teuren US Dollar kaufen muss. Oder ein deutscher Investor kauft in
Amerika ein für das E-2 Visum qualifizierendes Geschäft oder
Grundbesitz und zahlt dafür zum Beispiel mit Mercedes oder BMWs.
Im Moment kann in vielen Fällen mit der
Deutschen Mark mehr in Deutschland erworben werden, wenn man den
Geldumtausch vermeidet. Was an Inventar in Deutschland investiert
wurde, darf hier als Investition in das US Geschäft angerechnet
werden.
Möglicherweise wird der amerikanische
Verkäufer bereit sein, eine Hypothek vom deutschen Käufer anzunehmen -
gegen anderweitigen Besitz, sei es in Florida oder in Deutschland. So
wäre das Einkommen des Verkäufers garantiert, während der deutsche
Käufer mit dem Geldumtausch warten kann, bis die Deutsche Mark (oder
der Euro) wieder stärker ist, ehe er den amerikanischen Verkäufer
ausbezahlt.
Die Hypothek für den Kauf des amerikanischen Besitzes im Rahmen einer
Investition für die E-2 Visumsqualifizierung soll nicht mehr als 50
Prozent des Verkaufspreises darstellen. Natürlich ist die herkömmliche
Art und Weise, $100,000 Dollar oder mehr Bargeld in ein aktives
Unternehmen zu investieren, immer noch der sicherste Weg zum E-2
Investor Visum.
Ein regelmäßiger Import oder Export von
Waren oder Diensten zwischen Amerika und Deutschland kann für das E-1
Handelsvisum qualifizieren. Für den Erhalt dieses Visums ist der Wert
der importierten Waren weniger wichtig als Häufigkeit und
Regelmäßigkeit des Handels. In diesem Sinne könnte zum Beispiel ein
monatlicher Versand von 500 Flaschen Bier eher für ein E-1 Visum
qualifizieren als der jährliche Export eines Mercedes Benz Wagens von
über $100,000 Dollar. Dieses Beispiel ist natürlich sehr vereinfacht,
um die E-1 Bestimmungen zu erläutern.
Intellektueller Besitz, der für das E-2
Investorvisum angerechnet werden könnte, beinhaltet Patente und
Erfindungen, die in einem aktiven Unternehmen nutzbar sind.
Urheberrechte für ein Buch oder für Musik, die in Amerika vermarktet
werden sollen, können auch als Investition akzeptiert werden.
Informationstechnologie (IT) kann
ebenfalls zur Qualifizierung für ein E-1 oder E-2 Visum anerkannt
werden. Einfuhr von Computern und Computerprogrammen zum Aufbau von
einem Internet Beratungsservice ist ebenfalls qualifizierbar.
Computerbezogene Technologie, Software oder Hardware, die in die USA
importiert wird, könnte als ausreichend für den Erhalt eines E Visums
betrachtet werden, wenn sie zum Aufbau eines aktiven Betriebes
benötigt wird. IT Beratungsfirmen aus Deutschland können sich für das
E-1 Visum qualifizieren, ohne notwendigerweise viel Geld zu
investieren.
Man sollte jedoch beachten, dass die
Investition in ein "aktives" Unternehmen getätigt werden muss. Das
heißt, es muss sich um eine effektiv tätige Gesellschaft handeln, die
Dienstleistungen und/oder den Verkauf von Produkten anbietet. Folgende
Unternehmen können zum Beispiel als aktiv bezeichnet werden: ein
Antiquitätengeschäft, eine Baufirma, die Häuser renoviert, eine
Gesellschaft, die Grundbesitze kauft und verkauft, ein Bistro oder
Café, ein Betrieb, der Instandsetzungsarbeiten verrichtet, oder ein
privates Seniorenpflegeheim.
Für Investitions- oder Handelsbezogene
Visen muss der Antragsteller einen Geschäftsplan für die neue US Firma
vorlegen. Dieser Geschäftsplan beschreibt geplante Aktivitäten sowie
Einkommensschätzung und zukünftige US Angestellte, vor allem wenn die
projektierten jährlichen Nettoeinnahmen unter $50,000 liegen.
Zusammenfassend kann man sagen: Auch mit wenig Bargeld kann ein E-1
oder E-2 Visum erhältlich sein. Es sind kreative Strategien und
sorgsam ausgearbeitete Anträge gefordert, um im US- Konsulat positiv
berücksichtigt zu werden.
Einen Anwalt zu engagieren ist eine wichtige Entscheidung und sollte
nicht nur auf Werbung beruhen. Ehe Sie sich entscheiden, stellen wir
Ihnen gerne Informationen über unsere Qualifikationen und
Sachkenntnisse zu.
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Die Rechtsanwaltskanzlei von
Peter J. Jaensch ist eine der größten deutschsprachigen
Kanzleien für Einwanderungsrecht in den USA. Die Kanzlei
befindet sich in Sarasota, Florida.
Sie können Peter Jaensch Ihre
Fragen unter der Faxnummer (239) 951-0677 oder per E-Mail an
peterj@visaamerica.com
zustellen. |
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