Steuern & Geschäft
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Steuer-Kolumne: Steuerformular W-8BEN

Fragen Sie den Experten! Beim Thema »Steuern« ergeben sich für viele in Florida ansässige oder zeitweilig hier lebende Europäer immer wieder neue Fragen. Steuerberater Friedrich W. Schmidt beantwortet in jeder Print-Ausgabe des Florida Sun Magazine beispielhafte Fälle unserer Leser.

Autor: Friedrich W. Schmidt

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Frage: Meine Bank hat mir die Formulare »W-8BEN« und »W-9« vorgelegt. Welches muss ich ausfüllen und warum?

Antwort: Steuerformular W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding): Einem Nonresident Alien, also einem in den USA nur beschränkt steuerpflich­tigen Ausländer, wird die US-Quellensteuer von derzeit 30 Prozent erlassen, wenn im Rahmen eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens gegenüber der Bank oder Investitionsgesellschaft eine entsprechende Erklärung abgegeben wird. Diese Erklärung ist das W-8BEN. Jedes depotführende Kreditinstitut ist per Gesetz dazu verpflichtet, bei einer Kapitalanlage das Formular W-8BEN ausfüllen zu lassen. Weigert sich der Anleger aus wel­chen Gründen auch immer, dieses Formu­lar zu unterschreiben, sind die Kapitalerträge automatisch mit einer 30-prozentigen Steuer belastet; diese Steuer wird von dem jeweiligen Institut einbehalten und an die US-amerikanische Finanzbehörde (IRS) abgeführt.

Da die Kapitalerträge bei Abgabe der Erklärung brutto für netto ausgezahlt werden, wird sehr häufig vonseiten der Sachbearbeiter nicht darauf hingewiesen, dass diese Erträge im Heimatland als Kapitaleinkünfte deklariert werden müssen. Die jeweiligen Sachbearbeiter sind keine Steuerfachleute.

Die amerikanische Steuerbehörde meldet automatisch alle Kapitaleinkünfte in die entsprechenden Länder, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen be­steht. In häufigen Fällen sind Anleger sehr überrascht, Post oder Besuch von der Steuerbehörde des Heimatlandes zu bekommen. Es lohnt sich also nicht, die Meldung zu unterlassen.

Steuerformular W-9 (Request for Taxpayer Identification Number and Certification)

Dieses Formular müssen US-Staatsbürger, Greencard-Besitzer, Personen mit Wohnsitz in den USA, die sich über 183 Tage im Jahr dort aufhalten, Gesellschaften, die dem amerikanischen Recht unterliegen, und Ehegatten, die mit einem in den USA steuerpflichtigen Ehepartner gemeinsam veranlagt werden, ausfüllen und bei ihrem Kreditinstitut hinterlegen. Dadurch wird mit der Angabe der US-Steuernummer/Social Security Num­mer sichergestellt, dass die Bank pflichtgemäß Einkünfte an die IRS melden kann und keine 30-prozentige Steuer einbehalten werden muss.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Haben auch Sie eine Frage an den Experten? Bitte senden Sie diese per E-Mail an infofloridasunmagazinecom oder Fax (305) 538-1138 an die Florida Sun Redaktion in Miami. Stichwort: »Steuer-Kolumne«.

Zum Thema Auswandern, Visa, Immobilien und Investment stehen Ihnen unsere Florida Sun Experten im Online-Expertenrat gerne zur Verfügung.

Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in
Bonita Springs.
Telefon (239) 992-3355
E-Mail: FSchmidtallureaccountingcom

 
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