Grundsätzlich kommt es auf Ihre schulische und ggf. universitäre Ausbildung und Berufserfahrung an, um feststellen zu können, für welches Visum Sie qualifizieren. Positiv ist, dass Sie bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der das entsprechende Visum für Sie beantragen müsste.
Leser fragen - Experten antworten
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Auswandern & Visa
Sonja K. Burkard
Anwältin
BURKARD LAW FIRM, P.A.
www.burkardlawfirm.com
info@burkardlawfirm.comSonja K. Burkard verfügt über 20 Jahre juristische Erfahrung als ehemalige Deutsche Staatsanwältin und Anwältin in Florida.
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Immobilienrecht
Thomas Baur
Anwalt
Baur & Klein, P.A.
www.worldwidelaw.com
info@worldwidelaw.comThomas Baur ist in Deutschland und Florida als Anwalt zugelassen und auf Fragen zum Grundstücksrecht spezialisiert.
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Immobilien-Finanzierungen
Kirsten Paul
Bankkauffrau & Mortgage Brokerin
Paul Finance
www.paul-finance.com
info@paul-finance.comKirsten Paul, Bankkauffrau aus Frankfurt/Main, berät seit 1994 europäische Investoren, die in Florida Immobilien finanzieren.
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Ich bin gelernter Verfahrensmechaniker in der Kunststofftechnik mit 2 Jahren Berufserfahrung und habe einen Arbeitgeber in Florida, der mein H1B-Visum sponsern möchte. Wie stehen hier meine Chancen? Oder gibt es für meine Qualifikation ein anderes Visum?
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Meine Tochter hat ein Angebot einer US-Agentur bekommen, die Künstler bei Visumsanträgen unterstützen und alle Formalitäten erledigen. Es soll ein O-1-Visum beantragt werden. Kann sie den Antrag auch alleine stellen oder an wen soll sie sich wenden?
Ihre Tochter kann sich zunächst auf der Webseite der US-Einwanderungsbehörde über O-1-Visum informieren. Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Florida Sun Magazin eine Webinar-Serie abgehalten und dort unter anderem speziell die Voraussetzungen und den Beantragungsprozess zum O-1 Visum dargelegt. Ihre Tochter kann das Webinar auf der Internetseite des Florida Sun Magazins abrufen und sich dort informieren.
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Stimmt es, dass man als leibliches Kind eines in Amerika geborenen Vaters (inzwischen verstorben) eine Greencard beantragen kann? Der Vater ist nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland geblieben und hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen.
Es ist grundsätzlich richtig, dass unmittelbare Familienangehörige von US-Staatsbürgern für eine Greencard qualifizieren können. Das Antragsverfahren und die Bearbeitungsdauer hängen wesentlich von Ihrer persönlichen Situation, Alter und Familienstand ab. Sie sollten Ihre persönlichen Daten mit einem versierten Immigrationsanwalt besprechen.
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Benötige ich als Inhaber der Greencard einen amerikanischen Führerschein oder gilt mein in Deutschland ausgestellter Führerschein ohne Einschränkungen auch in den USA? Was muss ich beachten?
Die Frage, ob Ihr in Deutschland ausgestellter Führerschein ohne Einschränkungen auch in den USA gilt, hat nur indirekt mit Ihrem Immigrationsstatus zu tun.
Jeder Bundesstaat in den USA regelt die Frage der Anerkennung ausländischer Führerscheine individuell. Die zum Beispiel in Florida gültigen Regelungen können Sie auf der Webseite des Florida DMV mit folgendem Link herunterladen: http://www.dmvflorida.org/drivers-license-nc.shtml
Wenn Sie ein Florida Resident sind, sind Sie grundsätzlich nach 30 Tagen verpflichtet, nur mit einen Florida-Führerschein zu fahren.
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Ich würde gerne wissen, ob ich als Greencard-Besitzer verpflichtet bin, diese immer mitzuführen. Meinen amerikanischen Führerschein trage ich immer bei mir. Reicht dies aus?
Ihre Greencard ist ein Legitimationsdokument, mit dem Sie beweisen können, dass Sie rechtmäßig in den USA leben. Sie sind verpflichtet die Greencard bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Auf der USCIS Webseite können Sie eine Broschüre über die Rechte und Pflichten eines Greencard-Halters herunterladen.
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Ich habe vor zirka fünf Jahren eine Immobilie in FL mit Kredit gekauft, deren Wert sich bis heute mehr als halbiert hat. Welche Möglickeiten gibt es, die Kreditrückzahlungen zu verringern, die Immobilie zu verkaufen etc.? Wer sind meine Ansprechpartner?
Dies lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Es kommt hier ganz darauf an, was in Ihrem Kreditvertrag steht, wie hoch der Kredit derzeit noch ist etc. Wir empfehlen in diesem Fall folgende Gesprächspartner:
1. Ihre aktuelle US-Bank über eine mögliche Modifikation Ihrer Finanzierung
2. Ein Makler hinsichtlich eines realistischen / möglichen Verkaufspreises
3. Ggf. ein Anwalt, um beide Optionen sinnvoll zusammenzuführen
4. Eine Finanzierungsberatungsfirma für eine mögliche Refinanzierung
Die Art der Fragen und verkürzte Darstellung der Sachlage bedingt, dass eine vollständige Analyse der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht alle berücksichtigt werden können. Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Antworten bleibt daher eine Haftung für jeglichen Inhalt ausgeschlossen. Eine weitergehende Beratung und natürlich auch Haftung übernehmen die Experten gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.

