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Krankenversicherung für den USA-Aufenthalt

Sobald Sie Deutschland verlassen, verlassen Sie auch das ausgezeichnete Sozialversicherungssystem Europas. Sie waren in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert. Doch was passiert mit Ihrer Absicherung in den USA?

Autor: Gabriele Kohrs

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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wegen des fehlenden Sozialversicherungsabkommens mit den USA keine Erstattungen von Arztrechnungen aus den USA. Bei einer privaten Krankenversicherung hingegen ist nicht jeder Tarif für die USA geeignet. Daher sollte jeder, der Deutschland für einen Urlaub oder einen längeren Aufenthalt verlässt, seinen Krankenversicherungsschutz für die USA neu prüfen und sich von Fachleuten beraten lassen, um sich eventuell mit einem neuen Vertrag wieder "rundum sicher" zu fühlen.

Eine Absicherung für einen kurzen Zeitraum ist kein Problem. Für Urlaubsreisen von einem Tag bis zu einem Jahr gibt es Auslandsreiseversicherungen geeignet z.B. für "europäische Snowbirds", die in Florida 6 Monate "überwintern" möchten.

Wollen Sie jedoch lange bleiben, und sind nicht von einer deutschen Firma entsandt, empfiehlt sich der Abschluss einer langfristigen privaten Krankenversicherung. Dabei stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie sich dem deutschen oder amerikanischen Versicherungssystem anschließen.

Ein direkter Vergleich zwischen deutschen und amerikanischen Gesellschaften ist kaum möglich. Amerikanische Gesellschaften haben jedoch folgende Nachteile:

* Meist fehlender Zahnversicherungsschutz

* Oft keine freie Wahl der Ärzte und Krankenhäuser

* Die Vertragsbindungen (die amerikanische Gesellschaft kann nach Ablauf der vereinbarten Frist ohne Angabe von Gründen kündigen - unvorstellbar z.B. bei Unfallfolgen).

Weit mehr Versicherungsschutz in den USA bieten die deutschen Krankenversicherungen. Langfristige Verträge, Weltgeltung der Tarife, keine Beschränkung auf die in Deutschland üblichen Gebührensätze für Ärzte, keine Beitragszuschläge für den Aufenthalt im Ausland, Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht (der Vertrag kann nicht wegen Alter oder Krankheit gekündigt werden), Zahnbehandlung und Zahnersatz sind für deutsche Krankenversicherungen möglich.

Voraussetzung für die Krankenversicherungsleistungen ist immer, dass die Krankheitsfragen im Aufnahmeantrag wahrheitsgemäß beantwortet und die Beiträge pünktlich bezahlt werden. Sonst besteht auch bei den deutschen Krankenversicherungen eine Kündigungsmöglichkeit. Besonders Selbständige, ältere Menschen und Familien mit Kindern sollten sich genügend absichern. Schon mancher musste sein Leben lang einen Krankenhausaufenthalt aus eigener Tasche bezahlen oder sogar seine Firma opfern. Der "Amerikanische Traum" wurde für diese Menschen zum Albtraum. Deshalb ist es wichtig, sich fachlich gut beraten lassen. Vorteile und Nachteile müssen genau abgewogen werden.

 
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