Steuern & Geschäft
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Steuer-Kolumne: Was fällt bei Hausvermietung an?

Beim Thema »Steuern« ergeben sich für viele in Florida ansässige oder zeitweilig hier lebende Europäer immer wieder neue Fragen. Steuerberater Friedrich W. Schmidt beantwortet regelmäßig beispielhafte Fälle unserer Leser.

Autor: Friedrich W. Schmidt

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Frage: Ich beabsichtige, eine Immobilie in Florida zu erwerben, die ich selbst bewohnen werde, aber auch vermieten möchte. Was muss ich beachten?

Antwort: Als ausländischer Besitzer einer Immobilie in den USA benötigen Sie
lediglich eine US-Steuernummer, wenn Sie eine Vermietung vornehmen. Mithilfe des Formulars »W-7« wird die Steuernummer beantragt. Da Sie beabsichtigen, die Immobilie selbst zu bewohnen und zu vermieten, sind Sie verpflichtet, eine US-Einkommensteuererklärung anzufertigen. Als sogenannter Non-Resident Alien müssen Sie mit dem Steuerformular »1040NR« zum 15. Juni des Folgejahres die Erklärung abgeben. Bei der Gemischtnutzung der Immobilie – wie in Ihrem Falle vorgesehen – sind die Kriterien zur Erstellung der Erklärung vielfältig.

Deshalb sollten die Ansätze unbedingt mit einem Steuerberater besprochen werden. Ein weiterer wichtiger Hinweis, der zu beachten ist: Bei einer Vermietung werden auch eine »Sales Tax« und »Tourist Tax« erhoben. Oft kümmert sich der Makler oder die Hausverwaltung um die Einreichung dieser Steuern. Sie sind allerdings verantwortlich für die ordnungsgemäße Abführung. Sollten Sie selbst vermieten oder der Makler den Service nicht anbieten, sollte die Abgabe der Erklärungen und die Bezahlung der Steuern unbedingt von einem Steuerberater überwacht werden, da sehr strikte Fristen einzuhalten sind.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in Bonita Springs.
Telefon: (239) 992-3355
E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com

 
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