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01.02.10, 22:20
Admin_FSM
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03.02.10, 01:47
trilingua
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frage
hierzu habe ich auch nochmal eine frage. schoen, dass das thema in eurem expertenrat beantwortet wurde, das finde ich immer gut, denn so weiss man, woran man ist und kann sich auf den rat verlassen. ist ja immer noch ein "rat" und kein gesetz, also kann man die ratgeber auch nicht auf das festnageln, was sie fuer richtig empfinden, aber es hilft zumindest schonmal ungemein weiter, weil es von ausgebildeten fachleuten kommt, die sich in dem entsprechenden gebiet auskennen.
hier aber die frage: im expertenrat wird gesagt, " Die Anmeldung gilt bei unveränderten Daten für mehrfache Einreisen innerhalb von zwei Jahren. " - heisst das, dass meine eltern, die gerade im januar hier waren und sich ueber esta angemeldet haben, im naechsten jahr nicht mehr diese anmeldung erneurn muessen? also sie koennen einfach einreisen, oder muessen sie vorher (binnen dieser 2 jahre, die im januar 2010 begonnen haben) noch einmal einen online-antrag stellen?
danke fuer eure antworten!
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04.02.10, 17:50
Marina
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Hallo trilingua,

ja, das stimmt tatsächlich. Es sei denn, es ändern sich Daten (wie z.B. ein neuer Personalausweis, neue Adresse oder ähnliches). Ansonsten gilt die einmalige ESTA-Anmeldung für 24 Monate.
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