Auslandsimmobilien: Neue Steuerfahndungswelle

Viele in Deutschland ansässige Steuerpflichtige halten ihre ausländische (Ferien-)Immobilie nicht als Privatperson, sondern über eine zwischengeschaltete Besitzgesellschaft in dem Belegenheitsstaat der Immobilie. Es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass sich der Verfolgungseifer der Finanzverwaltung und Steuerfahndungsstellen in Kürze darauf richten wird, solchen Immobilienbesitz im Ausland steuer- und sogar steuerstrafrechtlich »aufzuarbeiten«.

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