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Auf was genau beziehen sich die 90 Tage ?

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27.01.10, 23:21
SA_MMY
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Hallo an Alle,
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Habe die Frage auch schon an den Expertenrat gestellt, bekomme aber keine Antwort.

Frage:
Beziehen sich die 90 Tage (ESTA) auf die maximal zusammenhaengende Dauer eines Auenthaltes oder auf den Maximalaufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres.

Konkret:
Bekannter jetzt mit ESTA hier fuer 3 Monate.
Reist dann wieder aus.
Will im Herbst nochmal 2 Monate kommen.

Somit waere er dann insgesamt 5 Monate im Kalenderjahr hier.
Geht das, oder beziehen sich die 90 Tage Maximalaufenthalt auf das Kalenderjahr.

Vielen Dank fuer Eure Hilfe, icon_smile.gif banghead.gif hoffe der hier so gepriesene Expertenrat ruehr sich auch einmal.
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28.01.10, 03:45
trilingua
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expertenantwort
wenn dein bekannter deutscher staatsbuerger ist, kann er die 90 tage kommen und dann im selben kalenderjahr nochmals 90 tage. und wenn er will, nochmals 90 tage. eine begrenzung innerhalb einer kalenderjahres gibt es nur, wenn er von vornherein laenger als 90 tage am stueck zu bleiben plant und dann z.b. ein B1-visum beantragt - in dem fall darfst du theorietisch nur 180 tage pro kalenderjahr bleiben.
kommst du aber ganz normal auf dem visa waiver ins land, darfst du 90 tage bleiben und dann wie oben schon gesagt nochmals im selben kalenderjahr einreisen, jeweils immer fuer max 90 tage ohne visum.
allerdings warne ich, dass es im ermessen des homeland security beamten an der immigration line am flughafen ist, ob und fuer wie lange er eine person ins land laesst. sollte jemand zu viele male in folge die 90 tage voll ausgenutzt haben, kommt es nicht selten vor, dass die person wieder zurueck ins heimatland geschickt wird, oder, wie auch schon bekannten von mir passiert, z.b. nach kanada zur naechst gelegenen amerikanischen botschaft, wo man dann seinen aufenthaltsstatus klaeren oder anfechten kann.
hoffe das hilft.
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28.01.10, 03:48
trilingua
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websites
P.S. hier die website der us-vertretungen in deutschland mit mehr informationen:
us-embassy.de oder http://germany.usembassy.gov/
und noch spezieller:
http://germany.usembassy.gov/germany/visa/index.html
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28.01.10, 20:03
dreambiggt
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Hallo SA-MMY,
trilingua hat´s ja schon super erklärt!
Dein Bekannter sollte aber auf keinen Fall länger als 90 Tage am Stück bleiben-dann kann es sein, dass er beim nächsten USA Besuch gar nicht mehr einreisen darf...da sind die Amis absolut tough, da hilft gar nix.
Wünsche Euch viel Spaß zusammen in USA (3 Monate& Mehr, Ihr Glücklichen)!!!
dreambiggt
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28.01.10, 21:01
Marina
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Eine Freundin von mir hat im Nordwesten der USA gelebt, hatte aber nur ein Touristenvisum. Sie ist dann ueber die Grenze Kanadas fuer ein paar Tage ausgewandert nach Ablauf der 90 Tage und dann wieder zurueck. RISKY! Da muss man nur an den falschen Beamten geraten und schwups kommen die unangenehmen. Aber so wie du es erklaerst, SA_MMY ist das sicher kein Problem!! Liegt ja ne ziemliche Zeitspanne dazwischen.
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29.01.10, 05:18
Beterix
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Du musst aber aufpassen mit der Steuer, denn wenn Du mehr als 180 Tage in den USA bist im Steuerjahr, kannst Du ploetzlich hier steuerpflichtig werden.

Ich bin kein Steuerfachmann, habe aber so etwas mal gehoert.

Liebe Gruesse von der Golfkueste

Beterix
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29.01.10, 21:11
DYI_Miami
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Das habe ich auch mal gehört. Hat da jemand mehr Infos?
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30.01.10, 05:15
trilingua
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steuern ueber 180 tage
das gilt meines wissens nur, wenn man nicht auf dem visa waiver oder dem B1 (auf dem letzteren darf man ja eh nicht ueber 180 tage pro jahr hier sein) in den staaten ist, sondern auf einem arbeitsvisum oder green card... jemand noch konkretere antworten parat?
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31.01.10, 17:00
SA_MMY
Themenersteller, Member
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Danke fuer die Infos
Vielen Dank an Alle die mir hier geantwortet haben.
Die angegebenen HP's hatte ich schon durchgeforstet,genau dieser Fall ist aber nicht behandelt.

Ich denke jetzt mal, dass es mit der 2.Einreise keine Probleme geben wird, bei einer 3. aber, haette ich starke Bedenken.

Die steuerlichen Bedenken kann man sicher vernachlaessigen, denn ein Tourist hat hier i.d.R. keine Steuernummer und somit dem hiesigem Finanzamt (also USA), voellig unbekannt.

Es ist in diesem Fall so, dass dies wie vorab beschrieben ( nur fuer Visumsinhaber)
zutreffen wuerde.

Sollte zu der 90 Tage Frage noch jemand etwas beitragen koennen, waere das nett,
denn der sogenannte Expertenrat hat bis heute noch keine Silbe von sich hoeren lassen.

Vielleicht will sich hier keiner in die Nesseln setzen, evtl. ja doch nicht so ungefaehrlich,
auf alle Faelle merkwuerdig.

In diesem Sinne
die allerbesten Wuensche aus Florida
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01.02.10, 06:53
trilingua
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expertenrat
was ist denn der expertenrat? kannst du mir da genauere infos geben? kann man sich da von anwaelten etc infos holen, die ohne gebuehr rat geben?
danke schonmal vorab fuer deine rueckmeldung.
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