Leser fragen - Experten antworten

  • Sonja K. Burkard

    Auswandern & Visa

    Sonja K. Burkard

    Anwältin
    BURKARD LAW FIRM, P.A.
    www.burkardlawfirm.com
    info@burkardlawfirm.com

  • Wir möchten ein Investoren-Visum beantragen. Unsere Investitionsabsicht ist der Kauf eines B&B in Florida. Stimmt es, dass die US-Behörde das Visum zurückziehen kann, wenn nicht genügend Umsatz erwirtschaftet wird?

    Es ist grundsätzlich so, dass Sie bei Antragstellung für ein E-2 Investorvisum u.a. nachweisen müssen, dass Sie ein beträchtliches Investment in ein US-Unternehmen getätigt haben, oder sich unwiderruflich verpflichtet haben, dieses zu tätigen. Das Visum wird dann in der Regel auf fünf Jahre erteilt. Die Dauer hängt jedoch vom Ermessen des prüfenden Konsularmitarbeiters ab. Das Ermessen, Sie und Ihre Firma zu überprüfen, besteht weiterhin jedes Mal, wenn Sie in die USA einreisen. Der Grenzbeamte kann Ihnen Fragen zu Ihrem Unternehmen stellen und sogar den Nachweis Ihrer Angaben durch Vorlage der Firmenunterlagen verlangen. Selbstverständlich wird bei Ihrem Antrag auf Verlängerung des E-2 Visums erneut überprüft, ob Ihr Unternehmen nach wie vor die bei Antragstellung nachzuweisenden Voraussetzungen erfüllt.

    Wesentlich ist, daß es sich nicht um ein maginales Geschäft handelt, d.h. es muß die gegenwärtige oder zukünftige Kapazität haben, ein Einkommen zu generieren, das mehr als nur die minimalen Lebenshaltungskosten der Unternehmerfamilie sichert.

Wichtiger Hinweis: Der Expertenrat ist ein unentgeltliches Forum für allgemeine Fragen und Antworten. Die Antworten der Experten stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar, sondern sind lediglich grundsätzliche Information.
Die Art der Fragen und verkürzte Darstellung der Sachlage bedingt, dass eine vollständige Analyse der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht alle berücksichtigt werden können. Trotz sorgfältiger Bearbeitung der Antworten bleibt daher eine Haftung für jeglichen Inhalt ausgeschlossen. Eine weitergehende Beratung und natürlich auch Haftung übernehmen die Experten gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.

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