Hierfür müssen Sie Geschäftsinhaber einer Firma außerhalb der USA oder Geschäftsführer eines Unternehmens, das in den USA eine Zweigstelle eröffnet, sein. Der ausländische Betrieb oder dessen Besitzer müssen in den USA eine Firma gründen, ein Geschäft oder Büro mieten sowie einen Geschäftsplan ausarbeiten, der im Detail die Geschäftsidee unterbreitet. Das Geschäft braucht noch nicht aktiv zu sein. Es genügt ein Geschäftsplan bis der Visumsantrag genehmigt ist und der Geschäftsführer versetzt werden kann, um den neuen Betrieb zu leiten. Ein Arbeitsangebot, das eine Voraussetzung für das H-1B Visum ist, oder eine erhebliche Investition, die für das Investorenvisum verlangt wird, ist nicht erforderlich.
Das L-Visum wird auch "innerbetriebliches Versetzungsvisum" genannt. Das L-1 Visum hat den Vorteil, dass es zur Daueraufenthaltsgenehmigung - der Green Card - führen kann. Das L-1 Visum ist nur für Geschäftsinhaber, Manager und Personen
in führenden Positionen erhältlich. Offiziell handelt es sich hier um einen innerbetrieblichen Transfer von einem multinationalen Manager oder Geschäftsführer, der von seinem ausländischen Arbeitgeber in dessen U.S. Firma versetzt wird. Der transferierte Geschäftsführer muss mindestens eines der letzten drei Jahre für diese Firma tätig gewesen sein. Beide Firmen müssen so verbunden sein, dass eine die Tochtergesellschaft, Zweigstelle oder Filiale der anderen ist und dass die Inhaber die gleichen Geschäftsanteile besitzen.
Wie sollte man vorgehen, um diese Struktur zu erreichen?
Oft kaufen die Inhaber des ausländischen Betriebes ein amerikanisches Unternehmen, das schon mindestens ein Jahr besteht, und führen dieses Unternehmen weiter. Die Aktivität von diesem bestehenden Geschäft kann sogar geändert werden, solange das Geschäft weiter geführt wird. Das L-1 Visum wurde für große internationale Firmen geschaffen, die ihre Top-Manager und Geschäftsführer in die USA versetzen wollen. Es wird jedoch derzeit ebenfalls von kleineren Firmen genutzt, deren Inhaber ein neues Leben in Amerika aufbauen oder unbegrenzt einreisen und ausreisen möchten.
So kann zum Beispiel der Besitzer einer deutschen Firma mit fünf Angestellten ein amerikanisches Geschäft mit mehreren Angestellten kaufen und sich somit für die Green Card qualifizieren. Die U.S. Einwanderungsbehörde wird natürlich beurteilen, ob der Antragsteller alle Forderungen erfüllt. Außerdem müssen der Besitz, der Anstellungsnachweis von Angestellten und die Geschäftsaktivitäten von beiden Unternehmen bewiesen werden. Beide Firmen müssen aktiv sein, das heißt, sie müssen regelmäßig und systematisch Geschäftsaktivitäten abwickeln.
Ein ausländischer Geschäftsinhaber kann aber ebenfalls in den USA eine neue Firma gründen. Die Aktivitäten beider Firmen müssen nicht identisch sein. Das deutsche Unternehmen kann eine Baufirma oder ein Autohaus sein und die amerikanische Firma könnte z.B. ein McDonalds-Schnellrestaurant oder eine Boutique sein.
Falls der Geschäftsführer, der nicht der Firmenbesitzer ist, in Amerika leben möchte, kann der amerikanische Betrieb im Namen des deutschen Besitzers gekauft werden. Der Geschäftsführer kann sogar dem deutschen Besitzer das Geld für den Ankauf des Betriebes leihen und somit ein Darlehen für das U.S. Geschäft stellen. Es gibt auch andere kreative Möglichkeiten, um eine durchführbare Struktur aufzubauen.
Ein bestehendes US-Geschäft zu kaufen ist ideal für jemanden, der die einjährige Wartezeit, die für das L-1 Transfer Visum erforderlich ist, umgehen möchte. Der Antrag für die Green Card kann gleich nach dem Kauf des U.S. Unternehmens gestellt werden.
Der amerikanische Arbeitgeber stellt den Antrag für den Manager oder Geschäftsführer, der versetzt werden soll. Nach der Genehmigung kann der Geschäftsführer, der in die USA versetzt wurde, einen Antrag für sich, Ehepartner und Kinder unter 21 Jahre stellen. Die Bearbeitungszeit der Green Card hängt von der Anzahl der Anträge, die bei der Einwanderungsbehörde vorliegen, und von der Firmenlage ab.






