Zwei bedeutende Probleme dieser Visumskategorie sind allerdings, dass es erstens jährlich nur 65.000 solcher Visa gibt, und dass diese Visa zweitens in der Regel nur ab April beantragt werden können bis sie komplett aufgebraucht sind. Außerdem sind erfolgreiche Anträge erst ab Oktober des jeweiligen Jahres gültig.
Was macht man also in der Zeit, in der es keine H-1B Visa mehr gibt? Für fast jeden bestehen Alternativen. Einerseits kann man natürlich warten, bis die H-1B Visa wieder zur Verfügung stehen. Oder man kann versuchen, jetzt schon einen legalen Aufenthalt in den USA anhand einer anderen Visakategorie beziehungsweise Visastatus zu bekommen. Im Folgenden sind einige der Möglichkeiten aufgezeigt:
B1/B2 Besuchervisum
Viele besuchen die USA im Rahmen eines sogenannten "Visa Waiver", einem 90-Tage-Aufenthalt ohne Visum. Leider bringt dieses visalose Reisen viele Einschränkungen mit sich, die einem Besucher in den USA nicht gerade große Handlungsfreiheit erlauben. Ein B1/B2 Besuchervisum ist oftmals eine gute Übergangslösung für Besucher, die mit dem Gedanken spielen, in den USA zu arbeiten oder geschäftlich tätig zu sein oder gar eine Ausbildung oder Studium in Angriff nehmen wollen. Man kann zwar keine Gehaltszahlung von US-Quellen beziehen, jedoch problemlos Gespräche und Verhandlungen führen, Verträge abschließen, Aufträge für einen ausländischen Arbeitgeber entgegennehmen oder sich im US-Arbeitsmarkt oder an möglichen Ausbildungsstätten umsehen.
Sollte man den Wunsch haben, in den USA ein eigenes Geschäft aufzubauen oder in ein bestehendes Geschäft einzusteigen, ist das B1/B2 Visum unter Umständen ein gutes Mittel, um vor Ort die Lage zu erkunden, bevor man größere Schritte unternimmt.
L-1 Versetzungsvisum
Ein L-1 Visum ermöglicht es ausländischen Unternehmen, eine Führungskraft oder spezialisierte Fachkraft in die USA zu versetzen, um dort eine Schlüsselposition in der US-Filiale einzunehmen. Das L-1 Visum untersteht keinen numerischen Beschränkungen oder sonstigen Sperrfristen. Der Ehepartner des Hauptantragstellers hat ebenfalls das Recht, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
E- Handels-/Investoren Visum
Das E-Visum bietet gewissen Ausländern die Möglichkeit, aufgrund bestehender oder neuer Geschäftstätigkeit zwischen den USA und dem Heimatland ebenfalls in den USA zu leben und zu arbeiten. Um sich für diese Visa zu qualifizieren, muss man nachweisen, dass man entweder bedeutenden Handel zwischen den USA und dem Heimatland betreibt oder dass man bedeutende Summen in ein US-Unternehmen investiert, welches die Wirtschaft ankurbelt beziehungsweise Arbeitsplätze schafft.
Die Erfüllung der Qualifikationen unterliegen strengen Vorschriften, die jedoch von den Behörden mit großer Subjektivität überprüft werden. Es sollte beachtet werden, dass die Bearbeitungszeiten bei den US-Botschaften im Ausland sehr unterschiedlich sind und oft 3 bis 4 Monate in Anspruch nehmen könnten. Wie beim L-1, kann auch bei diesem Visum der Ehepartner des Hauptantragstellers eine Arbeitserlaubnis beantragen.
J-1 Weiterbildungsvisum
Das J-1 Visum bietet jungen Menschen (in der Regel 35 oder jünger) die
Möglichkeit, in den USA ein Praktikum oder fachbezogene Weiterbildung
bei einem hiesigen Unternehmen zu absolvieren. Hierbei besteht die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit einem US-Arbeitgeber und unter der Obhut einer von der USCIS zugelassenen Organisation ein Trainingsprogramm zu absolvieren und die neugewonnenen Kenntnisse später im Heimatland anzuwenden.
O-1 Visum für Außergewöhnliche Fähigkeiten / Besondere Begabung
Das O-1 Visum ist etwas ungewöhnlich, da es weniger auf die Qualifikationen eines Unternehmens oder auf die Ausbildung und Position eines Antragstellers ankommt, sondern vielmehr auf die persönlichen Fähigkeiten des Antragstellers. Um sich für ein O-1 Visum zu qualifizieren, muss der Antragsteller die USCIS von seinen/ihren besonderen Fähigkeiten, Begabungen, Talenten oder außergewöhnlichen Auszeichnungen überzeugen.
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