Steuern & Geschäft
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Wichtige Steuer- und Rechtsfragen für Europäer in den USA

Autor: Stanley F. Rose und Wayne M. Levine

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Die Frage, ob man als ausländischer Staatsbürger ansässig ist oder nicht, wird im Falle der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Überprüfung des sogenannten "Faktums und des Umstands" (Facts and Circumstances Test) geklärt. Die meisten ausländischen Staatsbürger mit einem B-1/B-2 Visum sind nicht-ansässige ausländische Staatsbürger.
Es bietet sich für die meisten nicht-ansässigen ausländischen Staatsbürger oft eine Eigentumsstruktur ihres Vermögens über eine ausländische Kapitalgesellschaft oder eine zweiteilige (two tier) Kapitalgesellschaftsstruktur an, um U.S. Erbschafts- und Schenkungssteuern zu vermeiden.

Sind sie Staatsbürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, sollten sie das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen sehr genau lesen. Sie werden auf einige interessante Ausnahmen stoßen. Es existiert eine ausstehende Gesetzesänderung (das Protocol) zu dem deutsch-amerikanischen Erbschaftssteuerabkommen, welches im Dezember 1998 unterzeichnet wurde. Dieser Änderungsantrag muss jedoch noch durch das deutsche Parlament und den U.S. Kongress ratifiziert werden.

Die U.S. Steuerbehörde (I.R.S.) tauscht Steuerinformationen mit allen Ländern aus, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Seien sie sich dessen bewusst ! Eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu bekommen und dadurch das Recht zu haben, sich dauerhaft in den U.S.A. aufzuhalten, ist steuerlich gesehen oft der Mühe wert. Es ist jedoch sehr ratsam, sich zunächst sehr genau zur Einkommens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer und damit zur Steuerplanung beraten zu lassen.

Besteuerung von Immobilien
Der gemeinschaftliche Besitz und Kauf von Eigentum kann in einigen Bereichen Probleme verursachen. Besteht eine Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder eine Zugewinngemeinschaft? Haben Sie einen Ehevertrag, einen Erbvertrag oder einen letzten Willen?

Beim Verkauf einer Immobilie durch einen ausländischen Staatsbürger wird eine Einbehaltung von 10% des Bruttoverkaufspreises vorgenommen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Immobilienvermietung und -verkauf unterliegen in den U.S.A. der Einkommenssteuer. Im Falle der Vermietung wählen Sie dazu den sogenannten Nettowert ("Net Basis") und informieren Sie sich über das Formular 4224.

Immobilienfinanzierung
Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass es aufgrund einer finanziell guten Situation in ihrem Heimatland einfach sein wird, eine Finanzierung für Ihren Privat- oder Geschäftsbesitz in den U.S.A. zu erlangen. Dies ist von Bank zu Bank unterschiedlich, und oft sind die benötigten finanziellen Informationen schwer zu verstehen, insbesondere wenn Sie das amerikanische Finanzsystem noch nicht genau kennen. Beachten sie, dass sie einem amerikanischen Kreditgeber ohne eine finanzielle Geschichte (credit history) gegenüberstehen.

Einige Banken verleihen Geld an Kapitalgesellschaften (corporations), andere nicht. Beim Kauf des Eigentums in Ihrem eigenen Namen sollten Sie abwägen, ob eine Finanzierung gegenüber dem Risiko einer möglichen Erbschaftssteuerschuld wünschenswert ist. Erkundigen Sie sich auf alle Fälle ausgiebig und mit der notwendigen Sorgfalt am Finanzmarkt. Es gibt eine Reihe von Hypothekenmaklern und Banken, die ständig mit ausländischen Geldnehmern als Kunden arbeiten.

Eröffnung eines Geschäfts - Firmengründung
Kaufen Sie nicht einfach ein Geschäft, um ein Visum zu bekommen. Informieren Sie sich vor einer Firmengründung oder einer Geschäftsübernahme durch Fachleute, um sicherzustellen, dass das Geschäft zur Einwanderung in die U.S.A. geeignet und anerkannt wird. Es ist Ihr Geld, das Sie nicht verlieren wollen.

Überfordern Sie sich finanziell nicht mit dem Kauf eines Hauses, wenn Sie das Geld auch für den Kauf eines Geschäfts benötigen, um sich für ein L-1 oder E-2 Visum zu qualifizieren. Beide Ziele sind jedoch mit der richtigen Planung erreichbar.

In den U.S.A. sind Eigentums- und Besitzverhältnisse nicht immer eindeutig geklärt. Dies gilt leider auch für Firmen und Geschäfte. Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt über laufende Gerichtsverfahren und Eigentumsrechte. Auch Aspekte im Rahmen des Umweltschutzes können von wichtiger Bedeutung sein.

Verpflichten Sie den Verkäufer des Geschäfts oder der Firma, Sie genau und umfassend in die Geschäftsgepflogenheiten und das Geschäft selbst einzuweisen. Unter bestimmten Umständen können Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, während der Verkäufer des Geschäfts das Geschäft für Sie leitet. Dies ist für sechs bis zwölf Monate ab dem Verkauf des Geschäfts möglich.

 
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