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Auswandern & Visa
Sonja K. Burkard
Anwältin
BURKARD LAW FIRM, P.A.
www.burkardlawfirm.com
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Stimmt es, dass beim Tod des US-Ehegatten der überlebende Ehepartner seinen Status als „naher Verwandter“ im Sinne einwanderungsrechtlicher Vorschriften verliert und damit seine Aufenthaltserlaubnis? Was kann man dann tun?
Die Beantwortung Ihrer Frage hängt wesentlich davon ab, wie lange Sie bereits verheiratet waren und welchen Status Sie in dieser Zeit erlangt haben. Sollte Ihr Ehepartner für Sie noch kein Einwanderungsgesuch gestellt haben, so gilt grundsätzlich, dass Sie selbst innerhalb von zwei Jahren nach dem Tode des US Staatsbürger einen Einwanderungsantrag stellen können, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes mit dem US Staatsbürger zwei Jahre verheiratet waren, nicht offiziell getrennt gelebt und nicht wieder geheiratet haben. Ausnahmevorschriften gelten, wenn der US Staatsbürger Angehöriger des US Militärs war.
Die Art der Fragen und verkürzte Darstellung der Sachlage bedingt, dass eine vollständige Analyse der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht alle berücksichtigt werden können. Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Antworten bleibt daher eine Haftung für jeglichen Inhalt ausgeschlossen. Eine weitergehende Beratung und natürlich auch Haftung übernehmen die Experten gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.

