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Greencard oder Visum: Leben im Sonnenstaat - Rechte und Pflichten

Wer als Urlauber kommt, darf bis zu 90 Tagen bleiben. Wer als "Florida Resident" allerdings länger im Sunshine State residieren will, sollte sich genau über Voraussetzungen und Rechte im Klaren sein. Welchen Status und welche Rechte Sie als deutscher Staatsbürger in Florida haben, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie sich hier als Non-Immigrant oder als Immigrant (Green Card-Halter) aufhalten.

Autor: Von Sonja K. Burkard

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Wenn Sie zu Urlaubszwecken ohne spezielles Visum mit dem Visa Waiver eingereist sind, können Sie sich bis zu 90 Tagen in den USA aufhalten. Die Befristung der zahlreichen anderen Non-Immigrant-Visa hängt im Wesentlichen von der gewählten Visumskategorie ab. Die gewährte Visumskategorie bestimmt, ob Sie im sonnigen Florida zum Beispiel bis zu sechs Monate (B-1, B-2) oder für die Dauer Ihres Studiums (F-1) verbleiben oder sogar für einige Jahre hier leben können, um ein Geschäft zu betreiben (E/L). Die Befristung Ihres Visums bestimmt auch, für welchen Zeitraum Ihnen hier der Führerschein (Driver's License) ausgestellt wird.

"Florida Residents" haben zum Beispiel auch das Recht, die Gerichte des Bundesstaates anzurufen, um etwa eine Scheidung zu beantragen. Die Zuständigkeit der hiesigen Gerichte ist auch bei Residents gegeben, wenn zumindest einer der Ehepartner vor Einreichung der Scheidung mindestens sechs Monate in Florida ansässig war.

Aber auch ein jahrzehntelanger Aufenthalt in den USA als Non-Immigrant gibt dem Florida Resident kein Bleiberecht in den USA. Ist das Non-Immigrant-Visum abgelaufen und kann aus den verschiedensten Gründen nicht verlängert oder in neuer Kategorie beantragt werden, so hat auch der jahrzehntelange Resident auszureisen.

Nur die Green Card (Permanent Resident Card) erlaubt, sich unbefristet in den USA aufzuhalten. Green Cards werden für die Dauer von zehn Jahren ausgestellt und auf Antrag verlängert. Ein Green Card-Halter kann frei ein- und ausreisen und unterliegt keinen Reisebeschränkungen. Die Green Card kann jedoch bei der Begehung von Straftaten aberkannt werden oder wenn ein Gericht beschließt, das der Green Card-Halter seinen "Permanent Resident"-Status aufgegeben hat, weil er sich zum Beispiel länger als ein Jahr außerhalb der USA ohne Genehmigung aufgehalten hat.

Ein Green Card-Halter, der überwiegend in den USA lebt, ist mit seinem Welteinkommen in den USA steuerpflichtig. Nur ein Green Card-Halter, nicht jedoch ein hier lebender Non-Immigrant, genießt das Recht der "Homestead Tax Exemption", das heißt die Wohnimmobilie eines Green Card-Halters kann vor Ansprüchen Dritter geschützt sein – wobei nach den 2005 Gesetzesänderungen im "Bankruptcy Law" die Schutzwirkung erst eintritt, wenn sich die Residenz seit drei Jahren und vier Monaten im Eigentum des Green Card-Halters befindet.
Nach drei bis fünf Jahren überwiegenden Aufenthaltes in den USA kann ein Green Card-Halter die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen. Ein deutscher Staatsbürger, der die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren möchte, sollte jedoch vor Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft sicherstellen, dass sein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft positiv beschieden und ihm zugestellt wurde, bevor er die amerikanische Staatsbürgerschaft annimmt.

Ein naturalisierter amerikanischer Staatsbürger hat dann die gleichen Rechte und Privilegien wie ein in den USA geborener Amerikaner – mit einer Ausnahme: Nur ein in den USA geborener Amerikaner kann US-Präsident werden.

Dieser Artikel stellt keine individuelle Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.

Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist Gründerin der Kanzlei Burkard Law Firm, P.A. und ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York.
Telefon: (239) 791-4400
burkard@burkardlawfirm.com

 
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