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Auswandern & Visa
Sonja K. Burkard
Anwältin
BURKARD LAW FIRM, P.A.
www.burkardlawfirm.com
info@burkardlawfirm.com
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Unser Unternehmen hat eine Maschine in die USA an ein US-Unternehmen verkauft. Diese Maschine soll nunmehr von einem unserer Mitarbeiter aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Welches Visum müssen wir beantragen?
Grundsätzlich gilt zwar, dass Sie nicht ohne Arbeitsgenehmigung in den USA arbeiten dürfen. In diesem speziellen Fall jedoch, in dem Sie nachweisen können, dass ein deutsches Unternehmen eine Maschine an ein US Unternehmen verkauft hat und ein deutscher Mitarbeiter der deutschen Firma zur Installation oder Wartung der Maschine in die USA reisen muss, kann er dies mit dem Visa-Waiver Programm tun, wenn er bis zu 90 Tagen für seine Reise benötigt. Er sollte bei seiner Einreise den Verkaufsvertrag und ein Schreiben seines deutschen Unternehmens, das seinen Arbeitsauftrag darstellt, vorlegen können. Sollte der Aufenthalt länger als 90 Tage dauern, sollte ein B-1 Visum beantragt und auf obigen Sachverhalt hingewiesen werden.
Die Art der Fragen und verkürzte Darstellung der Sachlage bedingt, dass eine vollständige Analyse der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht alle berücksichtigt werden können. Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Antworten bleibt daher eine Haftung für jeglichen Inhalt ausgeschlossen. Eine weitergehende Beratung und natürlich auch Haftung übernehmen die Experten gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.

