Eine Kategorie langjähriger Green-Card-Besitzer, die eigentlich im Ausland leben, jedoch gerne in den sauren Apfel der mit der Green Card verbundenen Auflagen beißen, sind Bürger politisch und sozial instabiler Länder. Wenn zu Hause die Sicherheit der Familie auf dem Spiel steht, wird die Green Card zum Rettungsring, die Auflagen daher tragbar.
Für die Zwecke dieses Artikels gehen wir davon aus, dass Sie, der Leser oder die Leserin, eine nicht vorbestrafte Person aus einem relativ sicheren europäischen Land sind, welches Visumsfreiheit durch das Visa Waiver Programm genießt. Einreisende mit entsprechendem Pass – es sei denn sie wollen hier arbeiten – brauchen also überhaupt kein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten. Zusätzlich, solange man eigene Mittel, Hauptwohnsitz im Ausland und Reisefreiheit beweisen kann, sollte auch die Ausstellung eines B1/B2 Besuchervisums für Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Jahr keine Schwierigkeit darstellen. Fragen Sie sich daher zuerst, ob Sie die Green Card überhaupt benötigen.
Wir geben Ihnen eine kurze Darstellung, der mit Besitz oder Beantragung der Green Card verbundenen Konsequenzen. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Spezifische Fragen sollten mit Kenntnis und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation von zugelassenen Fachleuten beantwortet werden.
Spätestens zum Zeitpunkt der Einreise in die USA mit einer Green Card (selbst wenn diese noch nicht ausgestellt wurde) wird ein Ausländer hier eindeutig „Steuerinländer“, das heißt mit weltweitem Einkommen steuerpflichtig. Im Ausland gezahlte Steuern werden zwar angerechnet, was ist jedoch, wenn die Gewinne dort steuerfrei sind (zum Beispiel wegen des beim Verkauf realisierten Mehrwerts langjähriger Investments)? Hier werden Sie unter Umständen zur Kasse gebeten. Weiterhin unterliegen Sie weit reichenden Offenlegungspflichten in Bezug auf Teilhaberschaft an ausländischen Rechtspersonen. Auf eines können Sie sich gefasst machen, selbst wenn keine zusätzlichen Steuern anfallen: Die Erstellung der Steuererklärung wird allein durch deren Komplexität einige Kosten verursachen.
Für wohlhabende Leute, die die Green Card wirklich zur Einwanderung benötigen, kommt Steuerplanung zu diesem Zeitpunkt schon etwas spät. Obwohl man unter Umständen für kurze Zeit noch eine Steuerheimat im Ausland angeben kann, um vor endgültiger Übersiedelung wenigstens den Hauptteil der Besitztümer liquide zu machen und somit den oben genannten Steuern zu entgehen, gefährdet man dadurch den Besitz der Green Card. Selbst wenn die Karte selber nie in Frage gestellt wird, kann es sein, dass man bei Antrag auf Staatsbürgerschaft nach Steuerbelegen gefragt wird. Befinden sich unter diesen Belegen statt der Steuerinländerformulare 1040 die Steuerausländerformulare 1040 NR, kann es zum Verlust der Green Card kommen.
Man sitzt also zwischen zwei Stühlen. Benimmt man sich wie ein Steuerinländer, muss man Steuern zahlen, benimmt man sich wie ein Steuerausländer, kann es sein, dass die Green Card entzogen wird. Hier wiederum muss man sich entscheiden, wie wichtig der Besitz der Green Card ist. Nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- u. Nachteile entscheiden sich viele zur offiziellen Ablegung.
Erbschaftssteuerpflichtig, bzw. nachlasssteuerpflichtig (in den USA wird nicht das Erbe, sondern der Nachlass besteuert) sind Personen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben – ganz abgesehen von deren Visastatus. Selbst illegale Einwanderer unterliegen daher hier der Nachlasssteuer, sofern sie hier leben. Die Einstellungen des amerikanischen Fiskus (Internal Revenue Service „IRS“) und der Einwanderungsbehörde (Immigration and Naturalization Service „INS“) stimmen diesbezüglich nicht überein.






