Familienvereinigung wird von der amerikanischen Regierung seit jeher als wichtig anerkannt, was in der Einwanderungsgesetzgebung auch zum Ausdruck kommt. Dies wird deutlich in der hohen Anzahl der in dieser Kategorie zur Verfügung stehenden möglichen Visen. Dennoch gibt es Kritik, die zum Ausdruck bringt, dass die Gesetze der Vereinigung von Familienmitgliedern in den USA noch zu limitiert sind. Nachstehend geben wir allgemeine Informationen über die amerikanische Einwanderung, hauptsächlich im Bereich "Familienbürgschaft". Spezielle Angelegenheiten sollten mit einem qualifizierten Einwanderungsanwalt besprochen werden.
Qualifiziert für Familienvereinigung und Einwanderungsvisen (so genannte Green Card) und die amerikanische Staatsbürgerschaft sind folgende:
* Ehepartner von amerikanischen Staatsbürgern und Greencard-Besitzern
* Eltern von amerikanischen Staatsbürgern, die älter als 21 Jahre sind
* Geschwister von Amerikanern, die älter als 21 Jahre sind
Es stehen jedoch nicht genügend Visen zu Verfügung, um alle qualifizierten Familienmitglieder sofort einwandern zu lassen. Nur "nahe Verwandte" unterliegen keinen Visumseinschränkungen. Dies sind Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von amerikanischen Staatsbürgern (lebend oder verstorben). Familien-Anträge und Greencard-Anträge können sofort beantragt werden, ohne auf die Greencard-Verfügbarkeit warten zu müssen. Der Ehepartner oder das Kind des "nahen Verwandten" qualifiziert sich allerdings nicht für diese Kategorie.
Andere qualifizierte Verwandte zählen zu bestimmten "Vorzugskategorien". Jede "Vorzugskategorie" erhält jährliche Visumsquoten, deren Anzahl abhängig ist von den Greencard-Anträgen der Familienkategorien. Jedes Jahr sind zirka 480000 Greencards verfügbar, die in vier Vorzugskategorien aufgeteilt werden.
Die erste Kategorie ist bestimmt für ledige Söhne und Töchter amerikanischer Staatsbürger, die über 21 Jahre alt sind. Die Wartezeit für eine Greencard in dieser Kategorie beträgt momentan etwa 20 Monate.
Der zweiten Kategorie zugehörig sind Ehepartner, minderjährige Kinder und ledige erwachsene Söhne und Töchter von Greencard-Besitzern. Die Wartezeit beträgt zirka 54 Monate. Ehepartner und erwachsene Kinder müssen länger als sieben Jahre warten.
Die dritte Kategorie ist für verheiratete Söhne und Töchter von US-Bürgern, die Wartezeit hier beträgt ungefähr 56 Monate.
Die vierte Kategorie ist bestimmt für Geschwister von amerikanischen Staatsbürgern, die über 21 Jahre alt sind. Diese Kategorie verzeichnet die längste Wartezeit (über elf Jahre), da ein hoher Andrang besteht und nicht genügend Greencards zur Verfügung gestellt werden. Diese Familienanträge können bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde eingereicht werden. Man bekommt danach ein "Prioritätsdatum". Der Verwandte kann den Greencard-Antrag stellen, sobald das Prioritätsdatum erreicht ist. Greencards werden dann nach einer chronologischen Aufstellung in Bezug auf das Prioritätsdatum ausgestellt. Der Antrag kann entweder bei der US-Einwanderungsbehörde oder beim amerikanischen Konsulat gestellt werden, abhängig vom Wohnort des Antragstellers. Für Verwandte, die in den USA leben: Die Bearbeitungszeit des Konsulats ist meistens kürzer als die der Einwanderungsbehörde. Das Warten auf die Greencard in den USA kann zwischen 12 und 18 Monaten dauern, 4 bis 6 Monate beim Konsulat. Ein Antrag auf Arbeitsgenehmigung kann zusammen mit dem Greencard-Antrag ausgefüllt werden. Die Genehmigung dauert normalerweise zwischen drei und vier Monate.
Häufig wird falsch interpretiert, dass sich ein Verwandter mit genehmigtem Familienantrag und einem Prioritätsdatum legal in den Vereinigten Staaten aufhalten kann. Dies gilt nur, wenn die Greencard beantragt wurde, nach Erteilung des Prioritätsdatums. Es kommt zu vielen Verwirrungen bei den Begriffen "Ehepartner, Kinder, Eltern und Heirat". Was geschieht eigentlich, wenn eine Scheidung nach der Heirat mit einem Amerikaner oder Greencard-Besitzer eingereicht wird? Leider können wir in diesem Artikel nicht auf alle Details und Variationen des Einwanderungsgesetzes eingehen, sondern nachfolgend nur allgemein gültige Informationen geben.






