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Florida wird
oftmals als eines der beliebtesten Schuldnerparadiese dargestellt.
Dies gilt
vor allem auch für deutsche Schuldner, die sich aus Europa absetzen
und Florida aus vielerlei Gründen als willkommene Heimat wählen.
Dieser Titel soll nicht Florida als Schuldnerparadies verherrlichen
oder ausländische Schuldner dazu verleiten, sich in Florida
niederzulassen. Mit den nachfolgenden Ausführungen soll vielmehr kurz
auf die Schwierigkeiten hingewiesen werden, die ein Gläubiger bei der
Eintreibung von Forderungen gegen einen Schuldner in Florida haben
kann.
Generell
kann ein Gläubiger in Florida nicht ein gemeinschaftlich gehaltenes
Vermögen von Ehegatten vollstrecken, wenn der Titel nur gegen einen
der Ehegatten lautet. Darüber hinaus lassen sich zwar ausländische
Titel in einem beschleunigten Anerkennungsverfahren auch in den
Vereinigten Staaten anerkennen und in einem normalen
Vollstreckungsverfahren durchsetzen, allerdings können auch hier
entsprechende Einwände geltend gemacht werden.
Dieser
Titel beschränkt sich hauptsächlich auf Darstellung der so genannten "Homestead
Exemption" im Insolvenzverfahren. Mit dieser so genannten "Homestead
Exemption" hat der Schuldner die Möglichkeit, seinen ersten Wohnsitz
im Insolvenzverfahren zu schützen, d. h. von der Masse auszunehmen und
damit dessen Verkauf zu verhindern. Dabei ist dieser Schutz unabhängig
von dem Wert des ersten Wohnsitzes, so dass ein Schuldner sein
sämtliches Vermögen in den ersten Wohnsitz "packen" könnte, um dieses
vor Gläubigern zu schützen.
Dieses Recht ist allerdings daran geknüpft, dass die antragstellende
Person auch berechtigt ist, eine entsprechende "Homestead Tax
Exemption" zu erhalten. Dabei handelt es sich um eine Steuerfreigrenze
bei der Ermittlung der Grunderwerbssteuer, welche alljährlich fällig
wird und zwischen 1 und 2,5% des Verkehrswertes des Grundstücks
beträgt. Nur wer diese Freigrenze beantragt und auch erhalten hat,
kann auch eine "Homestead Exemption" bekommen, die den genannten
Schutz im Insolvenzverfahren bietet.
Die "Homestead
Tax Exemption" bleibt allerdings solchen Personen vorbehalten, die
über eine einwanderungsrechtliche Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt
verfügen. Dieser Status des "Legal Permanent Resident" liegt nicht
schon dann vor, wenn man sich mit einem zeitlich begrenzten Visum in
den USA aufhält. Vielmehr ist eine "Green Card" erforderlich. Keine
Rolle spielt dabei zunächst, ob der Antragsteller in Florida bleiben
will, in Deutschland abgemeldet ist oder das Haus in Florida den
ersten Wohnsitz darstellt bzw. hier - unter Einreichung des Formulars
1040 - Steuern gezahlt werden. Diese Fragen werden zwar gestellt und
müssen unter Eid beantwortet werden, sie stellen sich jedoch erst
dann, wenn eine Daueraufenthaltsgenehmigung, also der Status des
"Legal Permanent Resident", vorliegt.
Damit ist
auch nicht das Recht auf Gleichbehandlung verletzt, denn die
Voraussetzung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung gilt nach
Auffassung der Gerichte gleichermaßen für Aus- wie Inländer. (vgl.
Boone BK M.D.Fla. 1991, 134 B.R. 979).
Rechtsanwalt Reus ist seit über
10 Jahren in Florida tätig und leitet als Partner der Kanzlei
Becker & Poliakoff die Europäische Abteilung mit 10
internationalen Anwälten.
Erreicht werden kann er unter
areus@becker-poliakoff.com
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Rechtsanwalt Reus
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