Auswandern & Visa
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Visa-Übersicht

Jeden Tag wird in unserem Anwaltsbüro von ausländischen Besuchern die Frage gestellt: "Ich würde gerne in den Vereinigten Staaten leben oder arbeiten. Habe ich dafür die entsprechenden Voraussetzungen?" Wer in die USA auswandern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten dies zu tun. Im Folgenden werden die verschiedenen US-Visa mit ihren Potentialen und Grenzen vorgestellt.

Autor: Peter J. Jaensch

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Zusammen mit meinen Zwillingen, Tochter Victoria und Sohn Christopher, beide Rechtsanwälte für Einwanderung, beantworten wir diese Frage meistens mit einem "Vielleicht". Dann empfehlen wir unseren Kunden, etwas über sich zu erzählen, über ihre Arbeit, Geschäft, Ausbildung, Vermögensverhältnisse für Investitionen usw. Diese Antworten benötigen wir auch von dem Ehepartner des Klienten.

Die folgenden Beispiele mögen für den "Florida Sun"-Leser hilfreich sein, um seine Chancen für eine erfolgreiche Beantragung abzuwägen. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur allgemeine Informationen wiedergeben kann und keine auf den Leser bezogene Rechtsberatung darstellt. Es wird unbedingt empfohlen, einen Einwanderungsanwalt zu konsultieren und in einem Gespräch die spezielle Situation zu erörtern.

Ein Beispiel anhand einer persönlichen Familiensituation:

Michael Weber, 45 Jahre alt, und seine Ehefrau Anke, 42 Jahre alt, leben mit ihrem Sohn Uwe, 22 Jahre alt, und ihrer Tochter Kerstin, 19 Jahre alt, in Deutschland. Sohn Uwe ist Student an einer Universität und Lehrer an einer kirchlichen Schule und hat eine amerikanische Freundin. Tochter Kerstin steht kurz vor dem Abitur und ist eine der Spitzenathletinnen im europäischen Wasserskisport.

Sie haben Florida fast jedes Jahr besucht und würden gerne das Leben in Florida genießen; über 300 Tage Sonnenschein pro Jahr, überall Golfplätze, wunderschöne Strände, erschwingliche Preise für schöne große Häuser usw. Sie sind beunruhigt bezüglich der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa.

Michael studierte für 2 Jahre Elektrotechnik und arbeitet als Manager für eine bedeutende deutsche Pharmazie-Gesellschaft, welche auch Eigentümer mehrerer McDonald's-Restaurants in Florida ist. Michael ist bekannt als hervorragender Experte in exotischen Vogelarten Europas. Er hat bereits mehrere Bücher und Artikel verfasst und wird von Gelehrten anerkannt. Von seinen Eltern erbte er ein Haus mit 20 Appartements, er besitzt ein schuldenfreies Eigenheim und ein Bankkonto mit etwa 100.000 DM. Anke besitzt und betreibt einen Schönheitssalon mit fünf Angestellten.

Die Familie Weber würde gerne für immer in Florida leben. Zumindest wären sie zufrieden damit, länger als nur 6 Monate, wie es ihnen das B-2-Touristenvisum erlaubt, hier bleiben zu dürfen. Michael würde es vorziehen, nicht mehr ganztags zu arbeiten, er wäre aber gerne mit Anke in irgendeiner Form weiterhin tätig.

Sie möchten von uns erfahren, ob es für sie eine Chance gibt, ihren Traum zu erfüllen. Die Antwort ist "Ja". Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Visum zu erhalten. Allerdings gibt es keine Garantie, dass die gesamte Familie zusammen in die Vereinigten Staaten emigrieren kann.

Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt eines Visums aus?

Hier eine Zusammenfassung:

"L-1 Intra-company Transfer"

Michael könnte seinen Arbeitgeber um eine Versetzung in die Zweigniederlassung nach Florida bitten. Er würde die Voraussetzung hierfür erfüllen, da er für seinen Arbeitgeber seit einem Jahr als Manager gearbeitet hat und er wieder als Manager tätig wäre. Die deutsche Firma besitzt über 50 Prozent der Betreiberfirma der McDonald's-Restaurants. Nachdem die Florida Niederlassung mindestens ein Jahr geschäftlich aktiv ist, kann Michael die "Green Card" beantragen, das bedeutet, er könnte das dauerhafte Aufenhaltsrecht, "Permanent Residence", erhalten. Sollte die Florida-Niederlassung bereits länger als ein Jahr existiert haben, könnte Michael sofort die "Green Card" beantragen und müsste nicht mindestens ein Jahr warten.

Sollte Michaels Arbeitgeber ihn nicht nach Amerika versetzen, oder sollte er es vorziehen, nicht mehr für andere zu arbeiten, so könnte er ein L-1-Visum beantragen, indem er selbst ein Geschäft in den Vereinigten Staaten eröffnet.

 Sein Apartementhaus in Deutschland könnte als Firma gelten und die Bedingungen für das L-1-Visum erfüllen, Besitzer eines Betriebes zu sein, der versetzt wird, um eine Filiale in Amerika aufzubauen. Michael leitet eine deutsche Firma, welche ihn in die Vereinigten Staaten versetzt, um die amerikanische Filiale zu leiten.

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