Aber was macht er? Herr Y aus Frankfurt hat wohl während der Bordfunkdurchsage zur Abgabe aller frischen Nahrungsmittel gerade ein Nickerchen gehalten. So kam es, dass er erst kürzlich die gesamte Zöllner-Belegschaft vom Washington-Dulles International Airport in helle Aufregung versetzte.
"Eisbein" des Anstoßes: 15 Pfund Schweinefleisch, das er bei sich führte. Statt eines warmherzigen Willkommensgrußes erntete er dafür eine eiskalte Verwarnung, die auch noch mit einer gesalzenen 300-Dollar-Strafe garniert wurde. Das Fleisch wurde indes auf der Stelle "vernichtet".
Also versuchen Sie lieber gar nicht erst, für Ihre "American Friends" eine echte deutsche Bratwurst einzuschmuggeln.
Denn das U. S. Department of Agriculture wird auch bei den schönsten Ausreden nicht weich. Schließlich gilt es, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten vor tierischen Krankheiten zu schützen, da kennen die Jungs von der CBP (U. S: Customs and Border Protection) kein Pardon. Nein, auch nicht bei blauen Augen und blonder Mähne – vergessen Sie's!
Gesetz 9CFR94 zur Einfuhr oder besser zur Nicht-Einfuhr von Fleischprodukten in die USA hat in jedem Fall stärkeren Einfluss. Aber hey, die Gummibärchen mit Schweine-Gelatine dürfen Sie trotzdem mitnehmen.
Wer jetzt auf den Geschmack gekommen ist und ganz genau wissen möchte, was erlaubt ist und was nicht, der kann die ganze Geschichte des Herrn Y noch mal unter www.cbp.gov nachlesen – und sich selbst schlauer machen. Damit Sie immer "Schwein" haben …


