Leser fragen - Experten antworten
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Wie kann ich beim Kauf eines Hauses den zukünftigen Wiederverkaufswert realistisch abschätzen?
Um eine einigermaßen verbindliche Antwort auf diese Frage geben zu können, muss das Wort "zukünftig" näher definiert werden. Wollen Sie das Haus bereits wieder in ein paar Monaten verkaufen oder erst in ein paar Jahren?
In der Regel ist bei jedem Immobilienkauf zu empfehlen, langfristig zu denken. Auch wenn es schon wieder in großem Umfang Käufer gibt, die die bei Versteigerungen erworbenen Immobilien umgehend wieder auf den Markt werfen und auch mit Gewinn verkaufen, ist bei jedem Kauf eine gründliche Analyse der Immobilie erforderlich, die Sie stets nur mit dem Makler Ihres Vertrauens gemeinsam erstellen sollten, denn nur er kann Ihnen als detaillierter Kenner des jeweiligen Immobilienmarktes zuverlässige Informationen geben. Dabei sollte er darauf achten, dass
1. die Lage sehr gut ist.
2. der Kaufpreis weit unter dem durchschnittlichen Preisniveau der auf dem Markt angebotenen Immobilien liegt.
3. der Kaufpreis im Vergleich zum aktuellen Schätzpreis der Steuerbehörde nicht bedeutend höher liegt.
4. für das Haus nicht bedeutend mehr bezahlt wird als für vergleichbare Häuser, die als Versteigerungsobjekte angeboten werden, oder
5. das Haus von vornherein als Versteigerungsobjekt gekauft wird (foreclosure).
6. der Kaufpreis günstiger ist als ein Neubau.
Dies sind nur einige der wesentlichsten Punkte, die Ihr Makler bei der Beratung berücksichtigen sollte, wenn Sie – wie ja auch die meisten Käufer im derzeitigen Markt – das Ziel haben, beim Wiederverkauf einen Gewinn zu machen.
Die Art der Fragen und verkürzte Darstellung der Sachlage bedingt, dass eine vollständige Analyse der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht alle berücksichtigt werden können. Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Antworten bleibt daher eine Haftung für jeglichen Inhalt ausgeschlossen. Eine weitergehende Beratung und natürlich auch Haftung übernehmen die Experten gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.

