Leser fragen - Experten antworten

  • Thomas Baur

    Immobilienrecht

    Thomas Baur

    Anwalt
    Baur & Klein, P.A.
    www.worldwidelaw.com
    info@worldwidelaw.com

  • Ich habe eine Immobilie in Florida, die ich verkaufen möchte. Worauf muss ich achten? Welche wichtigen Punkte sollte der Vertretungsvertrag mit dem Makler enthalten?

    Zum einen müssen Sie sich darüber im Klaren sein, ob es sich um einen Exklusivvertrag handelt oder nicht. In der Regel werden in Florida von Maklern nur rein exklusive Maklerverkaufsverträge gewünscht, weil der Makler dann weiß, dass er seine Kommission verdient, wenn ein passender Käufer gefunden wurde. Eine andere Möglichkeit wäre ein sog. "open listing", bei dem kein Makler das exklusive Vermittlungsrecht hat, aber Sie auch keinen Interessenvertreter haben, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt und z.B. nicht alle Besichtigungen überwacht.

    Vorausgesetzt, Sie schließen einen Exklusivvertrag, was die Regel in Florida ist, verpflichten Sie sich gegenüber einem Makler, dass ausschließlich er das Vermittlungsgeschäft betreiben kann und die Provision verdient. Sollte ein anderer Makler dem Vertragsmakler einen passenden Käufer bringen, teilt er die Provision.

    Der Verkaufsauftrag sollte zeitlich beschränkt sein, damit Sie sich nicht für zu lange Zeit an einen Makler binden, der unter Umständen nicht das von Ihnen gehoffte Engagement aufbringt. Typischerweise sind 1 Jahresverträge, aber auch Verträge von 3-6 Monaten sind geläufig. Auch sollten Sie versuchen, eine Klausel auszuhandeln, nach welcher Sie jederzeit kündigen können. Solange der Makler seine Tätigkeit befriedigend ausübt, hat er auch keine Kündigung zu befürchten.

    Auch können Sie versuchen, eine Klausel auszuhandeln, wonach keine Provision anfällt, wenn Sie selbst - aber ohne Hilfe eines anderen Maklers - einen Käufer finden sollten, wenn Sie beispielsweise an einen Bekannten oder auch Ihren Nachbarn verkaufen sollten. Die neueren Maklerverkaufsaufträge enthalten oftmals eine Klausel, dass der Verkäufer beim "Closing" eine Verwaltungsgebühr (von manchmal bis zu $500) zu zahlen hat. Diese Klausel kann meines Erachtens bei den Vertragsverhandlungen mit dem Makler abgerungen werden.

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