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Immobilienrecht
Thomas Baur
Anwalt
Baur & Klein, P.A.
www.worldwidelaw.com
info@worldwidelaw.com
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Mein Mann und ich besitzen ein Haus in Florida. Wir sind beide als Eigentümer eingetragen.Wir haben zwei Söhne. Was müssen wir beachten, wenn der Todesfall bei einem bzw. beiden eintritt? Wie ist da das amerikanische Erbrecht?
Wenn Sie in den USA Immobilien erwerben, sollten Sie unbedingt daran denken, ein US-Testament zu errichten, das sich auf das in den USA gelegene Vermögen beschränkt. Dieses Testament ist neben dem deutschen Testament gültig und sichert eine ordnungsgemäße Abwicklung Ihres Nachlasses in den USA. Besser noch ist die Errichtung eines „Widerruflichen Trusts“, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Damit können Sie den Erben das vorgeschriebene langfristige Nachlassverfahren mit den damit verbundenen hohen Kosten ersparen. Lassen Sie sich zu diesem Thema von einem Anwalt ausführlich beraten.
Die Art der Fragen und verkürzte Darstellung der Sachlage bedingt, dass eine vollständige Analyse der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht alle berücksichtigt werden können. Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Antworten bleibt daher eine Haftung für jeglichen Inhalt ausgeschlossen. Eine weitergehende Beratung und natürlich auch Haftung übernehmen die Experten gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.

