Steuern & Geschäft
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Steuer-Kolumne: Versteuerung von weltweitem Bankvermögen

Beim Thema »Steuern« ergeben sich für viele in Florida ansässige oder zeitweilig hier lebende Europäer immer wieder neue Fragen. Steuerberater Friedrich W. Schmidt beantwortet in jeder Ausgabe beispielhafte Fälle unserer Leser.

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Frage: Bin ich als Ausländer mit Lebensmittelpunkt in den USA dazu verpflichtet, mein weltweites Bankvermögen der US-Steuerbehörde zu melden?

Antwort: In der letzten Ausgabe habe ich das Thema bereits angeschnitten. Bedauerlicherweise sind die meisten Europäer von den Steuerbüros in den USA nicht unterrichtet worden, dass seit dem 22. Oktober 2004 eine Meldepflicht eingeführt wurde. Mit diesem Formular sind alle Personen, die den Status »Citizen« oder »Resident« haben, sowie alle ausländischen Unternehmen, die eine US-Betriebsstätte unterhalten, meldepflichtig. Unter diese Meldepflicht fallen auch US-Tochtergesellschaften und US-Betriebsstätten deutscher Unternehmen mit ihren Bankkonten. Das meldepflichtige ausländische Bankvermögen bezieht sich auf Girokonten, Spareinlagen, Wertpapiere etc.

Kontoinhaber, deren ausländisches Bankvermögen zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr mehr als 10.000 Dollar beträgt, müssen jährlich mit dem Formular TD F 90-22.1 (Report of Foreign Bank and Financial Accounts, FBAR) zum 30. Juni des Folgejahres eine Meldung abgeben. Sollte dies versäumt werden, muss mit erheblichen Strafen gerechnet werden. Die notwendigen Angaben sind detailliert auf dem Meldeformular aufgelistet. Mit dieser Erklärung will die amerikanische Steuerbehörde (IRS) im Prinzip sicherstellen, dass im Ausland keine sogenannten schwarzen Konten geführt werden.

Das Meldeformular des IRS einschließlich Anleitung kann in englischer Sprache aus dem Internet unter www.irs.gov/pup/irs-pdf-f90221.pdf heruntergeladen werden. Vollständig ausgefüllt und unterzeichnet wird das FBAR-Formular gesendet an: U. S. Department of Treasury, Post Office Box 32621, Detroit, MI 48232-0621. Bitte unbedingt die Abgabe zum 30. Juni 2010 beachten! Diese Meldepflicht ist unabhängig von den zu erklärenden Einkünften in der US-Steuererklärung 1040.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidtallureaccountingcom

 
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