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Steuer-Kolumne: Meldeformular "TD F 90-22.1"

Beim Thema "Steuern" ergeben sich für viele in Florida ansässige oder zeitweilig hier lebende Europäer immer wieder neue Fragen. Steuerberater Friedrich W. Schmidt beantwortet in dieser Ausgabe die Frage, was es mit dem Meldeformular "TD F 90-22.1" auf sich hat.

Autor: Friedrich W. Schmidt

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Alle Personen, die den Status "Citizen" oder "Resident" haben, sowie alle ausländischen Unternehmen mit US-Betriebsstätten, die zu einem beliebigen Zeitpunkt des Jahres über ein Guthaben von mehr als 10.000 US-Dollar auf einem ausländischen (nicht US-amerikanischen) Bankkonto verfügen, müssen das Formular TD F 90-22.1 (Report of Foreign Bank and Financial Accounts) bis zum 30. Juni des Folgejahres einreichen.

Unter diese Meldepflicht fallen auch US-Tochtergesellschaften und US-Betriebsstätten deutscher Unternehmen mit ihren Bankkonten. Falls die Meldung nicht oder zu spät erfolgt, drohen Konsequenzen. Das meldepflichtige, ausländische Bankvermögen bezieht sich auf Girokonten, Spareinlagen, Wertpapiere etc. Die notwendigen Angaben sind detailliert auf dem Meldeformular aufgelistet.

Sicherlich ist es ratsam, sich mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, damit Fehlerquellen ausgeschlossen werden können. Mit dieser Erklärung wollen die amerikanischen Steuerbehörden sicherstellen, dass im Ausland keine sogenannten schwarzen Konten geführt werden.

Das Meldeformular des Internal Revenue Service (IRS) einschließlich ausführlicher Anleitung kann in englischer Sprache unter www.irs.gov/pub/irs-pdf/f90221.pdf heruntergeladen werden. Ganz wichtig: Die Meldepflicht ist unabhängig von den zu erklärenden Einkünften in der US-Steuererklärung (1040 – U. S. Individual Income Tax Return).

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidtallureaccountingcom

 
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