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Immobilienrecht
Thomas Baur
Anwalt
Baur & Klein, P.A.
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Bleibt eine Zwangsvollstreckung aus, wenn ich Insolvenz beantrage?
Wer im Verlaufe eines Zwangsvollstreckungsverfahrens in Florida Antrag auf Insolvenz stellt, wird das anhängige Zwangsvollstreckungsverfahren zunächst nur zeitweilig aussetzen können (durch den sog. „automatic stay“). Es gibt zwei Möglichkeiten unter dem Insolvenzrecht. Das erste Verfahren ist der Vollkonkurs (sog. Chapter 7). Beim Vollkonkurs können aber nur ungesicherte Gläubiger Ansprüche verlieren. Der durch die Hypothek gesicherte Gläubiger verliert seine Ansprüche daher nicht, muss aber vom Konkursgericht „grünes Licht“ für die Weiterverfolgung seiner Ansprüche erhalten. Dieser Weg bringt dem Schuldner daher nur vorrübergehenden Schutz und zusätzliche Kosten für die Einleitung des Verfahrens. Bei einem Verfahren unter Chapter 13 (sog. Reorganization) dagegen besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner mit seinen Gläubigern einen Rückzahlungsplan ausarbeitet, der dann für die Bank bindende Wirkung hat und die Zwangsvollstreckung abwendet. Bei diesen Fragen ist der Rat und Beistand eines Anwaltes unabkömmlich.
Die Art der Fragen und verkürzte Darstellung der Sachlage bedingt, dass eine vollständige Analyse der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht alle berücksichtigt werden können. Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Antworten bleibt daher eine Haftung für jeglichen Inhalt ausgeschlossen. Eine weitergehende Beratung und natürlich auch Haftung übernehmen die Experten gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.

