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Wieviel kann ich kaufen?

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12.03.10, 22:20
Jo_in_Florida
Themenersteller, Member
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Hallo zusammen,
eine Freundin von mir hat sich jetzt einen iMac gekauft und dazu noch einen iPod Touch und das im Gesamtwert von zirka 1600 Dollar. Die beiden Geräte haben zusammen einen ganzen Koffer eingenommen und damit wurde sie dann am Zoll gestoppt und durfte fleissig die Zollgebühren zahlen.
Ich glaube, dass seit dem starken Euro an den deutschen Flughäfen stärker kontrolliert wird.
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13.03.10, 19:13
trilingua
Member
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Zollgebühren
Ja, das hab ich auch schon gehört, dass Leute festgehalten und zum Zahlen aufgefordert werden, wenn sie die Ausfuhrhöchstgrenze überschreiten. Viele versuchen einfach, Kartons und Label dazulassen und so zu vertuschen, dass die Waren neu sind, aber das funktioniert nicht immer.
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14.03.10, 22:37
dreambiggt
Member
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Zugabe
Hallo Jo,
ja, klar, auf solche Dinge sind die Beamten natürlich total scharf-sieht man ja auch dauernd in den fernseh-Dokus...tja, weiß auch nicht, wie man bei derlei Dinge nachweisen soll, dass sie gebraucht sind, Schuhe und Klamotten kann man ja immer so schön "antragen" und zwischen der "Schmutzwäsche" transportieren...Da sind die Zöllner nicht unbedingt so erpicht...
Hat sie denn sofort zugegeben, dass die Geräte neu sind?
dreambiggt
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15.03.10, 14:32
SusanneS.
Member
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Eine Freundin von mir hatte kürzlich auch den "Layer-Look" auf ihrem Rückflug nach Deutschland. Einfach viele der neuen Klamotten übereinandergetragen. Ist natürlich besonders im Winter praktisch und in den kalten Flugzeugen auch ideal. Zudem schafft es auch noch Platz im Koffer! icon_lol.gif
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15.03.10, 18:45
Jo_in_Florida
Themenersteller, Member
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Hi dreambiggt,
der Desktop/Bildschirm des iMacs war zwar aus der Pappverpackung raus, aber sie hat trotzdem die Schutzpappe drumgelassen, damit der im Koffer nicht beschädig wird. Der Computer hat auch den ganzen Koffer eingenommen. Es war schon offensichtlich, dass er brandneu war und da half auch kein Diskussion.
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17.03.10, 18:42
trilingua
Member
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iPod
bei iPod hab ich schonmal gehoert, dass die leute einfach lieder draufspielen, sodass es dann wirklich aussieht, als sei er schon gebraucht... ganz clevere schicken sogar die packungsbeilagen oder garantiescheine per post nach deutschland, sodass gar kein zusammenhang zwischen dem gekauften item und den rechnungen etc besteht...
aber wie gesagt, ich hab's noch nie gemacht und kann nur von bekannten berichten.
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17.03.10, 19:45
Marina
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Das gute ist, dass Apple die Rechnung auf Wunsch auch per Email verschickt - so ist also garkein Beweismaterial vorhanden. icon_smile.gif

Das mit den Bespielen der Lieder habe ich auch schon gehört. Gleiches bei Laptops. Einfach schon mal im Urlaub benutzen, Fotos draufspielen, Dateien runterladen.... Voila!

Nur einen iMac mit Pappe alleine in einem Koffer zu transportieren und das noch unbenutzt (wahrscheinlich noch mit Schutzfolie!?) ist wirklich nicht sonderlich clever...
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18.03.10, 14:25
Jo_in_Florida
Themenersteller, Member
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geschickt angehen
Ja, da habt ihr schon recht. Man hätte es auch geschickter angehen können. Aber so einen Riesen-Computer einzuführen ist glaube ich immer tricky. Bei mp3-Playern, iPods und so weiter ist das glaube ich weniger problematisch. Am besten nimmt man das Teil mit ins Handgepäck, da kann man dann gleich auf dem Flug die neue Musik anhören und hat das Teil ganz offiziell schon benutzt. icon_cool.gif
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19.03.10, 11:10
bayside1
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Hallo Jo

Das ist einigermassen kompliziert und kommt hängt ganz davon ab, was genau du einführen willst. Deshalb hast du auch verschiedene Angaben bekommen. Als Faustregel gilt: Wer mit dem Flieger einreist, darf (zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk!) Waren im Wert von 430 € einführen. Auf untenstehendem Link kannst du genau nachsehen, wieviel von was erlaubt ist.

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg1


ProfilWWW
19.03.10, 11:21
bayside1
Member
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Beiträge: 45
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PS:

Vorsicht: Fehlende Quittungen, Verpackungen etc. halten die Zöllner noch lange nicht davon ab zu behaupten, dass diese Ware nicht aus dem Ausland stammt. Im Zweifelsfall können sie sogar einen Beweis verlangen, dass man den Artikel nicht im Ausland gekauft hat (z.B. Vorweisen der Kaufquittung aus Deutschland). Rechtlich gesehen liegt die Beweislast hier tatsächlich nicht beim Zoll!! Ebenso muss man aufpassen mit Dingen, welche eindeutig auf ausländische Modelle hinweisen (z.B. amerikanische Tastatur beim Laptop, englische Bedienungesanleitung, ...)

Ein Tipp: den Dingen irgendwelche Gebrauchsspuren verpassen. (deutsche Fotos auf Laptop, neue Kleiter tragen und unter die Schmutzwäsche mischen, ...)

ProfilWWW
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