Leser fragen - Experten antworten

  • Thomas Baur

    Immobilienrecht

    Thomas Baur

    Anwalt
    Baur & Klein, P.A.
    www.worldwidelaw.com
    info@worldwidelaw.com

  • Ich habe 2009 ein Ferienhaus in Key Largo angezahlt, welches ich mit meiner Familie im Sommer 2010 mieten wollte. Bevor ich das Haus beziehen konnte, ist vom Vermieter und demzufolge dem Geld (2500 Dollar) keine Spur mehr zu finden. Was kann ich tun?

    Betrüger gibt es auf der ganzen Welt, so auch in Florida. Eine neue Betrugsmasche, die auch in Florida vorkommt, sieht folgenden Modus vor: Es wird eine Ferienwohnung im Internet zur Miete angeboten und man verlangt einen Vorschuss. Wenn dann das Opfer den Vorschuss geleistet hat, stellt sich nach der Anreise heraus, dass das Ferienhaus gar nicht zur Vermietung ansteht und der wahre Eigentümer nichts von einer Vermietung weiss.

    Diese Betrüger zu fassen, ist nicht leicht, weil diese bereits das Geld vom Bankkonto abgeräumt haben und irgendwo ein neues Bankkonto mit derselben Masche wieder eröffnen. Daher ist Vorsicht geboten: prüfen Sie vorab, ob dem “ angeblichen” Vermieter auch die Immobilie gehört und er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Oder vereinbaren Sie mit dem Vermieter, dass Sie das Geld bei einem lokalen Anwalt zur Sicherheit hinterlegen und dann das Geld nach Anreise an den Vermieter ausgezahlt wird. Das wird etwas mehr Zeit und Kosten in Anspruch nehmen, aber unangenehme Überraschungen und einen ins Wasser gefallenen Urlaub vermeiden.

    Wenn in Ihrem Fall der Vermieter die Immobilie zu Eigentum hält, dann sollten sie in der Lage sein, Ihre Anzahlung im Klageweg zurück zu erhalten. Wenn der dem Mietvertrag zugrundeliegende Schriftverkehr vollständig ist und ihren Anspruch begründet, können Sie eine Klage vor dem Amtsgericht einreichen, bei dem der Vermieter und das Grundstück als Beklagte aufgeführt sind. Wenn Sie gut Englisch sprechen, können Sie das Verfahren alleine vor dem Amtsgericht durchführen.

    Thomas Baur, 23. 01. 2012
  • Mein Mann und ich besitzen ein Haus in Florida. Wir sind beide als Eigentümer eingetragen.Wir haben zwei Söhne. Was müssen wir beachten, wenn der Todesfall bei einem bzw. beiden eintritt? Wie ist da das amerikanische Erbrecht?

    Wenn Sie in den USA Immobilien erwerben, sollten Sie unbedingt daran denken, ein US-Testament zu errichten, das sich auf das in den USA gelegene Vermögen beschränkt. Dieses Testament ist neben dem deutschen Testament gültig und sichert eine ordnungsgemäße Abwicklung Ihres Nachlasses in den USA. Besser noch ist die Errichtung eines „Widerruflichen Trusts“, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Damit können Sie den Erben das vorgeschriebene langfristige Nachlassverfahren mit den damit verbundenen hohen Kosten ersparen. Lassen Sie sich zu diesem Thema von einem Anwalt ausführlich beraten.

    Thomas Baur, 23. 01. 2012
  • Wir besitzen ein Ferienhaus in Cape Coral. Was passiert im Sterbefall? Reicht es, wenn ich das Haus in meinem deutschen Testament erwähne oder sollte ich auch ein amerikanisches Testament aufsetzen?  

    Gerade in dem Bereich des Nachlassrechts sind Ausländer gut beraten, eine geordnete Nachlassplanung mit einem Anwalt zu besprechen. Vieles ist hier anders, als man dies aus Deutschland gewohnt ist. Fast 80% aller Testamente, die in Deutschland errichtet werden, sind handschriftliche Testamente. Da aber die Immobilie in Florida gelegen ist, gilt nicht deutsches Recht, sondern das Recht des Bundesstaates Florida. Und das Recht von Florida erkennt reine handschriftliche Testamente nicht an. Selbst deutsche notarielle Testamente, die anerkannt werden können, haben oftmals Erbkontruktionen, die dem Florida Recht unbekannt sind. Damit hat der Nachlassrichter dann das Problem, dass er ihm unbekannte Rechtskonzepte in Florida Recht umsetzen muss. Dies kann zu unerwarteten Ergebnissen führen.

    In Ihrem konkreten Fall ist die sicherste Lösung die Errichtung eines Florida Testaments. Dieses Testament kann neben dem deutschen Testament bestehen, wenn es sich z.B. ausschließlich auf das in den USA gelegene Vermögen beschränkt. Das hat den folgenden Vorteil: das deutsche Testament bleibt gültig und regelt den Nachlass für alles Vermögen außer dem Vermögen, das in den USA belegen ist; das amerikanische Vermögen wird durch ein Florida Testament geregelt. Damit hat der amerikanische Richter eine ihm bekannte Testamentsform vorliegen und er wird darüber disponieren und der deutsche Rechtspfleger oder Richter hat ein deutsches Testament, dessen Form und Inhalt ihm bekannt und vertraut sind.

