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Immobilien-Finanzierungen
Kirsten Paul
Bankkauffrau & Mortgage Brokerin
Paul Finance
www.paul-finance.com
info@paul-finance.com
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Stimmt es, dass beim Hauskauf in Florida die jährlichen Kosten für Steuern und Versicherung unter Umständen die Höhe der Ratenzahlungen übersteigen können?
Sicherlich beziehen Sie sich auf die monatlichen Kreditraten an die Bank, die sich aus vier Posten zusammensetzen: Zins + Tilgung + Versicherung + Grundsteuer (im Amerikanischen „PITI“ genannt, für Principal, Interest, Tax and Insurance). Mit Zins und Tilgung bedient der Kreditnehmer das Darlehen. Die anderen beiden Posten (Versicherung und Grundsteuer) gehen auf ein Treuhandkonto. Hier kumuliert der Betrag, bis ausreichend Geld vorhanden ist, um einmal jährlich die Grundsteuer (im November) und die Versicherung (alle 12 Monate, bei Fälligkeit) zu zahlen. Da die Bank aber im Vorfeld nicht wissen kann, wie hoch die Grundsteuer- oder Versicherungsrechnung das nächste Mal tatsächlich sein wird, kann sie sich nur auf Erfahrungs- und Schätzwerte stützen (bis zum Beispiel die Grundsteuer jeweils im Oktober festgelegt wird). Wenn nun also zu viel eingezogen wurde (passiert eher selten), kann sich der Kreditnehmer einen zu hohen Überschuss wieder auszahlen lassen. Ein solcher Fall ist uns allerdings nicht bekannt. Üblicherweise bleibt das Geld als Reserve bei der Bank stehen. Sollte aber zu wenig eingezogen worden sein (geschieht häufiger), so bieten sich ihm zwei Möglichkeiten: er begleicht den am Jahresende ermittelten Fehlbetrag innerhalb von 30 Tagen. Oder: die Differenz wird gezwölftelt und im Folgejahr mit den monatlichen Raten eingezogen. Solange der Kredit in Anspruch genommen wird, muss sich der Kunde also nicht um die Begleichung von Versicherung und Grundsteuer kümmern. Dies ist mit seiner monatlichen Rate abgedeckt. Wenn der Kredit zurückgeführt wird, erhält er den jeweiligen Kontostand dieses Treuhandkontos ausgezahlt.
Die Art der Fragen und verkürzte Darstellung der Sachlage bedingt, dass eine vollständige Analyse der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht alle berücksichtigt werden können. Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Antworten bleibt daher eine Haftung für jeglichen Inhalt ausgeschlossen. Eine weitergehende Beratung und natürlich auch Haftung übernehmen die Experten gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.

