Rechts-Serie Arbeitsvisa: Die L-1-Kategorie

Nach wie vor sind die USA für viele das Land ihrer Träume, die sich »vom Tellerwäscher zum Millionär« oder »vom Bodybuilder zum Gouverneur« hocharbeiten wollen. Doch zur Realisierung dieses Traums sind einige Hürden zu nehmen. Man kann nicht einfach in die USA fliegen und dort einen Job suchen. Denn grundsätzlich gilt, dass auch eine noch so kurze Arbeitsaufnahme in den USA wie etwa als Praktikant, Au-Pair oder im Rahmen eines Ferienjobs nur mit einem Arbeitsvisum möglich ist.

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