|
Von Henry
C. Cohen, Esq.,
Hugh W. Nevin, Jr., Esq. &
Matthew T. Phillips, Esq.
Zum Leidwesen ausländischer
Staatsangehöriger gibt es in den USA für den Begriff des Wohnsitzes (Residency)
mehrere Definitionen. Für die Einkommensteuer hat Residency zum
Beispiel eine andere Bedeutung als für die Nachlass- und
Schenkungssteuer. Residency im Sinne der Einwanderungsbestimmungen
unterscheidet sich wesentlich von Residency im Sinne der Florida
Homestead Exemption (Steuerfreibetrag für Personen mit Wohnsitz in
Florida) und der Florida Intangible Personal Property Tax (Besteuerung
unbeweglichen Vermögens). Eine kurze Erläuterung der unterschiedlichen
Definitionen ist daher wichtig.
US-Einwanderungsrecht
Das US-Einwanderungsrecht unterscheidet bei ausländischen
Staatsangehörigen mit Aufenthaltsgenehmigung zwischen Nonimmigrants
und Immigrants. Nonimmigrants wird das Aufenthaltsrecht zu einem
bestimmten Zweck und für einen bestimmten Zeitraum gewährt; dies ist
beispielsweise bei Studierenden oder Zeitarbeitnehmern der Fall.
Immigrants hingegen sind Personen, die Inhaber einer Green Card sind
und dadurch Aufenthalts- und Arbeitsrecht in den USA auf Lebenszeit
genießen.
US-Einkommensteuer
Ein ausländischer Staatsangehöriger wird zum Resident im Sinne der
US-Einkommensteuer, sobald er die Green Card erhält oder das Kriterium
einer Mindestaufenthaltsdauer (“Substantial Presence”) erfüllt. Diese
Substantial Presence bedeutet persönliche Anwesenheit in den USA für
die Dauer von 183 Tagen oder mehr innerhalb eines Jahres. Dabei werden
zur Bestimmung der Anwesenheits-Dauer auch 1/3 der Tage im unmittelbar
letzten Jahr sowie 1/6 der Tage des unmittelbar vorletzten Jahres
mitgerechnet. Für die persönliche Anwesenheit gelten einige Ausnahmen,
u.a. Anwesenheit zu medizinischen Zwecken oder Anwesenheit bei reiner
Durchreise durch die USA. Eine wichtige Ausnahme von der kumulativen
183-Tage-Regelung liegt dann vor, wenn ein ausländischer
Staatsangehöriger nachweisen kann, dass er eine engere Beziehung zu
einem Steuersitz im Ausland hat. Schließlich kann man aufgrund
verschiedener Doppelbesteuerungsabkommen im Sinne der
US-Einkommensteuer ein Resident sein aber gemäß dem Steuerabkommen als
Nonresident betrachtet werden. Häufig wird irrtümlich angenommen, dass
sich ausländische Staatsangehörige nicht als Aktionäre an
steuerbegünstigten Gesellschaften des Typs “S-Corporation” beteiligen
dürfen. Richtig ist, dass ein ausländischer Staatsangehöriger, der ein
Resident im Sinne der US-Einkommensteuer ist, sehr wohl Aktionär einer
S-Corporation sein kann.
US-Nachlass- und Schenkungssteuer
Residency im Sinne der US-Nachlass- und Schenkungssteuer ist wiederum
anders definiert und wird subjektiv anhand der persönlichen
Anwesenheit und der Absicht eines dauerhaften Aufenthalts bestimmt.
Auch hier muss jedoch das relevante Doppelbesteuerungsabkommen geprüft
werden, da man zwar als Resident im Sinne der US-Nachlass- und
Schenkungssteuer gelten kann, aber der ausländische Wohnsitz aufgrund
der Bestimmungen des relevanten Doppelbesteuerungsabkommen eventuell
Vorrang vor dem Wohnsitz in den USA hat. Die USA haben mit Deutschland
ein Erbschafts- und Schenkungssteuerabkommen geschlossen, das
Regelungen im Falle mehrerer Wohnsitze enthält.
Florida Homestead Excemption & Intangible Personal Property Tax
Die Definition von Residency für die Zwecke der Florida Homestead
Exemption und der Florida Intangible Personal Property Tax ist ähnlich
wie die der US-Nachlass- und Schenkungssteuer. Für diese Zwecke ist
man dort wohnhaft, wo man sich mit Herz und Verstand zu Hause fühlt
und wohin man immer zurückkehren würde, gleich aus welchen Gründen und
wie lange man weg war. Da Residency in diesem Fall eine Frage der
Absicht ist, kann sie nur schwer objektiv nachgewiesen werden. Dennoch
sind alle Schritte, die man üblicherweise zur Gründung eines
dauerhaften Zuhauses unternimmt, generell ein Beleg für den Wohnsitz.
Kein Einzelschritt ist an sich wesentlich, doch die Schritte in ihrer
Gesamtheit ergeben ein Bild, das als Nachweis dafür betrachtet wird,
ob eine Person einen fixen, dauerhaften Wohnsitz hat. Beim Umzug an
einen Wohnort würde man zum Beispiel einen neuen Führerschein
beantragen, sein Auto am neuen Wohnort registrieren lassen und eine
passende Kfz-Versicherung abschließen. Man würde vermutlich auch die
neue Anschrift als die zu verwendende Adresse auf den Steuerunterlagen
angeben, eine Adressänderung für Bank- und Depotkonten durchführen,
Bankbeziehungen an den neuen Wohnort verlegen, lokalen Vereinen
beitreten und generell in allen rechtlichen Unterlagen den neuen Ort
als Wohnsitz angeben.
Florida bietet außerdem den zusätzlichen Schritt der Einbringung einer
“Declaration of Domicile” (Wohnsitzerklärung) beim zuständigen
Bezirksgericht, die gegebenenfalls einen weiteren Beleg für die
Wohnsitzverlegung nach Florida darstellt.
Sobald eine Person in Florida wohnhaft und damit Resident ist,
unterliegt sie der Vermögensbesteuerung gemäß der Florida Intangible
Personal Property Tax, kommt aber auch in den Genuss der
Immobiliensteuervorteile gemäß der Florida Homestead Exemption.
|

Hugh W. Nevin, Jr. arbeitet als
Rechtsanwalt bei der Kanzlei Cohen & Grigsby in Bonita Springs. Er
spricht fließend Deutsch and befasst sich vor allem mit
internationalem Steuer- und Gewerberecht.
Tel: (239) 390-1900. |