Auswandern & Visa
Webnews Mister Wong google.com  digg.com Folkd LinkaARENA del.icio.us  YiggIt stumbleupon.com 

Verliert man Greencard nach frühzeitiger Scheidung?

I loooove you. I loooove you, too. Let's get married! Manchmal geht das relativ schnell. Zu schnell. Bevor man sich versieht, hat man alle Brücken in die Heimat abgebrochen. "USA – here I come". Am Anfang scheint alles rosig zu sein, die Welt ist noch heil.

Autor: Norma Henning

Left3-disabled Bild 1 von 1 Right3-enabled

Die Beantragung der vorläufigen Greencard ist zwar mit einem großen Aufwand an Formalitäten verbunden, meistens aber doch erfolgreich. Und obwohl die Beamten der Einwanderungsbehörde besonders in diesen Fragen ein gewisses Maß an Misstrauen an den Tag legen, werden gut dokumentierte Anträge eines frisch verheirateten Ehepaares normalerweise vorläufig anerkannt. Fingerabdrücke werden abgegeben und ein Interviewtermin wird angesetzt.

Der ausländische Ehepartner erhält eine auf zwei Jahre zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung, eine Arbeitserlaubnis und eine Reisegenehmigung, die es ihm ermöglicht, während der Bearbeitung des Antrags die Vereinigten Staaten zu verlassen. Die Zustellung der temporären Greencard geht nach dem ersten Interview sogar relativ schnell.

Aus Sicht des amerikanischen Rechts geschieht dies jedoch nur unter einer wichtigen Bedingung: Bei der geschlossenen Ehe muss es sich um ein echtes Bündnis zwischen zwei Menschen handeln und nicht um eine Scheinehe. Denn nicht selten kommt es zum sogenannten "Arrangement", um einem Ausländer eine Greencard zu besorgen – meist gegen ein Entgeld.

Um die temporäre Greencard in eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung umzuwandeln,  ist es nötig, 90 Tage vor dem Ablauftermin die "removal of the condition" – also die Beendigung der auferlegten Bedingung zu beantragen. Um die Echtheit der bestehenden Ehe zu beweisen, werden allerdings einige Zeugnisse verlangt: Hochzeitsfotos mit der Familie, die Existenz gemeinsamer Konten oder Vermögenswerte oder natürlich eigene Kinder. Nach einem positiven Bescheid kann der Antrag auf Formular I-751 gestellt werden. Dieses ist auf der Website der Einwanderungsbehörde unter www.uscis.gov erhältlich.

Was macht man jedoch, wenn sich "Mr./Ms. Wunderbar" vor Ablauf der Zweijahresfrist als "Mr./Ms. Schrecklich" entpuppt? Was geschieht, wenn der Ehepartner beim Antrag auf die endgültige Greencard nicht mitspielt? Was passiert bei einer Scheidung? Darf man sich dann noch legal in den USA aufhalten? Ist man gezwungen, in einer schlechten Ehe zu bleiben, wo man unter Umständen sogar misshandelt wird?

Sollte der Ehepartner beim Antrag auf die endgültige Greencard nicht mitspielen, ist es von Vorteil, sich scheiden zu lassen. Ausländische Ehepartner können den Antrag auf die permanente Greencard auch ohne den U.S. Ehepartner stellen.

Jedoch nur unter gewissen Bedingungen:

  • Wenn die Ehe inzwischen geschieden ist und es sich nicht um eine Scheinehe handelte.
  • Wenn es während der Ehe zu Misshandlungen kam.
  • Wenn die Beendigung des Aufenthalts eine extreme Notsituation auslösen würde.


Antragsteller, die ihren Alleinantrag auf Misshandlung berufen, müssen diese allerdings durch Belege beweisen. Dies ist möglich durch Polizeiberichte, eidesstattliche Erklärungen von Ärzten, Psychologen, Lehrern der Kinder, Pastoren oder anderen offiziellen Stellen.

Wer nicht mehr verheiratet ist und keiner Misshandlung ausgesetzt war, muss lediglich belegen können, dass die Ehe keine Scheinehe war. Eidesstattliche Erklärungen von Freunden, Fotos von der Hochzeit oder die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder können hierbei äußerst hilfreich sein. Ein belegbarer Scheidungsgrund (Untreue, Drogenabhängigkeit, Gefängnisstrafen) – obwohl dieser familienrechtlich in Florida nicht notwendig ist – wäre auch hilfreich. Bevor man die Tür hinter sich zuschlägt, sollte man Beweise dieser Art in Sicherheit bringen.

Wird ein Antrag auf die permanente Greencard nicht zeitgerecht eingereicht, endet die Aufenthaltserlaubnis und man wird offiziell zu einer Anhörung aufgefordert. Später gestellte Anträge sind möglich, wenn ein guter Grund für die Verzögerung vorgelegt werden kann. Das Risiko einer negativen Entscheidung ist jedoch größer.

Dieser Artikel stellt keine individuelle Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.

Über die Autorin:
Norma Henning ist Anwältin bei der Kanzlei Cohen & Grigsby, P.A.
Sie kann kontaktiert werden unter: Tel: (239) 390-1900
E-mail: nhenningcohenlawcom

 
Webnews Mister Wong google.com  digg.com Folkd LinkaARENA del.icio.us  YiggIt stumbleupon.com 
Einen Kommentar schreiben
Kommentar schreiben
Netiquette | AGB
Code *  
* sind Pflichtfelder