Auswandern & Visa
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Visum im Schnellverfahren

Die behördliche Abwicklung von Geschäftsvisa für ausländische Arbeitskräfte zieht sich oft in die Länge. Das Premium Processing Program bietet Unternehmen die Chance, dieses Verfahren zu beschleunigen.

Autor: Ellen von Geyso

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Gerade angesichts der angespannten Wirtschaftslage müssen Unternehmen ihre Personal- und Geschäftsentscheidungen nicht selten unter Hochdruck treffen. Für Firmen in den USA entpuppt sich der Umgang mit der überlasteten amerikanischen Einwanderungsbehörde (United States Citizenship and Immigration Service – USCIS) dabei oft als großes Hindernis – die Bearbeitung von Geschäftsvisa für ausländische Arbeitskräfte geht schlicht nicht schnell genug vonstatten.

Bereits 2001 implementierte die USCIS das damals kontrovers diskutierte »Premium Processing Program«, welches eine Bearbeitungszeit innerhalb von Tagen anstatt Monaten verspricht. Gegen Zahlung einer Gebühr von 1.000 Dollar verspricht die USCIS, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Behördenbescheid für qualifizierte Anträge zu erteilen: sei es in Form einer Genehmigung, einer Antragsablehnungsandrohung, einer Aufforderung, weitere Unterlagen vorzulegen, oder einer Ermittlungseinleitung aufgrund falscher Angaben. Ergeht innerhalb der Zeitspanne kein Bescheid, erstattet die Behörde die 1.000 Dollar zurück und bearbeitet den Antrag trotzdem weiter.

Derzeit hat die US-Einwanderungsbehörde folgende Nichteinwanderungs-Visakategorien für  teilnahmeberechtigt erklärt:

•E-1 Handelsvisum
•E-2 Investorenvisum
•H-3 Trainee
•L-1 in eine US-Filiale entsendete Fach- und Führungskräfte
•O-1 und O-2 Ausländer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten/Erfolgen
•P-1, P-2 und P-3 Sportler und Künstler
•Q-1 Teilnehmer am internationalen
•Kulturaustausch
•H-1B temporäre qualifizierte Fachkräfte
•R-1 Mitarbeiter in Religionsgemeinschaften
•Fachkräfte, die unter das NAFTA-Abkommen mit Kanada und Mexiko fallen

Zwischenzeitlich wurden von der USCIS auch bestimmte Anträge auf die Greencard für teilnahmeberechtigt erklärt, von denen später jedoch wieder einige aus dem Programm genommen wurden.

Immerhin: Der »Premium Processing Service« war ein positiver erster Schritt, von dem die Geschäftswelt insbesondere in der heutigen turbulenten Zeit profitieren kann.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Über die Autorin:
Ellen von Geyso, J. D., LL. M. ist in Deutsch­land und Florida zugelassene Rechts­anwältin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Ellen von Geyso, P. A. in Key Biscayne (Miami)
Telefon (305) 365-0325
E-Mail: infovongeysocom

 
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