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Was haben folgende
Situationen gemeinsam?
A. Firma A investiert $ 24 Millionen in ein Grundstück am
Strand von Florida, um dort luxuriöse Hochhäuser mit
Eigentumswohnungen zu errichten.
B. Person B möchte sich ein Urlaubsnest anschaffen und kauft
ein Florida-Grundstück für $ 400.000.
C. Person C hat Privateigentum und möchte dieses Eigentum als
Sicherheit bieten für ein Geschäftsdarlehen von $ 20.000.
Die Beispiele zeigen Transaktionen, die neben der üblichen
Versteuerung auch der sogenannten “Documentary Stamp Tax”
(Urkundensteuer) unterliegen.
Die “Documentary Stamp Tax” ist eine vom Staat Florida gesetzlich
auferlegte Urkundensteuer, die für bestimmte Dokumente erhoben wird.
Diese Dokumente dienen dazu, Eigentumsübertragungen und -forderungen
zu sichern. Die “Stamp Tax” wird als eine einmalige Gebühr bzw. Steuer
je Transaktion berechnet.
Die “Stamp Tax” trifft auf drei allgemeine Kategorien von Dokumenten
oder Urkunden zu:
1. Abtretungs- bzw. Übertragungsurkunden “Conveyance Documents”
Die “Stamp Tax” wird bei Dokumenten erhoben, in denen Eigentumsanteile
von Grundstücken übertragen und öffentlich registriert werden (im
Grundbuchregister des Gerichtsbezirks, in dem sich das Grundstück
befindet). Beispiele hierzu sind das Registrieren von Besitzurkunden
und die Übertragung von Grundstücks- und Nutzungsrechten. Es ist
üblich, dass der begünstigte Anteilhaber die “Stamp Tax” zum Zeitpunkt
der Registrierung entrichtet.
Bei Übertragungsurkunden beträgt die “Stamp Tax”-Gebühr in fast allen
Bezirken von Florida $ 0.70 je $100 der Transaktionssumme.
Dies heißt, dass im Beispiel A die Urkundensteuer für den Kauf eines $
24-Millionen-Strandgrundstücks $ 168.000 betragen würde, zahlbar zum
Zeitpunkt der Registrierung.
2. Grundstücksurkunden
“Real Estate Security Documents”
Die “Stamp Tax” wird bei Dokumenten bzw. Urkunden erhoben, welche
öffentlich registriert werden, um Forderungen oder Rechtsansprüche zu
sichern, die sich auf das Grundstückseigentum in Florida beziehen.
Beispiele von Grundstücksurkunden sind Hypotheken, Bürgschaften und
Übertragungen von Mineral-, Holz-, Gas- oder Öl-Rechten.
Die “Stamp Tax”-Gebühr für Grundstücks- bzw. Immobilienurkunden
beträgt $ 0.35 je $100 des gesamten Forderungsbetrages, der in den
Urkunden angegeben ist.
Bei Verpflichtungen, Hypotheken, Bürgschaften und anderen
Grundstücksbelastungen wird zum Zeitpunkt der Registrierung bzw.
Beurkundung eine zusätzliche sogenannte “Intangible Tax” (immaterielle
Steuer) erhoben in Höhe von $ 0.20 je $100 des gesamten
Forderungsbetrages. Insgesamt ergeben die “Stamp Tax” und die
“Intangible Tax” einen Pauschalsteuersatz in Höhe von $ 0.55 je $100.
3. Urkunden zum Privateigentum
“Personal Property Security
Documents”
Auf schriftliche Verpflichtungen, die innerhalb des Staates Florida
gemacht, durchgeführt, geliefert, verkauft, übertragen oder zugewiesen
werden und die einen Anspruch auf den Privatbesitz des Schuldners
sichern sollen, wird ein Steuersatz von $ 0.35 je $100 der
Gesamtforderung, die in den Urkunden ausgewiesen ist, erhoben.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2002 gibt es eine gesetzliche Änderung, die
vorgibt, dass die Urkundengebühren bzw. Steuern, die sich auf das
Registrieren von Privateigentum beziehen, nicht $ 2.450 überschreiten
dürfen. Wenn das Privateigentum im Nachhinein dazu verwendet wird, um
Grundstückseigentum zu sichern, trifft die entsprechende “Stamp Tax”
für Grundstücksurkunden zu (jedoch wird der schon bezahlte Betrag für
das Registrieren von Privateigentum bis zu einem Limit von
$ 2.450 gutgeschrieben).
So würde zum Beispiel nach dem alten Gesetz ein Schuldschein (“promissory
note”) über $ 12 Millionen für ein Picasso-Gemälde, das in Florida
verkauft wird, einer “Stamp Tax” in Höhe von $ 42.000 unterliegen,
während nach dem neuen Gesetz die “Stamp Tax” für dieses Gemälde nur $
2.450 betragen würde!
Das neue Limit von $ 2.450 soll den Drang in der allgemeinen Praxis
reduzieren, außerhalb des Staates Florida zu reisen, um Urkunden für
Privateigentum ausstellen zu lassen und somit der Urkundensteuer in
Florida auszuweichen.
Um die Belastungen der “Stamp Tax” zu verringern, sollten frühzeitig
ein Steuerberater und ein Rechtsanwalt konsultiert werden, die bei
einer Strukturierung von Darlehens- und Grundstückstransaktionen
helfen können.
Wichtiger Hinweis: Grundstücksverträge sollten vor Unterzeichnung von
einem Rechtsanwalt überprüft werden oder zumindest übertragbar gemacht
werden, damit der Käufer die Option hat, einen anderen Begünstigten zu
nennen und Steuervorteile wahrnehmen kann.
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Maximilian Schenk
ist Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Becker & Poliakoff, P.A.
Er ist Mitglied der Internationalen und Deutschen Arbeitsgruppe
und konzentriert sich auf komplexe Immobilien- und
internationale Geschäftstransaktionen.
Rechtsanwalt Schenk kann unter der Telefonnummer 305 262-4433
erreicht werden oder per Email:
mschenk@becker-poliakoff.com |
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