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Der Gang zum Anwalt: Was Sie erwarten können

Hohe Summen für rechtliche Vertretungen und Erfolgshonorare – diese Aussichten wirken auf viele Europäer zunächst abschreckend. Was aber ist in finanzieller Hinsicht tatsächlich zu erwarten, wenn man in den USA einen Anwalt aufsucht?

Autor: Felix A. Mehler

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Sie wollen oder müssen einen Anwalt in den USA aufsuchen? Keine Sorge, gut ausgebildete und kompetente Rechtsberater sind problemlos zu finden. Ähnlich wie mit dem Arzt Ihres Vertrauens ist es natürlich wichtig für Sie, dass Ihr potenzieller Anwalt Sie angemessen vertritt und dass Sie ihm vertrauen.

Die Frage, ob in bestimmten Fällen eine anwaltliche Vertretung notwendig ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt immer vom Einzelfall ab. Generell lässt sich sagen, dass oft die rechtzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretung, das heißt vor der Vornahme eines Rechtsgeschäfts, eines Visumantrags oder Immobilienerwerbs, später erhebliche Kosten verhindern kann. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob eine Rechtsberatung ratsam ist, werden Ihnen die meisten Anwälte gerne unverbindlich bei der Beantwortung dieser Frage in einem Erstgespräch behilflich sein. Sie sollten aber nicht erwarten, darüber hinaus kostenlose Rechtsberatung zu erhalten.

Anders als in Deutschland gibt es in den USA keine festgeschriebene Anwaltsvergütung. Die Abrechnung von Leistungen erfolgt daher entweder auf Stundenbasis oder aber zu einem vorab festgesetzten Preis. Letzteres wird oft in standardisierten Verfahren wie etwa für einen Visumantrag vereinbart. Bei der Abrechnung auf Stundenbasis wird jede vorgenommene Tätigkeit vom Anwalt in bestimmten Zeitintervallen abgerechnet.

Die Höhe des Stundensatzes richtet sich dabei nach der Erfahrung des Anwalts und den örtlichen Gepflogenheiten. Stundensätze sind in der Höhe mit deutschen Honoraren vergleichbar, sie liegen zwischen 150 und 500 Dollar oder auch höher. Sie sollten auf jeden Fall vor Beginn des Mandats mit Ihrem Anwalt die Einzelheiten und Höhe der Kosten und Vergütung besprechen und schriftlich festhalten.

Ebenfalls ist es üblich, dass Anwälte zu Beginn des Mandats einen Kostenvorschuss und – falls ein gerichtliches Verfahren angestrebt wird – auch einen Gerichtskostenvorschuss verlangen, damit später zumindest ein Teil der Kosten auf jeden Fall gedeckt ist. Diese Kostenvorschüsse werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Während des Mandats (zumeist monatlich), spätestens aber bei Beendigung, können Sie von Ihrem Anwalt eine detaillierte Aufstellung aller Kosten und vorgenommenen Leistungen verlangen. Etwaige noch darüber hinaus bestehende Vorschüsse werden zurückerstattet.

Das Mandatsverhältnis sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden, insbesonder Höhe Umfang der anwaltlichen Vertretung sowie die Kostenabrechnung. Auch hier gilt: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und stellen Sie sicher, dass beide Seiten genau den Umfang der zu verrichtenden Tätigkeiten verstehen. Vor Unterschrift des Vertrags hat Ihr Anwalt auch noch etwaige Interessenkonflikte mit anderen Mandaten zu prüfen.

Denken Sie bitte daran, dass eine effektive Vertretung der Mitarbeit des Mandanten bedarf. Stellen Sie Ihrem Anwalt also alle Informationen in einem offenen Dialog zur Verfügung und nutzen Sie Ihren Anwalt als Berater. Schließlich heißt ein Anwalt in den USA ja auch "Counselor".

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Über den Anwalt:
Felix A. Mehler ist Anwalt bei der Kanzlei Cohen & Grigsby in Naples und Bonita Springs. Telefon (239) 390-1900, E-Mail: FMehlercohenlawcom

 
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