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Florida Sun Magazine - Das Insiderjournal aus Florida

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Schuldnerparadies Florida?

  

Florida wird oftmals als eines der beliebtesten Schuldnerparadiese dargestellt.

 Dies gilt vor allem auch für deutsche Schuldner, die sich aus Europa absetzen und Florida aus vielerlei Gründen als willkommene Heimat wählen. Dieser Titel soll nicht Florida als Schuldnerparadies verherrlichen oder ausländische Schuldner dazu verleiten, sich in Florida niederzulassen. Mit den nachfolgenden Ausführungen soll vielmehr kurz auf die Schwierigkeiten hingewiesen werden, die ein Gläubiger bei der Eintreibung von Forderungen gegen einen Schuldner in Florida haben kann.

Generell kann ein Gläubiger in Florida nicht ein gemeinschaftlich gehaltenes Vermögen von Ehegatten vollstrecken, wenn der Titel nur gegen einen der Ehegatten lautet. Darüber hinaus lassen sich zwar ausländische Titel in einem beschleunigten Anerkennungsverfahren auch in den Vereinigten Staaten anerkennen und in einem normalen Vollstreckungsverfahren durchsetzen, allerdings können auch hier entsprechende Einwände geltend gemacht werden.

 Dieser Titel beschränkt sich hauptsächlich auf Darstellung der so genannten "Homestead Exemption" im Insolvenzverfahren. Mit dieser so genannten "Homestead Exemption" hat der Schuldner die Möglichkeit, seinen ersten Wohnsitz im Insolvenzverfahren zu schützen, d. h. von der Masse auszunehmen und damit dessen Verkauf zu verhindern. Dabei ist dieser Schutz unabhängig von dem Wert des ersten Wohnsitzes, so dass ein Schuldner sein sämtliches Vermögen in den ersten Wohnsitz "packen" könnte, um dieses vor Gläubigern zu schützen.

Dieses Recht ist allerdings daran geknüpft, dass die antragstellende Person auch berechtigt ist, eine entsprechende "Homestead Tax Exemption" zu erhalten. Dabei handelt es sich um eine Steuerfreigrenze bei der Ermittlung der Grunderwerbssteuer, welche alljährlich fällig wird und zwischen 1 und 2,5% des Verkehrswertes des Grundstücks beträgt. Nur wer diese Freigrenze beantragt und auch erhalten hat, kann auch eine "Homestead Exemption" bekommen, die den genannten Schutz im Insolvenzverfahren bietet.

Die "Homestead Tax Exemption" bleibt allerdings solchen Personen vorbehalten, die über eine einwanderungsrechtliche Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt verfügen. Dieser Status des "Legal Permanent Resident" liegt nicht schon dann vor, wenn man sich mit einem zeitlich begrenzten Visum in den USA aufhält. Vielmehr ist eine "Green Card" erforderlich. Keine Rolle spielt dabei zunächst, ob der Antragsteller in Florida bleiben will, in Deutschland abgemeldet ist oder das Haus in Florida den ersten Wohnsitz darstellt bzw. hier - unter Einreichung des Formulars 1040 - Steuern gezahlt werden. Diese Fragen werden zwar gestellt und müssen unter Eid beantwortet werden, sie stellen sich jedoch erst dann, wenn eine Daueraufenthaltsgenehmigung, also der Status des "Legal Permanent Resident", vorliegt.

Damit ist auch nicht das Recht auf Gleichbehandlung verletzt, denn die Voraussetzung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung gilt nach Auffassung der Gerichte gleichermaßen für Aus- wie Inländer. (vgl. Boone BK M.D.Fla. 1991, 134 B.R. 979).

Mehr Informationen:

Rechtsanwalt Reus ist seit über 10 Jahren in Florida tätig und leitet als Partner der Kanzlei
Becker & Poliakoff die Europäische Abteilung mit 10 internationalen Anwälten.

Erreicht werden kann er unter areus@becker-poliakoff.com
 


Rechtsanwalt Reus

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