Leser fragen - Experten antworten
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Ist es üblich, dass bei einem Immobilienerwerb keine Baupläne oder Landvermessungsdaten an den Käufer weiter gegeben werden?
Es ist durchaus üblich, dass keine Baupläne beim Erwerb einer Immobilie an den Käufer gegeben werden. Man kann jedoch Baupläne anfordern, am besten bei der Bauabteilung der jeweiligen Stadt. In manchen Fällen haben auch die Vorbesitzer Pläne. Mit den Grundstücksvermessungsdaten ist es anders. Sie sollten als Käufer auf jeden Fall auf aktuellen Vermessungsunterlagen als Bestandteil der Beurkundungsunterlagen bestehen. Bei einem Kauf, der finanziert wird, wird eine Vermessung des Grundstückes von der finanzierenden Bank vor dem notariellem Kaufabschluss angefordert.
Die Art der Fragen und verkürzte Darstellung der Sachlage bedingt, dass eine vollständige Analyse der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht alle berücksichtigt werden können. Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Antworten bleibt daher eine Haftung für jeglichen Inhalt ausgeschlossen. Eine weitergehende Beratung und natürlich auch Haftung übernehmen die Experten gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.

