Steuern & Geschäft
Webnews Mister Wong google.com  digg.com Folkd LinkaARENA del.icio.us  YiggIt stumbleupon.com 

Steuer-Kolumne: Was ist das Formular W-8BEN?

Beim Thema »Steuern« ergeben sich für viele in Florida ansässige oder zeitweilig hier lebende Europäer immer wieder neue Fragen. Steuerberater Friedrich W. Schmidt beantwortet in jeder Ausgabe beispielhafte Fälle unserer Leser. Dieses Mal: Ich habe in Florida ein Bankkonto eröffnet – und der Sachbearbeiter legt mir ein Formular W-8BEN zur Unterschrift vor. Was hat es damit auf sich?

Autor: Friedrich W. Schmidt

Left3-disabled Bild 1 von 1 Right3-enabled

Es handelt sich bei diesem Formular um das Steuerformular W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding). Einem »Non-Resident Alien« (in den USA nur beschränkt steuerpflichtiger Ausländer) wird die US-Quellensteuer von derzeit 30 Prozent erlassen, wenn er im Rahmen eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens gegenüber der Bank oder Investitionsgesellschaft eine entsprechende Erklärung abgibt.

Jedes depotführende Kreditinstitut ist per Gesetz verpflichtet, bei einer Kapitalanlage das Formular W-8BEN ausfüllen zu lassen. Weigert sich der Anleger dieses zu unterschreiben, sind die Kapitalerträge automatisch mit 30 Prozent Steuer belastet. Da die Kapitalerträge bei Abgabe der Erklärung brutto für netto ausgezahlt werden, wird sehr häufig vonseiten der Sachbearbeiter nicht darauf hingewiesen, dass diese Erträge im Heimatland als Kapitaleinkünfte erklärt werden müssen. Die amerikanische Steuerbehörde meldet automatisch alle Kapitaleinkünfte in die entsprechenden Länder, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Oft sind Anleger dann sehr überrascht, Post oder Besuch von der Steuerbehörde des Heimatlandes zu bekommen. Es lohnt sich also nicht, die Meldung zu unterlassen.

Das Steuerformular W-8ECI (Certificate of Foreign Person’s Claim That Income Is Effectively Connected With the Conduct of a Trade or Business in the United States) ist mit dem Steuerformular W-8BEN verwandt. Dieses betrifft allerdings Einkünfte aus Geschäftsaktivitäten (zum Beispiel Vermietung). Mit dem Ausfüllen des Formulars etwa bei der Vermietungsagentur wird hier ein Steuerabzug von 30 Prozent vermieden. Der Steuerzahler muss aber jährlich eine »Non-Resident-Alien«-Steuererklärung (Formular 1040NR) abgeben, die erzielten Einkünfte unterliegen den normalen Steuersätzen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Haben auch Sie eine Frage an den Experten? Bitte senden Sie diese per E-Mail an redaktionfloridasunmagazinecom oder Fax (305) 538-1138 an die Florida Sun Redaktion. Stichwort: »Steuer-Kolumne«

Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidtallureaccountingcom

 
Webnews Mister Wong google.com  digg.com Folkd LinkaARENA del.icio.us  YiggIt stumbleupon.com 
Einen Kommentar schreiben
Kommentar schreiben
Netiquette | AGB
Code *  
* sind Pflichtfelder

Meistgelesene Artikel

Florida News

Leser-Forum

Jetzt im Leser-Forum anmelden und mit anderen über Themen wie Traumziele, Auswandern, Shopping und Ferienhäuser diskutieren.

Mehr dazu

Kleinanzeigen

Anzeigen - Gesuche - Angebote

Florida Sun Magazine bietet einen kostenlosen Service für Privatanzeigen. Einfach Anzeigenformular ausfüllen.

Florida Sun Blogs

Umfrage der Woche

Wie viel geben Sie im Florida-Urlaub für Attraktionen für Ihre Kinder aus?

Wir suchen gezielt nach
gratis Aktivitäten.
Es darf etwas kosten,
aber wir bevorzugen
preiswerte Attraktionen.
Wir zahlen auch für
Themenparks – schließlich
sind wir im Urlaub.