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Auswandern & Visa
Sonja K. Burkard
Anwältin
BURKARD LAW FIRM, P.A.
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Mein Sohn studiert bereits seit einem Jahr in FL mit einem F-1 Visum, jedoch ohne OPT oder EAD. Wie kann er dieses erwerben?
F-1-Studenten/innen dürfen während ihres ersten Studienjahrs keinerlei berufliche Tätigkeit abseits des Campus annehmen; nach einem Jahr kann USCIS eine solche Tätigkeit genehmigen. Berufliche Tätigkeiten am Campus im Rahmen der Lehranstalt dürfen F-1-Studenten/innen ohne Genehmigung des USCIS annehmen.
Nach Abschluss des Studiums kann Ihr Sohn nur dann in den USA verbleiben und arbeiten, wenn er ein entsprechendes Visum und eine Arbeitsgenehmigung erhalten hat oder berechtigt ist, nach dem Studium praktisches Training anzuschließen. Das I-20 Formular muss dann ausweisen, dass der Student für OPT – Optional Practical Training – autorisiert ist und eine von USCIS ausgestellte spezielle Arbeitserlaubnis, das EAD, Employment Authorization Document, besitzt.
Ob und ggf. wann sich Ihr Sohn für Optional Practical Training qualifiziert, sollte er mit seiner Bildungseinrichtung klären. Sollte dies der Fall sein, muss das I-20 dies ausweisen und er muss eine Arbeitserlaubnis bei USCIS beantragen.
Die Art der Fragen und verkürzte Darstellung der Sachlage bedingt, dass eine vollständige Analyse der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht alle berücksichtigt werden können. Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Antworten bleibt daher eine Haftung für jeglichen Inhalt ausgeschlossen. Eine weitergehende Beratung und natürlich auch Haftung übernehmen die Experten gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.

