Auswandern & Visa
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O1-Visum für die Extraklasse

Hochbegabt, prominent, besonders talentiert? Für herausragende Persönlichkeiten bietet die O1-Visakategorie eine Alternative, um legal in den Vereinigten Staaten Fuß zu fassen.

Autor: Ellen von Geyso

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Um in den USA zu leben und zu arbeiten, braucht man natürlich ein entsprechendes Visum. Besonders talentierte oder gar preisgekrönte Menschen haben die Möglichkeit, sich für das so genannte O1-Visum zu qualifizieren.

Diese Visakategorie stellt insbesondere für Künstler, Athleten, Schauspieler und Geschäftsleute ohne Studienabschluss eine sinnvolle Alternative dar – und auch Wissenschaftler und Lehrkräfte können sich mit dem O1-Visum den Weg in die USA ebnen. Vorteil dieser Visakategorie ist zweifels­ohne, dass die jährliche Ausgabe nicht zahlenmäßig begrenzt ist.

Personen der Wissenschaft, Kunst, Geschäftswelt oder Athleten müssen ihre »au­ßergewöhnlichen Fähigkeiten« nachweisen. Hierzu muss dokumentiert werden, dass der Antragsteller zu den wenigen Menschen in seinem Berufsfeld gehört, die ganz spezielle Kenntnisse besitzen. Hat man beispielsweise den Nobelpreis oder eine ähnlich renommierte Ehrung bekommen, so ist man der Nachweispflicht natürlich nachgekommen. Gehört man aber zu denjenigen, die es noch nicht ganz so weit gebracht haben, ist die Vorlage von mindestens drei der folgenden Nachweise erforderlich:

1. Erhalt eines international/national anerkannten Preises oder einer  Auszeichnung für besondere Fähigkeiten im jeweiligen Fachgebiet

2. Vereinsmitgliedschaften, die lediglich Menschen mit außergewöhnlichem Leistungsnachweis zugänglich sind

3. Veröffentlichungen über den O1-Visakandidaten in berufsspezifischen, einflussreichen Handelszeitungen oder anderen wichtigen Medien

4. Teilnahme an einem Ausschuss/einer Kommission, bei der die Arbeit anderer im gleichen  Fachgebiet beurteilt wurde

5. Wissenschaftliche, lehrende oder geschäftsbezogene Beiträge von maßgeblicher Bedeutung

6. Wissenschaftliche Artikel in berufsbezogenen Zeitschriften oder anderen bedeut­samen Publikationen

7. Derzeitige oder vergangene Arbeitstätigkeit in einer unentbehrlichen Position in einem bekannten Unternehmen

8. Hohes Gehalt oder andere Vergütung

Das Einwanderungsrecht erlaubt auch die Vorlage von »vergleichbaren Nachweisen«, was dieser Visakategorie etwas mehr Flexibilität verleiht. Der Schlüssel zum Erfolg liegt allerdings in der Definition des jeweiligen Berufsfelds für den O1-Visumsantrag. Es ist einfacher, den Anforderungen gerecht zu werden, wenn die Spezialisierung sehr eng definiert wird. So ist beispielsweise ein Professor für Quantenmechanik leichter in diese Kategorie einzuordnen als ein Professor für Allgemeine Physik.

Für Künstler und Schauspieler wird die Messlatte für »außergewöhnliche Fähigkeiten« etwas niedriger angesetzt. Auch hier listet das Gesetz verschiedene Dokumentationsmöglichkeiten auf. Generell muss jedoch der Künstler oder Schauspieler sehr erfolgreich sein und Fähigkeiten besitzen, die weit über dem Durchschnittsniveau seines Berufszweigs liegen. In Kürze: Man muss Prominentenstatus haben.

Künstler und Schauspieler der Filmindustrie wiederum müssen so bekannt sein, dass sie innerhalb ihrer Branche als »außergewöhnlich«, »bedeutend« oder »führend« anerkannt werden.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Über die Autorin:

Ellen von Geyso ist eine in Deutschland und Florida zugelassene Rechtsanwältin bei der Kanzlei K&L Gates in Miami. Telefon (305) 539-3382
E-Mail: ellen.vongeysoklgatescom

Hinweis: Haben Sie Fragen zum Thema Greencard, Auswandern, Visa? Unser Expertenrat beantwortet Ihre Fragen kostenlos!

 
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