    Oder besser noch, man errichtet einen "Widerruflichen Trust" ("Revocable Trust") und bringt dort die US-Immobilie und sonstigen US-Vermögenswerte ein und vermeidet damit nicht nur die Testamentsprobleme, sondern erspart den  "Erben" auch noch ein langwieriges und kostspieliges Nachlassverfahren.

    Fazit: Wer in den USA Immobilien hält sollte daran denken, ein US-Testament zu errichten, das sich auf das in den USA belegene Vermögen beschränkt, oder besser noch, er bringt die Immobilie in einen "Revocable Trust" ein.
    Ebenfalls sollte in diesem Zusammenhang jeder Deutsche, der sich länger in Florida aufhält von seinem Anwalt auch eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung errichten lassen.

    Thomas Baur, 01. 12. 2011
  • Wir möchten unser Haus in Florida für ein Jahr vermieten. Wie hoch müssen wir bei einer Monatsmiete von $2800 die Kaution ansetzten? Die Mieter übernehmen auch unsere Fixkosten (Gärtner etc.) Und wie viel Income-Tax müssen wir an den Staat Florida zahlen?

    Typischerweise wird bei Abschluss eines 1-Jahres-Mietvertrages die erste Monatsmiete, die letzte Monatsmiete und ein Monat für die Kaution festgesetzt. In Ihrem Fall müsste der Mieter also $8,400.00 bei Vertragsabschluss zahlen. Da Vertragsfreiheit besteht, können die Parteien jedoch andere Vereinbarungen treffen. Denken Sie daran, dass im Mietvertrag aufgeführt ist, dass der Mieter die Fixkosten zu tragen hat und führen Sie diese Kosten im Mietvertrag ausdrücklich auf.

    Das aus Miete erzielte Einkommen ist in den USA steuerpflichtig. Ich gehe davon aus, dass die Immobilie in Ihrem persönlichen Namen gehalten wird. Florida selbst erhebt keine Einkommenssteuer, aber der Bund erhebt eine Einkommenssteuer, die im Höchstsatz momentan bei 35% liegt. Da Sie die Wohnung nicht selbst nutzen, können Sie alle mit der Vermietung zusammenhängenden Ausgaben geltend machen. Das verbleibende Nettoeinkommen ist dann die Basis für die Steuerfestsetzung. Wie in Deutschland müssen Sie als Steuerpflichtiger die Steuererklärung einreichen 
(Formblatt 1040-NR).


    Thomas Baur, 30. 11. 2011
  • Ich besitze ein Haus in North Port. Meine Versicherung wird von einer anderen übernommen. Muss ich den Wechsel zum 01.09.2011 hinnehmen (geplant ist eine Beitragserhöhung von 45%), oder kann ich auf Vertragserfüllung bis zum 31.05.2012 bestehen?

    Die korrekte Antwort zu dieser Frage liegt sicherlich im „Kleingedruckten“ Text der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Verträge binden beide Parteien während der Dauer des abgeschlossenen Vertrages (auch in den USA gilt „Pacta sunt servanda“ also „Verträge sind einzuhalten“). Wenn aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Wechsel zu einem anderen Versicherungsträger gestatten, oder aber die Erhöhung der Prämie, dann sind diese Bestimmungen Vertragsbestandteil Ihres Vertrages, zu denen Sie Ihre Einwilligung gegeben haben.
    Ganz generell bedarf die Erhöhung der Prämien von Hausversicherungen grundsätzlich der Genehmigung durch den Florida Insurance Commissioner, der die Interessen der allgemeinen Versicherungsnehmer vertritt. Unter dem derzeitigen Gesetz kann die Versicherung die Prämie pro Versicherungsjahr nur um 10% erhöhen. Davon gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen.

    Thomas Baur, 26. 08. 2011
  • Wir haben ein Haus in Cape Coral und es gibt Probleme mit dem Bauunternehmer. Wir tätigen fristgemäß unsere Zahlungen und es passiert wochenlang nichts auf der Baustelle. Wie sollen wir uns verhalten oder was können wir unternehmen?

    Der Ärger mit dem unzuverlässigen Bauunternehmer ist nicht Neues. Das gilt sowohl in Deutschland als auch für Florida. Wenn Sie nicht mehr hingehalten werden wollen, sollten sie sich den abgeschlossenen Vertrag genau anschauen. Dort sind sicherlich Bestimmungen enthalten, welche Rechte man bei Vertragsbruch hat. Auch wird dort sicherlich eine Bestimmung sein, wann der Bau fertig gestellt sein muss, welche Zahlungen ab welchem Bauabschnitt erbracht werden müssen und welche Rechte die Parteien gegeneinander haben.
    Wenn Sie nach einem Jahr Untätigkeit einfach nicht mehr mit diesem Kontraktor arbeiten wollen, sollten Sie kündigen, aber lassen Sie vorab einen Anwalt den Vertrag prüfen, damit Sie sich beruhigt um einen zuverlässigen neuen Kontraktor kümmern können. Bevor Sie einen neuen Kontraktor beauftragen, hören sie sich um, lassen Sie sich Referenzen geben und rufen Sie auch diese Referenzen an, damit Sie nicht erneut auf blosses „Gerede“ hereinfallen. Ein Anruf beim „Better Business Bureau“ und die Suche nach Auskünften im Internet gibt viele Hinweise auf die Qualität eines Unternehmens.

    Thomas Baur, 26. 08. 2011
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